11.10.2019

981. Bundesratssitzung vom 11. Oktober 2019

Wichtigste Themen: Strukturwandelgesetz Kohleregionen + PTA-Reform + Wahl der Ausschussvorsitzenden + Notfallsanitäter + Elektromobilität + Online-Handel mit Tieren + Elektrifizierung Schienenverkehr + Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen + Solidaritätszuschlag + Bürokratieabbau

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 981. Sitzung des Bundesrates.

Der Bundesrat hat im 1. Durchgang zum Entwurf der Bundesregierung für ein Strukturstärkungsgesetz für Kohleregionen Stellung genommen.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der von dem Kohleausstieg betroffenen Regionen geschaffen. Der Entwurf sieht bis zum Jahr 2038 ein Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro vor. Für besonders bedeutsame Investitionen erhalten die Braunkohlereviere vom Bund Finanzhilfen bis zu 14 Milliarden Euro. 43 Prozent davon entfallen auf das Lausitzer Revier (davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen), 37 Prozent auf das Rheinische Revier und 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen). Mit 26 Milliarden Euro unterstützt der Bund die betroffenen Regionen direkt - zum Beispiel durch Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr sowie die Ansiedlung zahlreicher Forschungseinrichtungen. In Bundeseinrichtungen sollen bis zum Jahr 2028 bis zu 5.000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden. Der Regierungsentwurf soll die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umsetzen, die diese im Frühjahr 2019 vorgelegt hatte.

Für den Freistaat Sachsen ist es als Hauptbetroffenen von erheblicher Bedeutung, dass mit dem Gesetz mehr Planungs- und Rechtssicherheit für die Strukturentwicklung in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier verankert wird. Diesbezüglich bleibt der Regierungsentwurf aus Sicht des Freistaates in einigen Punkten hinter den Beschlüssen der sogenannten „Kohlekommission“ zurück. „Die Menschen in den Regionen brauchen klare und belastbare Zukunftsperspektiven, deshalb müssen die Vereinbarungen und Zusagen der Kohlekommission ohne Abstriche umgesetzt werden“, das machte Ministerpräsident Kretschmer in seiner Rede vor dem Bundesrat deutlich. Dazu hat Sachsen in den Ausschüssen des Bundesrates zahlreiche Anträge eingebracht, die hier auch erfolgreich waren. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesratsplenum konnten sich letztlich nur einige dieser Anträge durchsetzen. Um gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag die Erwartungen des Freistaates Sachsen deutlich zu machen, hat dieser mehrere Erklärungen zu Protokoll gegeben.

Darin werden neben Forderungen zu einzelnen Projekten und Sachverhalten auch grundsätzliche Änderungen am Gesetz für notwendig angesehen. Dazu gehören u.a. die Kernpunkte:

  • Inkrafttreten: Die veranschlagte Zeit von rund 18 Jahren für den Strukturwandel in den Braunkohlerevieren scheint auf den ersten Blick komfortabel zu sein. Angesichts der Herausforderungen ist sie jedoch äußerst knapp bemessen, wenn Strukturbrüche verhindert werden sollen. Deshalb wird ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 als dringend notwendig angesehen. Jede Verzögerung im Gesetzgebungsprozess gefährdet einen erfolgreichen Strukturwandel.
  • Zusätzlichkeit/Sondervermögen Die Bundesmittel von durchschnittlich gut 2 Mrd. Euro pro Jahr sollen auch tatsächlich in dieser Höhe zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und nicht unter dem Vorbehalt der jährlichen Aufstellung des Bundeshaushaltes. Über die Einrichtung eines Sondervermögens sollen die Mittel verbindlich, transparent, bedarfsgerecht und überjährig bereitgestellt werden
  • Planungsbeschleunigung: Um die dringend benötigte Infrastruktur rechtzeitig für den Strukturwandel bereit stellen zu können, reichen die derzeitigen Möglichkeiten des Planungsrechts nicht aus. Hier braucht es weitergehende Planungserleichterungen, um auch für Großprojekte die notwendige Beinfreiheit zu schaffen. Die Projekte des „Aufbau Ost“ und die „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ können hier als Vorbilder dienen. 
  • Arbeitsplätze: Im Gesetzentwurf fehlen Möglichkeiten der direkten Unternehmensförderung und Bemühungen zu Lockerungen im EU-Beihilferecht. Beides wird benötigt, um die notwendigen Ansiedlungsanreize für Unternehmen in den Strukturwandelregionen entwickeln zu können.
  • Flexibilität beim Mitteleinsatz: Die im Gesetzentwurf enthaltenen Fördermöglichkeiten schränken die Verwendung der bereitgestellten Mittel unnötig ein. Hier werden Änderungen an den Festlegungen zur Kofinanzierung, dem Abrechnungszeitraum und Erweiterungen der Förderbereiche als notwendig angesehen.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens zum PTA-Reformgesetz kritisch Stellung genommen. Die kritische Stellungnahme beruht im Wesentlich auf sächsischen Anträgen in den Bundesratsausschüssen.

