08.05.2015

933. Bundesratssitzung am 8. Mai 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 933. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Regierungssprecher Christian Hoose im Gespräch mit Staatsminister Fritz Jaeckel

Regierungssprecher Christian Hoose im Gespräch mit Staatsminister Fritz Jaeckel
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum
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Staatsminister Martin Dulig im Bundesratsplenum

Staatsminister Martin Dulig im Bundesratsplenum
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung

Der Bundesrat hat zum deutschen Umsetzungsgesetz zur neugefassten europäischen Einlagensicherungsrichtlinie den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz sieht zum einen die verpflichtende Zugehörigkeit aller Kreditinstitute zu einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem vor. Zum anderen wird die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme durch den Aufbau eines Mindestvermögens in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen durch Ex-ante-Beiträge der Banken verbessert.

Darüber hinaus werden die Einleger durch umfangreiche Maßnahmen noch besser geschützt. Verbesserte Informationen des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung, eine Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20 auf sieben Arbeitstage sind ebenso festgelegt, wie eine grundsätzlich antragslose Entschädigung und einen für sechs Monate erhöhten Schutzumfang bis 500.000 Euro für besonders schutzbedürftige Einlagen. Hierzu gehören z.B. Erlöse aus privat genutzten Wohnimmobilien oder Abfindungszahlungen.

Mit der Neufassung der europäischen Einlagensicherungssysteme werden europaweit einheitliche Regeln zu den Anforderungen an die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme und deren finanzielle Ausstattung geschaffen. Die neuen Vorschriften dienen insbesondere dazu, den Schutz der Einleger weiter zu verbessern und somit auch das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken. Die Vorgaben der Richtlinie knüpfen im Wesentlichen an das bereits bestehende hohe deutsche Einlegerschutzniveau an. Die institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken können sich nach dem Gesetz als Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages mit der Stimme des Freistaates Sachsen zugestimmt.

Das Gesetz setzt die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Bereich der Justiz um, soweit die Bundesebene betroffen ist. Es erweitert die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts und sorgt dafür, dass dieser künftig frühzeitiger in laufende Ermittlungen einzubinden ist. Über die konkreten Empfehlungen des Ausschusses hinaus sieht es zudem eine Regelung vor, wonach rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe für Straftaten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 10. Oktober 2014 beraten und gegen die Pläne im Wesentlichen keine Einwände erhoben. Der Bundestag nahm den Entwurf am 19. März 2015 unverändert an.

Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann damit wie geplant in Kraft treten.

Mit dem Gesetz soll eine Infrastrukturabgabe (»PKW-Maut«) für PKW aus dem In- und Ausland zunächst für die Nutzung von Bundesfernstraßen eingeführt werden. Die Einnahmen sollen die Abhängigkeit der Verkehrsinvestitionen vom Bundeshaushalt verringern und damit gleichzeitig die Planungssicherheit für die Finanzierung prioritärer Verkehrsinfrastrukturvorhaben erhöhen.

Die Infrastrukturabgabe soll künftig über eine elektronische Jahresvignette (E-Vignette) erhoben werden, die an das Kraftfahrzeugkennzeichen geknüpft werden soll. Nach Entrichtung der Infrastrukturabgabe wird das Kennzeichen freigeschaltet. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an Umwelteigenschaften und Hubraum bei Pkw sowie Gewicht bei Wohnmobilen und beträgt höchstens 130 Euro. Fahrzeughalter aus der Bundesrepublik Deutschland tragen bereits indirekt über die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zur Finanzierung der deutschen Verkehrswege bei. Diese Doppelbelastung soll vermieden werden, indem ihnen ein Steuerentlastungsbetrag in Höhe der Maut gewährt wird.

Fahrzeughalter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können zwischen einer E-Kurzzeitvignette (zehn Euro für zehn Tage, 22 Euro für zwei Monate) und einer E-Jahresvignette wählen. Letztere bemisst sich ebenfalls anhand spezifischer Fahrzeugeigenschaften. Der Erwerb soll sowohl über das Internet als auch über entsprechende Terminals z. B. an Tankstellen ermöglicht werden.

