06.02.2015

930. Bundesratssitzung am 06. Februar 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim BundLV Sachsen | Eggert)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim BundLV Sachsen | Eggert)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Martin Dulig im Gespräch

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Martin Dulig im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede zum Präventionsgesetz

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede zum Präventionsgesetz
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(© LVertretung des Freistaates Sachsen beim BundV Sachsen | Eggert)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Bundesratsplenum

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Bundesratsplenum
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim BundLV Sachsen | Eggert)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© LVertretung des Freistaates Sachsen beim BundV Sachsen | Eggert)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Minister Lorenz Caffier und Ministerpräsident Erwin Sellering

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Minister Lorenz Caffier und Ministerpräsident Erwin Sellering
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim BundLV Sachsen | Eggert)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim BundLV Sachsen | Eggert)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung den Entwurf der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz behandelt.

Ziel des Tarifeinheitsgesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern. Nach der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 2010 können für dieselbe Beschäftigtengruppe unterschiedliche Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gleichzeitig zur Anwendung gelangen (Tarifkollision). Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sieht der Gesetzgeber ebenso wie Arbeitgeberverbände und Teile der Gewerkschaften durch mögliche Tarifkollisionen beeinträchtigt.

Die Regelungen zur Tarifeinheit wollen ausdrücklich nicht das Arbeitskampfrecht ändern. Es ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, durch autonome Entscheidungen Tarifkollisionen zu vermeiden. Im Streitfall, so sieht es das Gesetz vor, gelte der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Der Gewerkschaft mit weniger organisierten Arbeitnehmern im Betrieb werden Anhörungs- und Nachzeichnungsrechte eingeräumt.

Der Bundesrat hat entschieden, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen zu erheben. Der Freistaat Sachsen unterstützt diese Haltung.

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung den Entwurf für ein Gesetz zur sogenannten Frauenquote behandelt.

Mit dem »Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst« sollen Großunternehmen ab 2016 dazu verpflichtet werden, ihre Aufsichtsräte zu 30 Prozent mit Frauen zu besetzen. Diese feste Vorgabe beträfe die Aufsichtsräte von rund 108 großen Unternehmen mit Börsennotierung und voller Mitbestimmung. Wird dort die Quote verfehlt, sollen Aufsichtsratsposten frei bleiben.

Zudem sollen mittelgroße Unternehmen bis spätestens 30. Juni 2015 eigene Zielvorgaben für die Postenvergabe an Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und im Management aufstellen. 2017 sollen sie erstmals über die Umsetzung öffentlich berichten. Sanktionen bei einem Verfehlen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Das neue Gesetz führt auch zu Änderungen im Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) und im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleichG). Hier sollen sich die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen im Wesentlichen in den gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes widerspiegeln.

Eine Stellungnahme, die verschiedene Verschärfungen am Gesetzesentwurf vorsah fand im Plenum keine Mehrheit. Der Freistaat Sachsen hatte die Stellungnahme nicht unterstützt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung zum Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe auf Bundesfernstraßen und zu dem damit verbundenen Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz Stellung genommen.

Mit dem Gesetz soll eine Infrastrukturabgabe (Maut) für Pkw und Wohnmobile eingeführt werden. Dies sei erforderlich, um den hohen Standard des Fernstraßennetzes aufrechterhalten und noch mehr als bisher in den Ausbau der Verkehrswege investieren zu können. Deshalb sollen alle Nutzer des deutschen Bundefernstraßennetzes einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung leisten. Die Abgabe soll für in- und ausländische PKW gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig wären. Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro).

Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Ausländische Halter sollen auch zwei verschiedene Kurzzeitvignetten zum Pauschalpreis von 10 Euro (10 Tage) oder 22 Euro (2 Monate) wählen können. Für Halter inländischer Fahrzeuge ist in einem zweiten Gesetzentwurf (TOP 14b) eine finanzielle Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe der Infrastrukturabgabe vorgesehen, die zusätzliche Belastungen verhindern soll.

In einer vom Freistaat Sachsen nicht unterstützten Stellungnahme äußert der Bundesrat grundsätzliche Bedenken, ob die geplante Pkw-Maut mit europäischem Recht vereinbar sei. Zudem warnt er vor den hohen Kosten und dem Bürokratieaufwand für Erhebung und Kontrolle der Maut und vor Unklarheiten im Verwaltungsvollzug sowie vor negativen Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung zum sogenannten Präventionsgesetz Stellung genommen.

