22.04.2016

944. Bundesratssitzung am 22. April 2016

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller DrucksachenBeschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 944. Sitzung des Bundesrates:

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(© VdFSbB)

Staatsminister Dr. Jaeckel

Staatsminister Dr. Jaeckel
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(© VdFSbB)

Plenum des Bundesrates

Plenum des Bundesrates
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Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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Staatsminister Gemkow

Staatsminister Gemkow
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Bundesratspräsident Tillich, Staatsminister Gemkow

Bundesratspräsident Tillich, Staatsminister Gemkow
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Bundesratspräsident Tillich, Polnischer Senatsmarschall Stanisław Karczewski

Bundesratspräsident Tillich, Polnischer Senatsmarschall Stanisław Karczewski
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Bundesratspräsident Tillich, Polnischer Senatsmarschall Stanisław Karczewski

Bundesratspräsident Tillich, Polnischer Senatsmarschall Stanisław Karczewski
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Staatsminister Dr. Jaeckel, Ministerin Puttrich

Staatsminister Dr. Jaeckel, Ministerin Puttrich
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Bundesratspräsident Tillich, Ministerin Puttrich

Bundesratspräsident Tillich, Ministerin Puttrich
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Staatssekretär Weimann, Staatsminister Gemkow

Staatssekretär Weimann, Staatsminister Gemkow
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Staatssekretär Weimann, Staatsminister Gemkow, Staatsminister Dulig

Staatssekretär Weimann, Staatsminister Gemkow, Staatsminister Dulig
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Staatssekretär Weimann, Staatsminister Dr. Jaeckel, Staatsminister Dulig

Staatssekretär Weimann, Staatsminister Dr. Jaeckel, Staatsminister Dulig

Der Freistaat Sachsen setzt sich für eine Entlastung der Sozialgerichte ein und hat hierfür eine Initiative zur Änderungen des Sozialgerichtsgesetztes in den Bundesrat eingebracht.
Die Sozialgerichte in Sachsen sind mit hohen Eingangszahlen konfrontiert. Sachsenweit gingen 2015 rund 32.000 erstinstanzliche Verfahren bei den Gerichten ein. Die Initiative bezweckt, das Verfahren zu verschlanken und dadurch zu beschleunigen. Mit dem Einverständnis der Beteiligten sollen künftig Entscheidungen durch den vorsitzenden Richter allein – d.h. ohne ehrenamtliche Richter – ergehen können. Es soll darüber hinaus ermöglicht werden, bestimmte Teile eines Sachverhaltes aus der gerichtlichen Entscheidung auszuklammern. Aufgrund der Prozessordnung ist das Sozialgericht bislang verpflichtet, einen Leistungsbescheid unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, selbst wenn bestimmte Aspekte zwischen den Beteiligten unstreitig sind. Ferner soll eine mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren künftig auch dann entbehrlich sein, wenn das Landessozialgericht einstimmig der Berufung statt zu geben beabsichtigt.

Die Initiative wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Rede Staatsminister Gemkow

Der Bundesrat hat dem Vertragsgesetz, mit dem die Voraussetzungen für das Inkrafttreten deutsch-tschechischen Polizeivertrages des Vertrags geschaffen werden sollen, zugestimmt.

Die Innenminister der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik haben am 28. April 2015 in Prag im Beisein des sächsischen Innenministers, Markus Ulbig, einen neuen Polizeivertrag unterzeichnet. Ziel des Vertrages ist es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern. Ferner sollen die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht werden.

Der neue Vertrag enthält im Detail die Handlungsspielräume der Polizeibeamten beider Staaten bei der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Das schließt unter bestimmten Umständen gegenseitig eingeräumte Hoheitsbefugnisse wie beispielsweise die Nacheile, Identitätsfeststellungen oder vorläufige Festnahmen ein. Darüber hinaus werden der Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums, die Einrichtung gemeinsamer Streifen sowie Fahndungsgruppen, der grenzüberschreitende Einsatz von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder der Zeugenschutz geregelt.

Aus Sicht des Freistaates Sachsen ist der Vertrag mit Tschechien nach dem Abkommen mit Polen ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf beiden Seiten der Grenze.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung umfangreich Stellung genommen.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen u.a. erstmals spezielle Regelungen für den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden. Mangels anderweitiger Vereinbarung findet auf Bauvorhaben bislang das sog. Werkvertragsrecht Anwendung, das aber nicht speziell auf das Bauvorhaben mit seinen besonderen Anforderungen zugeschnitten ist. Wesentliche Fragen des »Baurechts« sind daher gesetzlich nicht geregelt, sondern den Gerichten überlassen. Aufgrund der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung ist das »Baurecht« zu einer komplexen und für den Rechtsanwender kaum noch zu überblickenden Spezialmaterie geworden.