Seit 2005 vollzieht sich in den Apotheken ein gravierender Wandel: Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sollen zunehmend Aufgabenbereiche in Delegation vom Apotheker und von anderem pharmazeutischen Personal übernehmen. Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist, den sich deutlich verändernden Aufgabenschwerpunkten von PTA und der veränderten Personalstruktur in Apotheken Rechnung zu tragen. Zudem soll die Ausbildung attraktiver gestaltet werden, um insbesondere gegenüber anderen Berufsbildern konkurrenzfähig zu bleiben und damit einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Aus Sicht des Bundesrates spiegelt der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht die Bestrebungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft »Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe« wieder. Wichtige Forderungen, die eine Attraktivität und Aufwertung des Berufes unterstützen könnten, wurden aus Sicht des Bundesrates nicht berücksichtigt. So findet sich im Entwurf weder die von der Bundesregierung selbst anvisierte Schulgeldabschaffung noch die Einführung einer durchgängigen Ausbildungsvergütung, um die Ausbildung konkurrenzfähig zu machen und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die angedachte Erweiterung der Kompetenzen für PTA wird durch die im Gesetzesentwurf beschriebenen Stundenverschiebungen in der Ausbildung aus Sicht des Bundesrates nur unzureichend aufgefangen. Gleiches gilt auch für einen Wechsel von Theorie- und Praxisphasen als anerkanntes pädagogisches Konzept der Berufsbildung anstatt einer zweijährigen reinen »Beschulung« und einem anschließenden halbjährigen Praktikum in einer Apotheke, wie sie der Entwurf vorsieht. Schließlich würde die zukünftige PTA-Kraft bei den ihr übertragenen, delegierten Aufgaben in der Apotheke regelmäßig von der Einschätzung ihrer Kompetenzen durch den Apothekenleiter abhängig sein. Dies würde zur Schwächung des Berufsbildes führen und damit Arbeitnehmern einen Arbeitgeberwechsel erschweren.

Die sächsische Sozialminister Klepsch machte in ihrer Rede im Bundesrat deutlich, dass der Bundesrat nunmehr erhebliche Nachbesserungen am Gesetz erwartet.

Der Bundesrat hat den Sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer erneut zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten gewählt. Der Ausschuss befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten. In den Sitzungen des Ausschusses erstattet der Außenminister den Ministerpräsidenten Bericht über außenpolitische Schwerpunkte der Bundesregierung.

Da die Länder traditionell ihre Regierungschefs in den Auswärtigen Ausschuss entsenden, gehört dieser zu den beiden »Politischen Ausschüssen« des Bundesrates. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass der Ausschuss nicht regelmäßig, sondern nur aus wichtigem Anlass zu einer »politischen Sitzung« zusammentritt. Daneben erfolgt die notwendige Beteiligung des Ausschusses durch Umfrageverfahren unter den Ausschussmitgliedern.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen einen Gesetzesantrag für rechtliche Klarstellungen im Notfallsanitätergesetz beschlossen.