Der Bundesrat hat zum dritten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz dient zum einen der Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes auf weitere ausgewählte vierstreifige Bundesstraßen (bundesweit etwa 1.100 km) zum 01. Juli 2015 und zum anderen der Ausdehnung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Oktober 2015 (bisher 12 t). Um die gebührenrechtliche Vergleichbarkeit zu wahren, wird darüber hinaus beim Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten die Anzahl der Achsklassen von bisher zwei auf zukünftig vier Achsklassen erhöht. Begründet wird die Anpassung mit den Einnahmerückgängen durch die Änderung des Zweiten Bundesfernstraßenmautgesetzes .

In Sachsen führt die Änderung zu einer Ausweitung der mautpflichtigen vierstreifigen Bundesstraßen von 25 auf insgesamt etwa 100 km (ca. 7 % Anteil am Gesamterweiterungspaket des Bundes). Betroffen sind z. B. die B 173 Dresden – Kesselsdorf sowie die B 178 Nostitz – südlich Löbau.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens dem Gesetz zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für die Ratifikation des Abkommens nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes geschaffen.

Das Abkommen enthält Regelungen insbesondere zum politischen Dialog und zur politischen Assoziation, zur Rechtsstaatlichkeit, zu Migrations- und Asylfragen, zum Bereich Handel, zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zur finanziellen Hilfe.

Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für verbindliche Vorschriften einzusetzen, um den Vertrieb nicht regelkonformer Laser eindämmen zu können. Der Freistaat Sachsen hat diese Entschließung mit seinen Stimmen unterstützt.

Bis zum Inkrafttreten der europäischen Regeln soll die Bundesregierung eine nationale Verordnung auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes erlassen. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Blendangriffen gegen Flugzeuge und Hubschrauber sowie Gefahrguttransporter auf Autobahnen gekommen ist. Rechtlich verbindliche Regeln könnten hier effektive Eingriffsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden schaffen, um die Verbreitung gefährlicher Laserprodukte zu verhindern.

Der Bundesrat hat mit den stimmen Sachsens eine Entschließung zu Rahmenbedingungen der Automobilität der Zukunft gefasst.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, den Rechtsrahmen für die Erprobung von Techniken zum autonomen Fahren anzupassen und neben der Autobahn A9 weitere Versuchsstrecken auszuweisen. Die Entschließung führt aus, dass autonomes Fahren ein wichtiges Zukunftsthema sei. Deutschland müsse sich anstrengen, um im internationalen Wettbewerb als Automobil- und Industrienation in diesem Bereich führend zu sein. Hierzu sei eine transparente Regelung des Genehmigungsverfahrens sowie die Klärung von Haftungs- und Versicherungsfragen erforderlich. Zudem seien technische Normen zu erarbeiten, um die Sicherheit der Systeme vor Eingriffen von außen zu gewährleisten.

Auf der Autobahn A 9 startet das BMVI noch in diesem Jahr das Pilotprojekt »Digitales Testfeld Autobahn«. Die Teststrecke soll so digitalisiert und technisch ausgerüstet werden, dass es dort zusätzliche Angebote der Kommunikation zwischen Straße und Fahrzeug wie auch von Fahrzeug zu Fahrzeug möglich sind.

Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Sachsens einem Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens zugestimmt.

Damit fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zügig zu novellieren. Der wichtigste Punkt des Entschließungsantrages besteht darin, am Ziel des Gesetzes, einen 25 prozentigen Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Gesamtstromerzeugung zu erreichen, festzuhalten.