Den speziellen Belangen bei der Umsetzung von Bauvorhaben will der Gesetzgeber u.a. durch die Einführung eines Anordnungsrechts des Bauherrn einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen Sorge tragen. Darüber hinaus sollen Änderungen und Ergänzungen der Regelungen zur Abnahme und die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund Rechtssicherheit schaffen. Treten Verbraucher als Bauherren auf, soll der Bauunternehmer künftig zu einer Baubeschreibung verpflichtet werden und Abschlagzahlungen nur noch bis zu einer bestimmten Obergrenze verlangen können. Das neue Verbraucherbauvertragsrecht sieht zudem ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vor.

Der Gesetzentwurf enthält ferner Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge, die ebenfalls bislang nicht kodifiziert waren.

In einem zweiten Regelungskomplex sieht der Gesetzentwurf eine Klarstellung bei der Mängelhaftung im Kaufrecht vor. Diese betrifft Fälle, bei denen ein Kunde ein mangelhaftes Produkt erwirbt und es bei sich einbaut – beispielsweise mangelhaftes Parkett. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die minderwertige Ware auf seine Kosten auszubauen und durch ein einwandfreies Produkt zu ersetzen.

Sachsen erachtet den Gesetzentwurf in mehreren Punkten für nachbesserungsbedürftig und setzt sich vor allem dafür ein, das Anordnungsrecht für beide Vertragsparteien interessengerechter auszugestalten.

Auf der Basis einer Initiative des Freistaates Sachsen und der Länder Niedersachsen, Saarland und Brandenburg hat der Bundesrat einen Beschluss zur Unterstützung der heimischen Stahlindustrie gefasst.

Vor dem Hintergrund, dass auf den internationalen Stahlmärkten massive Überkapazitäten insbesondere auch zu Dumpingpreisen bestehen, fordert der Bundesrat faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Stahlindustrie. Diese ist mit drei bedeutenden Standorten auch in Sachsen ein entscheidender Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit dem Antrag auf, einen Wettbewerb sicher zu stellen, der die Regeln der Welthandelsorganisation WTO einhält. Um einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen, sollen auch Antidumpingzölle erhöht und das Antidumpingverfahren der EU-Kommission deutlich verkürzt werden. Bei der geplanten Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus an China soll darauf geachtet werden, dass die Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt sind.

Der Bundesrat setzt sich ferner mit seiner Entschließung dafür ein, dass energieintensive Betriebe wie die Stahlindustrie im Rahmen des EU-Zertifikatehandels nicht mit zusätzlichen Auflagen belastet werden. Die betriebliche Eigenstromerzeugung soll weiterhin nicht mit der EEG-Umlage belastet sein. Durch beide Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass die energieintensive Stahlproduktion in Europa keine Wettbewerbsnachteile erleidet, die dazu führen könnten, dass die Stahlproduktion an Standorte verlagert wird, an denen bei der Produktion wesentlich mehr CO2 emittiert wird (was als »carbon leakage« bezeichnet wird) und die zusätzlichen Umweltauflagen somit genau das Gegenteil dessen erreichen würden, was mit ihnen bezweckt wird.

Der Bundesrat hat in einer Entschließung eine tiergerechte Haltung von Rindern gefordert.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gesetzlich zu verbieten, dass Kühe ganzjährig angebunden im Stall stehen. Bei einer solchen Haltung seien Fortbewegung, Abliegen und Aufstehen deutlich erschwert. Auch das Erkundungs- und Sozialverhalten der Tiere werde eingeschränkt oder gänzlich verhindert. Zudem würden bei anderen Haltesystemen deutlich weniger Krankheiten auftreten, heißt es in der Begründung.

Bis zum endgültigen Verbot der Anbindehaltung ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren vorgesehen. Hiermit soll insbesondere kleinen Betrieben Zeit für den Entwicklungsschritt zu artgerechten Haltungsformen gegeben werden.

Der Bundesrat setzt sich mit einer Entschließung für eine Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln ein, in denen Eier verarbeitet sind. So soll erreicht werden, dass künftig Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei solchen Produkten verpflichtend sind.

Die Entschließung argumentiert, dass entsprechende Angaben bei unverarbeiteten Eiern zur besseren Verbraucherinformation geführt hätten und den Marktanteil von Eiern aus tierwohlgerechteren Haltungsformen vergrößert hätten. Bei verarbeiteten Produkten sei es Kunden und Kundinnen hingegen derzeit nicht möglich, die Haltungsform der Legehennen zu erkennen und ihre Kaufentscheidung daran auszurichten, heißt es in der Begründung des Antrages.