Ziel des Präventionsgesetzes ist es, die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in Lebenswelten wie Familie, Kindertagesstätten, Schule oder auch Pflegeheimen unter Nutzung bewährter Strukturen und Angebote zu stärken. Hierzu sollen die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessert werden. Dabei sollen die Finanzierung von Leistungen zur primären Prävention neu strukturiert und die Ausgaben erhöht werden, die Kooperation der Verantwortlichen verbessert, die Prävention bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen weiter entwickelt und die Rahmenbedingungen für eine betriebliche Gesundheitsförderung verbessert werden. Zugleich wird Schutzimpfungen ein höheres Maß an Bedeutung beigemessen, indem bei Kindern, die in eine Kita aufgenommen werden sollen, zuvor der Nachweis einer ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz gefordert wird. Um die genannten Ziele zu erreichen, ist unter anderem vorgesehen, dass die Krankenkassen ab 2016 jährlich sieben – statt wie bisher drei – Euro pro Jahr und Versichertem in präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen investieren. Hierdurch soll zukünftig ein Gesamtvolumen von 490 Millionen Euro jährlich zur Vorbeugung von Krankheiten zur Verfügung stehen. Hinzu kommen weitere 21 Millionen Euro aus den Pflegekassen, die erstmals an der Finanzierung präventiver Programme beteiligt werden.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Bundesregierung und sieht lediglich in einzelnen Bereichen Änderungsbedarf. In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat u. a., dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), eine Bundesoberbehörde, nach den Plänen der Bundesregierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden soll. Ein Plenarantrag des Freistaates Sachsen, wonach die Förderung der BZgA projektbezogen und nicht pauschal erfolgen sollte fand im Plenum keine Mehrheit.

Rede der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch

Der Bundesrat hat zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung umfangreich Stellung genommen.

Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, auch künftig eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung sollen weiter flexibilisiert und verbessert werden. Den Versicherten einen schnellen und sektorenübergreifend durchgehenden Zugang zur medizinischen Versorgung verschafft werden. Dazu zählt insbesondere, eine Verkürzung der Wartezeiten bei Facharztterminen und eine Verbesserung der psychotherapeutische Versorgung. Weiterhin sollen Innovationen in der Versorgung und die Versorgungsforschung verstärkt gefördert werden. Durch die Schaffung eines dafür vorgesehenen Innovationsfonds, sollen Leistungsansprüche der Versicherten erweitert werden. Hierzu zählt z. B. die Einholung einer Zweitmeinung vor bestimmten Eingriffen. Darüber hinaus soll die Nutzenbewertung neuer Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse verbessert werden.

Ein Plenarantrag des Freistaates Sachsen, der darauf abzielt vertragsärztliche Honorarunterschiede, wie sie zwischen einzelnen Bundesländern bestehen, in einem Schritt teilweise anzugleichen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch gab eine Rede zu Protokoll:

Der Bundesregierung obliegt es nun, den Gesetzentwurf und die Stellungnahme des Bundesrates versehen mit ihrer Einschätzung dazu dem Deutschen Bundestag zur Beratung zuzuleiten.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient zum einen der Reform des Bleiberechts. Nachhaltige Integrationsleistungen, die geduldete Ausländer trotz ihres fehlenden rechtmäßigen Aufenthalts erbringen, sollen durch einen gesicherten Aufenthaltsstatus honoriert werden. Hierfür wird eine neue alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung eingeführt.

Zum anderen wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteresse. So ist vorgesehen, den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht, schneller als bisher wieder zu beenden und die Ausreiseverpflichtung gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Stärker als bisher soll die Möglichkeit bestehen, die Bekämpfung von extremistischen und terrorismusrelevanten Strömungen mit den Mitteln des Ausländerrechts zu bekämpfen.

Der Freistaat Sachsen hat bei der Fassung der Stellungnahme insbesondere die Anliegen unterstützt, die eine bessere Integration und Ausbildung ermöglichen sollen. So soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren u.a. geprüft werden, ob für Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine für die Zeit dieser Ausbildung befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Eine analoge Regelung soll auch für Geduldete, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben (»Aufenthaltsgewährung« für die Dauer einer Berufsausbildung), geprüft werden. Voraussetzung ist, dass der Geduldete sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, ausreichende Sprachkenntnisse nachweist und kein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme Stellung genommen.