Die Bundesregierung plant hingegen, den Anteil nur auf die fossile Stromerzeugung zu beziehen, was bedeuten würde, dass der KWK-Anteil an der Gesamtstromerzeugung auch in Zukunft unter 20 % läge. Weitere Punkte des Entschließungsantrages fordern die Anhebung des Förderdeckels für die KWK, die Anhebung der Fördersätze für Neubau und Modernisierung von KWK-Anlagen sowie die Beibehaltung des Eigenstromprivilegs.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes Stellung genommen.

Anliegen der Novelle ist die Anpassung des Weingesetzes an das neue EU-Recht (VO (EU) Nr. 1308/13 Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation/GMO). Die GMO regelt das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen ab dem 1. Januar 2016. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes sind die Festsetzung eines nationalen Prozentsatzes für Neuanpflanzungen bis zu 1% der nationalen Weinanbaufläche (0,5 Prozent in den Jahren 2016/ 17), die Möglichkeit der Einschränkung des Umfangs an Genehmigungen auf regionaler Ebene mittels Länderermächtigung, die Festlegung der Genehmigungsfähigkeit von Anträgen und des bundeseinheitlichen Prioritätskriteriums der Steillage sowie die Formulierung eines gestuften Verwaltungsverfahrens hinsichtlich der Erteilung der Genehmigungen.

Nach Unionsrecht können die Mitgliedsstaaten jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen in Höhe von 1 % der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zum 31. Juli des Vorjahres zur Verfügung stellen. ln § 7 Absatz 1 des vorliegenden Gesetzesentwurfs wird eine Beschränkung des Zuwachses der deutschen Rebfläche auf einen Prozentsatz von 0,5 % festgelegt. Insbesondere in den Bundesländern mit kleinerer Rebfläche besteht ein höherer Bedarf an Genehmigungen. Diese Weinanbaugebiete werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf benachteiligt. Ein entsprechender Antrag des Freistaates Sachsens auf eine 1:1 Umsetzung des EU-Rechtes scheiterte knapp im Bundesratsverfahren. Deshalb unterstreicht der Freistaat Sachsen in einer Protokollerklärung – der sich Brandenburg, Berlin und Thüringen angeschlossen haben – dieses Anliegen im Sinne der Winzer der kleineren Anbauregionen.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung im ersten Durchgang den »Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015)« sowie im Zusammenhang damit den »Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern« beraten.

Mit dem Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern soll die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen gestärkt werden. Hierzu erfolgt die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Anteil Sachsen rd. 156 Millionen Euro) ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von als Folge von Strukturschwäche finanzschwachen Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90% gefördert werden. Die vorgesehene weitere Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 erfolgt durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und durch einen um 1 Milliarde Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils an der Umsatzsteuer.

In der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 11. Dezember 2014 hat der Bund sich unter anderem dazu bereit erklärt, Länder und Kommunen im Jahr 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahr 2016 beabsichtigt der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Hierzu wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundesanteils erhöht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Der Anteil Sachsens beträgt in 2015 und 2016 jeweils rd. 25 Mio. Euro.

Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2015 werden insbesondere die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen das Sondervermögen »Kommunalinvestitionsförderungsfonds« sowie für die zusätzlichen Mittel für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern geschaffen.

In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat insbesondere die Ausweitung der förderfähigen Sachverhalte bei dem Sondervermögen »Kommunalinvestitionsförderungsfonds« vor. So sollten nach Meinung des Freistaates Sachsen etwa der Lärmschutz generell oder der Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau und Brachflächenrevitalisierung förderfähig sein. Außerdem fordert der Bundesrat eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.

In einer Protokollerklärung fordert der Freistaat Sachsen bei der Verteilung der Mittel nicht jene Kommunen mit einer nachhaltigen und langfristig stabilen Haushaltsführung zu benachteiligen.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung im ersten Durchgang den »Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags« beraten.

Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 – um insgesamt 6 Euro pro Monat) angehoben. Daneben wird der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016 angehoben.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat mit den Stimmen Sachsens unter anderem auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anzuheben sowie die Anpassung der Regelungen für den zwangsläufigen Unterhalt.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten mit umfangreichen Änderungswünschen Stellung genommen. Zahlreiche technische und klarstellende Änderungen hat der Freistaat Sachsen mit seinen Stimmen unterstützt.