Der Freistaat Sachsen hat die Entschließung zusammen mit anderen Ländern nicht unterstützt. Durch einen nationalen Alleingang ohne längere Übergangsfristen würden deutsche Unternehmen auf dem Europäischen Binnenmarkt im Wettbewerb deutlich benachteiligt. Eine Europäische Lösung wird angestrebt.

Der Bundesrat hat mit der Stimme Sachsens von der Bundesregierung strengere Vorschriften beim Datenschutz für Messengerdienste wie WhatsApp gefordert. Die Länderinitiative - die ursprünglich aus Hessen kommt - setzt sich für eine Anpassung des Rechtsrahmens an Veränderungen des Nutzerverhaltens von Telekommunikationsgeräten ein. Insbesondere bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten, der Machine-to-Machine-Kommunikation sowie bei der Prüfung der Regulierung von Internetplattform-Anbietern wird durch den Bundesrat Anpassungsbedarf gesehen.

Durch die zunehmende Verbreitung von internetfähigen Smartphones haben internetbasierte Messengerdienste stark an Popularität gewonnen. Messengerdienste können derzeit jedoch nicht sicher unter das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeordnet werden und unterliegen deshalb nicht alle dem Fernmeldegeheimnis. D.h. die verschickten Inhalte sind bezüglich der Vertraulichkeit, anders als SMS oder E-Mail, nicht gleichwertig geschützt. Bei der Anwendung von Apps auf mobilen Endgeräten werden außerdem zunehmend standortbezogene Daten erhoben. Während Mobilfunkanbieter strengen Vorschriften bezüglich Ortungsdiensten unterliegen, ist es nicht klar, ob das auch für die Nutzung von Apps mit Ortungsfunktionen über GPS oder WLAN gilt. Dies soll sich nach dem Willen der Länder ändern.

Ein umgekehrter Fall liegt bei der Machine-to-Machine-Kommunikation wie beispielsweise zwischen Autos oder zwischen Autos und der Verkehrsinfrastruktur vor. Und auch bei modernen Fabriken findet eine zunehmende Vernetzung zwischen einzelnen Maschinen und Fertigungsschritten (Industrie 4.0) statt. Die Regelungen des TKG stammen jedoch aus der Zeit, als die Kommunikation lediglich zwischen Menschen stattfand. Hier dürfen nach dem Willen des Bundesrats keine überzogenen Regeln die Dynamik des Fortschritts bremsen. Daher fordern die Länder eine gesetzliche Klarstellung, dass die klassischen Vorschriften für diese Art von Kommunikation nicht angewendet werden.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf über finanzielle Hilfen für Dopingopfer der ehemaligen DDR auf den Weg gebracht. Damals wurden Hochleistungssportler systematisch und ohne ihr Wissen im staatlichen Auftrag gedopt. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler erlitten dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden.

Ein erstes Dopingopfer-Hilfegesetz war Ende 2007 nach Zahlungen von insgesamt 2 Millionen Euro außer Kraft getreten. Daraus hatten DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung von jeweils rund 10.500 Euro als einmalige Hilfe erhalten. Zwischenzeitlich sind viele Opfer bekannt, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe gehabt hätten, aber nicht berücksichtigt werden konnten. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass einige schwere Gesundheitsschäden infolge des Dopings erst jetzt zu Tage treten. Diese Personen sollen nun nach denselben Kriterien, in gleicher Verfahrensweise und in entsprechender Höhe einmalige Zahlungen erhalten. Hierzu wird mit dem zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz erneut ein Fonds eingerichtet, der ausgehend von ca. 1 000 Anspruchsberechtigten mit 10,5 Millionen Euro ausgestattet werden soll.

Der Gesetzentwurf wird nun zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag übersandt.

Der Bundesrat hat zu Vorlagen der Europäischen Kommission zum Digitalen Binnenmarkt Stellung genommen.

Die Europäische Kommission möchte allen Nutzern unionsweit einen grenzüberschreitenden Online-Zugriff auf ihre digitalen Werke ermöglichen. Dies sei eines der wichtigsten Ziele der Kommissionsstrategie für den digitalen Binnenmarkt, heißt es in dem Verordnungsvorschlag. Die Online-Zugriffszahlen auf Musik, Videos und Spiele, die rasche Einführung von Diensten, die Online-Inhalte anbieten, und der zunehmende Einsatz tragbarer Geräte verdeutlichten die Erwartungshaltung der Europäer, heutzutage Online-Inhalte innerhalb der Union an jedem Ort nutzen zu können. Derzeit hätten viele Reisende in der EU einen solchen grenzüberschreitenden Zugriff jedoch überhaupt nicht oder nur eingeschränkt. Dies sei auf die Praxis der Lizenzvergabe durch die Rechteinhaber bzw. die Handelspraktiken der Diensteanbieter zurückzuführen, führt die Kommission aus.