Mit dem Gesetzentwurf soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheit) in Deutschland erreicht werden. Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dazu, den Schutz der Systeme im Hinblick auf die Schutzgüter der IT-Sicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität) zu verbessern, um den aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der IT-Sicherheit wirksam begegnen zu können. Um Defizite im Bereich der IT-Sicherheit abzubauen, sieht der Entwurf daher vor, insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen – wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder des Gesundheitswesens – zu verpflichten, ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger soll verbessert werden. Daher verpflichtet der Entwurf die Telekommunikationsanbieter mit Schlüsselrollen für die Sicherheit des Cyberraums, IT-Sicherheit nicht nur zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der personenbezogenen Daten, sondern auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Die Umsetzung der Sicherheitskonzepte in den Unternehmen ist von der Bundesnetzagentur regelmäßig zu überprüfen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gefordert, dass die noch zu erlassende Rechtsverordnung zur Festlegung der Kriterien »kritische Infrastruktur« sowie der Erteilung von Sicherheitszertifikaten der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Freistaat Sachsen hat dieses Anliegen unterstützt.

Der Bundesrat hat zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Dritten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes kritisch Stellung genommen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung ihren bisherigen Anteil an den Kosten für den öffentlichen Regionalverkehr für ein weiteres Jahr fortschreiben. Den Ländern stünden damit 2015 rund 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Eigentlich wäre für 2015 eine Revision und neue Festsetzung vorgesehen. Diese soll nun erst für den Zeitraum ab 2016 erfolgen.

In einer vom Freistaat Sachsen unterstützten Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass die Länder der Bahnreform 1993 nur unter der Bedingung zugestimmt haben, dass ihnen der Bund die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erfülle diesen Anspruch nicht. Der Bundesrat weist daher mit Nachdruck auf den Gesetzentwurf des Bundesrates vom November 2014 (BR-Drs. 557/14) hin. Dieser sehe eine dringend erforderliche Anpassung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 sowie eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent vor. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei daher durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zu ersetzen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung zu einer Vorlage der EU-Kommission für eine Investitionsoffensive Stellung genommen.

In der Vorlage kündigt die Europäische Kommission eine Investitionsoffensive von mindestens 315 Milliarden Euro an, mit der sie das Wachstum in Europa ankurbeln und mehr Arbeitsplätze schaffen möchte. Hierzu ist unter anderem die Einrichtung des neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vorgesehen. In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 schlägt die Kommission Maßnahmen vor, die aus dem Investitionsprogramm finanziert werden sollen. Dazu gehört aus Sicht der Kommission in erster Linie die Beseitigung von Investitionshindernissen in den Bereichen Energie, Telekommunikation, digitale Netze und Verkehr.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Bestrebungen der Kommission grundsätzlich, bedauert aber zugleich, dass die Länder bei der Aufstellung der Projektliste möglicher Investitionen nicht angemessen beteiligt waren. Er macht seine Erwartung deutlich, dass die Bundesregierung die Länder in die weitere Ausarbeitung einbezieht. Darüber hinaus soll sichergestellt, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert wird.

Der Bundesrat hat dem neuen deutsch-polnischen Polizeiabkommen mit den Stimmen Sachsens zugestimmt.

Das Gesetz enthält die Ratifizierung des neuen deutsch-polnischen Polizeiabkommens. Das am 15. Mai 2014 im polnischen Zgorzelec von den Regierungen beider Länder unterzeichnete Abkommen soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortentwickeln und erweitern. Künftig können Zollbeamte und Polizisten ihre Kontrollen im jeweiligen Nachbarland fortsetzen. Polizeihubschrauber oder Streifenwagen müssen die Verfolgung eines Flüchtenden nicht mehr an der Landesgrenze abbrechen. Zudem ist die Einführung deutsch-polnischer Zweier-Team-Streifen vorgesehen. Die Gastbeamten sollen mehr Befugnisse erhalten.

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Dezember 2014 beraten und gegen das Abkommen keine Einwände erhoben. Der Bundestag nahm den Regierungsentwurf am 29. Januar 2015 unverändert mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Die Länder haben sich bereiterklärt, das Gesetz, aufgrund der Eilbedürftigkeit, ohne vorhergehende Ausschussberatungen unter Verkürzung der ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Beratungsfrist in der Sitzung am 6. Februar 2015 abschließend zu behandeln. Es soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

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