Mit dem Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in nationales Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die stufenweise Erweiterung des Anwendungsbereichs des Elektro-Gesetzes und eine Neufassung der Sammelgruppen vor. Neu in den Geltungsbereich des Gesetzes werden bspw. Photovoltaikmodule und Leuchten aufgenommenen. Weitere Änderungen betreffen Bildschirme, Monitore und TV-Geräte sowie Nachtspeicherheizgeräte.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Erfassungs- und Entsorgungsstrukturen des bestehenden Elektro-Gesetzes zu erhalten und die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie in das bestehende Rechtssystem zu integrieren, ohne die in der deutschen Abfallwirtschaft erreichten hohen Standards abzuschwächen. Die Effizienz der bestehenden Erfassungs- und Entsorgungsstrukturen soll weiter gesteigert werden. Konkret geht es u.a. um die Anzeigepflicht und Veröffentlichung aller Elektroaltgeräte (EAG) sammelnden und zurücknehmenden Akteure, um die Verpflichtung des Handels zur Rücknahme von EAG unter bestimmten Voraussetzungen und um die Einführung der Beweislastumkehr zur Abgrenzung zwischen Gebrauchtgeräten und EAG. Damit soll die illegale Entsorgung von EAG eingedämmt werden.

Der Bundesrat hat zu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie und zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Stellung genommen. Beide Gesetze sind Teil der sogenannten Fracking-Gesetzgebung. 

Kernstück der Vorlage sind die geplanten Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, mit denen ein grundsätzliches Verbot des Frackings in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie Kohleflözgestein oberhalb von 3000m, in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung konstituiert wird. Um Erfahrungswerte über die Auswirkungen auf Umwelt und Untergrund zu sammeln, sollen allerdings wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen möglich sein. Voraussetzung ist, dass die verwendete Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist. Ab 2018 soll eine unabhängige Expertenkommission bestehend aus sechs Sachverständigen anerkannter Forschungseinrichtungen und Behörden überprüfen, ob kommerzielle Bohrungen genehmigt werden können. Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis letztlich erteilt wird, soll aber nach wie vor in der Letztverantwortung der zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder liegen. Außerdem ist ein Verbot der Errichtung von Anlagen für Fracking-Maßnahmen in Naturschutzgebieten und Nationalparken vorgesehen. Für Natura 2000-Gebiete gilt ein Verbot der Errichtung von Fracking-Anlagen.

Teile der Stellungnahme, die das Anliegen verfolgen, Gewässer und die Umwelt insgesamt vor eventuellen Risiken Fracking verbunden sind, zu schützen, wurden vom Freistaat Sachsen unterstützt. Der Freistaat Sachsen ist auf Grund des Fehlens von bekannten Lagerstätten für Erdöl und Erdgas vom Verfahren kaum betroffen.

Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzesbeschlossen.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten anzupassen. Die letzte Wohngeldreform erfolgte im Jahr 2009. Die Wohngeldreform soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Um die sogenannten Tabellenwerte (Wohngeldleistungsniveau) an die Preisentwicklung und die gestiegenen Wohnkosten anzupassen, sollen dieseum rund 39 Prozent angehoben werden. Dies führt zu einer Erhöhung des Wohngeldes für einen Zwei-Personen-Haushalt von durchschnittlich 112 Euro/Monat im Jahr 2012 auf durchschnittlich 186 Euro/Monat im Jahr 2016. Darüber hinaus sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffeltund in Regionen mit stark steigenden Mieten von 7 bis zu 27 Prozent- angehoben werden.

Sachsen hat insbesondere das Anliegen unterstützt, das Wohngeld künftig aller vier Jahre zu überprüfen und kontinuierlich an die Miet- und Einkommensentwicklung anzupassen.

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