Nach aktueller Rechtslage ist eine lebensrettende Tätigkeit des Notfallsanitäters im Rahmen seiner erlernten Berufsausübung ein grundsätzlich rechtswidriger Verstoß gegen den Heilkundevorbehalt des Arztes, der in einer Strafbarkeit mündet (§§ 1, 5 Heilpraktikergesetz). Gleichzeitig ist der Notfallsanitäter jedoch auf Grund seiner aus § 323c des Strafgesetzbuches (StGB; unterlassene Hilfeleistung) und §§ 13, 223 StGB (Körperverletzung durch Unterlassen) resultierenden qualifizierten Hilfeleistungspflicht gezwungen, lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, wenn kein Arzt vor Ort ist. Dieser Zwiespalt (Hilfeleistungspflicht und Strafbarkeit auf der einen, Heilkundevorbehalt und Strafbarkeit auf der anderen Seite) wird derzeit nur durch die Ausnahme des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB aufgelöst. Dadurch sind Notfallsanitäter einer erheblichen Rechts- und damit auch Handlungsunsicherheit ausgesetzt.

Der Gesetzesantrag des Bundesrates beinhaltet deshalb die Aufnahme einer Befugnisnorm in das Notfallsanitätergesetz. Diese nimmt die die Notfallsanitäter vom Heilkundevorbehalt aus und berechtigt sie zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten. Die Änderung soll insoweit besagen, dass Notfallsanitäter durch ihre Ausbildung dazu befähigt wurden, auch invasive Maßnahmen anzuwenden. Die Erlaubnis soll einer Verschlechterung der Situation der Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorbeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.

Der Freistaat hat sich gemeinsam mit der Mehrheit der Länder im Bundesrat erfolgreich für einen Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität ausgesprochen. Danach soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Anspruch des Mieters gegen seinen Vermieter auf Erlaubnis der Errichtung einer Ladestation auf dem von ihm gemieteten Stellplatz geschaffen werden. Ein entsprechender Anspruch soll auch für einen Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer ermöglicht werden.

Sachsen hat gemeinsam mit Bayern und Hessen bereits 2016 (BR-Drs. 340/16) und 2017 (BR-Drs. 730/17) einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Errichtung von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge in Wohnungsanlagen zu erleichtern. Die Bundesregierung verwies damals auf ihre Absicht, eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts anzugehen. Unter Beteiligung Sachsens wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Auf dieser Grundlage kündigte das Bundesjustizministerium an, die Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge zu erleichtern. Es liegt nun an der Bundesregierung, das Anliegen auch tatsächlich umzusetzen.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens einer Entschließung für rechtliche Regelungen beim Handel mit Tieren im Internet und in Printmedien verabschiedet.

Das Internet wird ein immer größerer Marktplatz für den Handel von Heim- und Haustieren. Dabei spielt sowohl der Handel mit Hunden und Katzen aber auch mit Reptilien eine entscheidende Rolle. Insbesondere hochpreisige Züchtungen werden über das Internet und über die Printmedien verkauft. So lassen sich z.B. mit Schlangen mit einer besonderen Zeichnung bis zu 30.000 Euro erzielen. Bei einigen dieser Züchtungen besteht die Vermutung, dass es sich um Qualzüchtungen handelt. Da derzeit nur gewerbliche Anbieter zu einer Anbieterkennzeichnung verpflichtet sind, sind die Verkäufe über das Internet für die Veterinärämter nicht kontrollierbar.

Mit der Entschließung sollen Internetanbieter von Wirbeltieren einer Registrierung unterworfen werden. Sollten sie dieser nicht nachkommen, sollen sie vom Handel gesperrt werden können. Dadurch sollen die Risiken und Missstände bei illegalem Tierhandel verringert werden. Durch eine geforderte bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen, auf denen mit Wirbeltieren gehandelt wird, soll die Abgabe unter tierschutzrechtlichen Mindeststandards kontrollierbar werden.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens eine Entschließung für eine erfolgreiche Elektrifizierungsoffensive im Schienenverkehr beschlossen.

In der Entschließung plädiert der Bundesrat für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms »Bund für Elektrifizierung«. Dabei muss es vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen. Der Bundesrat macht deutlich, dass das Programm durch ein unabhängiges Förderprogramm umgesetzt werden muss, das nicht in bestehende Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Programm, beispielsweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehnt der Bundesrat ab. Die Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängig sein. Maßgeblich müsse vielmehr der niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens zum Angehörigen-Entlastungsgesetz Stellung genommen.

Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern von pflegebedürftigen Angehörigen entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Bisher können die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihre Eltern die Kosten für die Pflege nicht aufbringen konnten. Eine feste Grenze oder pauschale Freibeträge gab es dabei nicht. Die Höhe des Unterhaltes wurde von einem Gericht festgelegt.