Der Bundesrat weist unter anderem darauf hin, dass das Vorhaben nationale und regionale Anbieter nicht beim Erwerb von Verwertungsrechten behindern dürfe. Die kulturelle Vielfalt in den Mitgliedstaaten dürfe durch ein europäischeres Urheberrecht nicht beeinträchtigt werden. Eine angemessene Entlohnung der Kreativen auch im digitalen Zeitalter müsse sichergestellt sein. Darüber hinaus dürften Anbieter von kostenfreien Diensten und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nicht zur Herstellung von Portabilität verpflichtet werden.

Der Freistaat Sachsen unterstützt eine Umsetzung des digitalen Binnenmarktes, fordert aber Augenmaß beim Geschäftsmodell der über territoriale Lizenzen und Garantien finanzierten kreativen Filmwirtschaft. Hier dürften die Einnahmequellen der Filmwirtschaft nicht wegbrechen. 

Der Bundesrat hat eine Entschließung zu konkreten Maßnahmen gegen internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung gefasst.

Die Entschließung fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich weitere geeignete Schritte über den bereits vereinbarten Austausch über Finanzkonten hinaus zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen einzuleiten. Eine weitere Forderung ist, dass Finanzinstitute, die nachweislich Beihilfe zum Steuerbetrug leisten, künftig stärker zur Rechenschaft gezogen werden sollen.

Außerdem wird angeregt, dass Bund und Länder gemeinsam prüfen, ob und wenn ja, welche neuen Erkenntnisse sich als Folge einer Analyse der bekannt gewordenen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Gestaltungen für die zukünftige Gesetzgebung ergeben. Darüber hinaus wird die Aufarbeitung der Sachverhalte im Zusammenhang mit der Existenz von Briefkastenfirmen in Panama gefordert. Der Freistaat Sachsen hat die Entschließung mit seinen Stimmen unterstützt.

Die Verordnung soll den freien Handelsverkehr mit Kraftfahrzeugen im Binnenmarkt dadurch erleichtern, dass zugunsten von Umwelt- und Sicherheit harmonisierte Anforderungen erlassen werden. Neben allgemeinen Vorschriften zur Typgenehmigung werden auch Regelungen zum Genehmigungsverfahren für Einzelfahrzeuge getroffen. Die Befugnisse der Typgenehmigungs- und Überwachungsbehörden sollen erweitert werden. So soll z.B. u.a. Einblick in die Motorsoftware genommen werden können. Auch Möglichkeiten für Rückruf- und Schutzverfahren sollen klarer ausgestaltet werden. Es soll eine Aufsicht auf EU-Ebene geschaffen werden, die stichprobenartig eigene Prüfungen durchführen und Abhilfeverpflichtungen oder beschränkende Maßnahmen erlassen kann. Die technischen Dienste (die Privatorganisationen, die die tatsächliche technische Prüfung vornehmen) sollen unabhängiger werden. Auch die Kontrollen der Dienste werden verschärft. Daneben werden die europäischen Stellen ermächtigt, eine Regelung zur CO2-Emissionsregulierung im praktischen Fahrbetrieb (Real Drive Emissions, RDE für CO2) einzuführen.

In ihrer Stellungnahme kritisieren die Länder die europäischen Regelungsvorschläge z.T. als zu weitgehend und fordern die Bundesregierung auf, sich in bestimmten Punkten für Verbesserungen einzusetzen. Dies betrifft u.a. die von den Ländern abgelehnte Befristung der EU-Typgenehmigung auf fünf Jahre aber auch die Einführung einer eigenen Prüfkompetenz europäischer Stellen.

Darüber hinaus kritisiert eine Mehrheit der Länder die Vorkommnisse um den jüngsten  sog. »Diesel-Abgasskandal« in der deutschen Autoindustrie. Sachsen hat hier – die über den Beschluss der Länderumweltminister in dieser Sache – hinausgehende überschießende Kritik an einzelnen Autoherstellern nicht unterstützt und setzt sich dafür ein, dass die Vorkommnisse geklärt werden und Verantwortlichkeiten benannt werden. Der Automobilstandort Sachsen steht aber auch dafür, dass bestimmte innovative Technologien aufgrund der jüngsten Vorkommnisse nicht per se zu Unrecht verurteilt werden.

Der Bundesrat hat zur Änderung des Bundeswahlgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann damit wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz nimmt eine Anpassung der Einteilung der Wahlkreise an die Bevölkerungsentwicklung vor. Im Rahmen dessen wird ein Wahlkreis von Thüringen nach Bayern verlegt. Darüber hinaus nimmt das Gesetz Neubeschreibung von Wahlkreisen nach Gebiets- und Verwaltungsreformen vor. Das Bundesministerium des Innern wird zur Neubeschreibung von Wahlkreisen durch Bekanntmachung ermächtigt.

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