Das Gesetz setzt damit die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einer Höhe von mehr als 100.000 Euro im Jahr zurückzugreifen. Gleichzeitig wird damit auch ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen wie hier bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und insofern eine solidarische Entlastung erfolgt. Zudem wird die neue Regelung nicht nur auf das Verhältnis Kinder-Eltern beschränkt, sondern grundsätzlich auch auf das Verhältnis Eltern-Kinder ausgedehnt. Deshalb profitieren auch alle Eltern von der Neuregelung, deren volljährige behinderte Kinder Eingliederungshilfeleistungen beziehen.

Durch die Einführung eines Budgets für Ausbildung werden die Chancen für Menschen mit Behinderungen, die heute eine berufliche Bildung nur in einer Werkstatt für behinderte Menschen erhalten können, dahingehend verbessert, dass sie eine berufliche Ausbildung künftig auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren können.

Die bisherige Befristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wird aufgehoben und die Finanzierung für die Weiterführung wird gesichert.

Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung. In seiner Stellungnahme bekräftigt er aber, dass die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen für die Kommunen und die Länder als Sozialhilfeträger überprüft werden müssten und für ihre Mehrbelastungen eine geeignete finanzielle Kompensation zu regeln sei.

Der Bundesrat hat beschlossen, zum »Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995« keine Stellungnahme abzugeben.

Die Neuregelung soll rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen vom Soli befreien. Hierfür soll die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro angehoben werden. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro soll dadurch zukünftig gar kein Soli mehr fällig werden. Auf die Freigrenze soll die so genannte Milderungszone folgen: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, soll der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben werden. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler.

Ein Antrag mehrerer SPD geführter Länder, den Solidaritätszuschlag sofort abzuschaffen und wirkungsgleich in den Einkommensteuertarif zu übertragen und kleine Einkommen zusätzlich zu entlasten, fand keine Mehrheit.

Ein Antrag mehrerer unionsgeführter Länder – darunter Sachsen – fand im Finanzausschuss ebenfalls keine Mehrheit. In diesem Antrag wurde der Gesetzentwurf zwar begrüßt, es wurde aber darauf hingewiesen, dass mehrere Personengruppen auch nach 2020 weiter belastet werden sollen und dass mit einer nur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken verbunden sind. Es sollten daher im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens zumindest die weiteren Schritte zur vollständigen und zeitnahen Abschaffung des Solidaritätszuschlags festgeschrieben werden.

Die gegensätzlichen Auffassungen haben dazu geführt, dass sich in der Folge kein Antrag durchsetzen konnte. Im Ergebnis hat der Bundesrat deshalb zu dem Gesetz keine Stellungnahme abgegeben.

Der Bundesrat hat sich im 1. Durchgang mit dem Entwurf des III. Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) beschäftigt und hierzu eine Stellungnahme beschlossen.

Zentrale Bausteine des Gesetzentwurfes sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Darüber hinaus sieht das BEG III weitere wichtige Maßnahmen vor, unter anderem die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 auf 22.000 Euro, die Anhebung der Grenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung sowie die Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer.

Für die Wirtschaft ergeben sich nach Schätzungen der Bundesregierung Einsparungen von 1,1 Mrd. Euro. Neben diesen Kernmaßnahmen sieht das Bürokratieentlastungsgesetz III noch weitere Einzelmaßnahmen zur Entlastung sowohl der Wirtschaft als auch der Bürger vor.

Die Länder begrüßen das Ziel des Gesetzentwurfs, die Bürokratie weiter abzubauen, haben aber verschiedene weitergehende Regelungen empfohlen. So soll eine Anhebung der Wertuntergrenzen für die Sofortabschreibung auf 1000 Euro zu einer Entlastung im Zusammenhang mit kleineren Investitionen dienen. Ebenso wird eine Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf jeweils 600.000 Euro vorgeschlagen. Dies soll zu einer Harmonisierung mit der bestehenden Buchführungsgrenze der Abgabenordnung dienen. Damit soll eine gezielte Erleichterung für kleine Betrieben erreicht werden. Gerade im Bereich des Handwerks wäre dies von großer Bedeutung.

Der Freistaat Sachsen hat einzelne Punkte der Stellungnahme unterstützt.

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