12.06.2015

934. Bundesratssitzung am 12. Juni 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 934. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Sebastian Gemkow im Gespräch

Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Sebastian Gemkow im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Sebastian Gemkow im Gespräch

Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Sebastian Gemkow im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsministerin Lucia Puttrich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch

Staatsministerin Lucia Puttrich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel, Staatsministerin Petra Köpping und Ministerpräsident Volker Bouffier im Gespräch

Staatsminister Fritz Jaeckel, Staatsministerin Petra Köpping und Ministerpräsident Volker Bouffier im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel und Ministerin Anke Rehlinger im Gespräch

Staatsminister Fritz Jaeckel und Ministerin Anke Rehlinger im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel stimmt im Bundesratsplenum ab

Staatsminister Fritz Jaeckel stimmt im Bundesratsplenum ab
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel stimmt im Bundesratsplenum ab

Staatsminister Fritz Jaeckel stimmt im Bundesratsplenum ab
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Stimmabgabe im Bundesrat

Stimmabgabe im Bundesrat

Der Bundesrat hat zum Tarifeinheitsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.

Die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip soll die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern. Der Grundsatz der Tarifeinheit soll als Kollisionsregel subsidiär eingreifen, wenn es den Tarifvertragsparteien im Wege autonomer Entscheidungen nicht gelingt, Tarifkollisionen zu vermeiden. Eine nach dem Grundsatz der Tarifeinheit auflösungsbedürftige Tarifpluralität sieht das Gesetz deshalb nur vor, soweit sich die Geltungsbereiche verschiedener Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden.

Es bleibt damit Aufgabe der Tarifvertragsparteien, durch autonome Entscheidungen Tarifkollisionen zu vermeiden. Im Streitfall sollen innerhalb eines Zusammenschlusses mehrerer Gewerkschaften verbandsinterne Konfliktlösungsverfahren angewandt werden. Darüber hinaus kann eine Gewerkschaft die Ergänzung ihres Tarifwerks durch tarifvertragliche Regelungen einer anderen Gewerkschaft gestatten.

Der Bundesrat hat beschlossen zum Nachtragshaushaltsgesetz 2015 den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Inhaltlich wird mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2015 die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die einmalige Zuweisung i. H. v. 3,5 Milliarden Euro für das Sondervermögen »Kommunalinvestitionsförderungsfonds« geschaffen. Außerdem werden Ländern und Kommunen 500 Millionen Euro zur Unterstützung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt.

Erwähnenswert sind darüber hinaus die folgenden finanziellen Veränderungen:

  • Insbesondere zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern erhält das  Bundesministerium des Innern rd. 75 Mio. € zusätzlich.
  • 10 Mio. € erhält das Bundesministerium der Finanzen für »Leistungen an sowjetische Kriegsgefangene«.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhält 114 Mio. € für die »Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung«. Außerdem werden die Verpflichtungsermächtigungen für die »Leistungen zur Eingliederung in Arbeit« für 2016 bis 2018 um insgesamt 420 Mio. € angehoben.

Außerdem weist der Nachtragshaushalt die beabsichtigten Baransätze des Zukunftsinvestitionsprogramms i. H. v. 7 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 aus. Damit der Bund sich zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten kann, sind bei den Titeln dieser Titelgruppe Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht. So sollen z. B. im Bereich Verkehrsinvestitionen/Digitale Infrastruktur 1,1 Milliarden Euro für den Breitbandausbau bereitgestellt werden.

Der Nachtragshaushalt 2015 weist die folgenden Eckwerte auf:

Eckdaten des BHH 2015 in Mrd. Euro Soll 2014 BHH 2015  Veränderung Nachtragshaushalt 2015
Ausgaben 296,5 299,1 +2,5 301,6
Steuereinnahmen 268,2 277,5 +1,4 278,9
Nettokreditaufnahme 6,5 0,0 0,0 0,0
Investitionen (2014 ohne ESM) 25,5 26,5 3,6 30,1
  • Für das Programm »Kriminalprävention durch Einbruchsicherung« erhält das Bundesministerium für Umwelt und Bau 10 Mio. € Kassenmittel sowie 20 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen zusätzlich.
  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhält weitere 10 Mio. € für Aufgaben der freien Jugendhilfe.

Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Mit dem Gesetz wird die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen gestärkt. Hierzu erfolgt die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Milliarden Euro (Anteil Sachsens beträgt rd. 156 Millionen Euro) ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015. Aus diesem werden bis 2018 Investitionen finanzschwacher Kommunen mit einem Fördersatz von bis zu 90% gefördert. Die vorgesehene zusätzliche Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 soll durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und durch einen um 1 Milliarde Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes erfolgen.

Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang hierzu eine Reihe von Forderungen – insbesondere bezüglich der förderfähigen Tatbestände - gestellt. Der Deutsche Bundestag folgte unter anderem einer Forderung Sachsens, dass Lärmschutzmaßnahmen allgemein sowie Maßnahmen der Brachflächenrevitalisierung förderfähig sein sollen. Außerdem wurde auf Wunsch der Länder nunmehr auch der Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr in den Katalog der förderfähigen Tatbestände aufgenommen.

Im Gesetz ist weiterhin eine Regelung zur Unterstützung der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung enthalten: In der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 11. Dezember 2014 hatte der Bund sich unter anderem dazu bereit erklärt, Länder und Kommunen im Jahr 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Diese Mittel sind bereits im Nachtragshaushalt 2015 etatisiert. Im Jahr 2016 beabsichtigt der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Der Anteil Sachsens beträgt in 2015 und 2016 jeweils rd. 25 Mio. Euro.

Das Gesetz stellt einen Schritt zur Bewältigung der ansteigenden Zahlen von Asylsuchenden und Flüchtlingen dar. Weitere Maßnahmen auch für die betroffenen Kommunen z.B. in den Bereichen Sprachkurse, Berufsvorbereitung Arbeitsmarkintegration sind in einem Spitzgespräch der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin (»Asylgipfel«) vereinbart worden. Hiernach wird der Bund seinen Unterstützungsbetrag von 2016 vorziehen, so dass 2015 eine Milliarde Euro zur  Entlastung von Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen werden. Der Bund wird sich  ab 2016 strukturell und dauerhaft an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge beteiligen.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes der Bundesregierung Stellung genommen.

Mit dem Gesetz soll die flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung durch gezielte Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung gestärkt werden. Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es werden Anreize zum weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt und die Kooperation und Vernetzung in den relevanten Versorgungsbereichen gefördert. Die Versicherten sollen besser über Angebote der Versorgung informiert werden, damit sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt und bestmöglich begleitet verbringen können. Im Einzelnen soll u. a. die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Versorgung gestärkt werden. Es ist vorgesehen, die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize zu verbessern; die Kassen tragen künftig 95 % statt wie bisher 90 % der zuschussfähigen Kosten. Weiterhin sollen die Versicherten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Das Beratungsangebot wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme u.a. einen weiteren Leistungsausbau. Einzelne Forderungen der Stellungnahme wurden vom Freistaat Sachsen unterstützt. So sollen bspw. auch Krankenhäuser und ambulante Pflege- und Hospizdienste ein ganzheitliches Beratungsangebot vorhalten dürfen.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung keine Stellung genommen. Von den Empfehlungen der Ausschüsse konnte keine eine Mehrheit erreichen. Der Entwurf wird damit nun – ohne Stellungnahme des Bundesrates im Deutschen Bundestag beraten werden.

Der vom Bundeskabinett am 27.05.2015 beschlossene »Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten« regelt im Wesentlichen, dass Telekommunikationsanbieter Telefon- und Internetverbindungsdaten für einen Zeitraum von 10 Wochen zu speichern haben, um insbesondere den Ermittlungsbehörden bei Verdacht einer schweren Straftat den Zugriff auf diese Daten zu ermöglichen. Der Inhalt von Telefongesprächen oder aufgerufenen Internetseiten wird nicht gespeichert.

Die mit Gesetz vom Dezember 2007 eingeführte Regelung der Vorratsdatenspeicherung war vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für verfassungswidrig erklärt worden. Eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung war auch vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) notwendig geworden. Dieser hatte in einem Urteil 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Sachsens der »Rentenwertbestimmungsverordnung 2015« zugestimmt. Damit steigen die Renten zum 1. Juli 2015 im Osten um 2,50 Prozent und im Westen um 2,08 Prozent. Der aktuelle Rentenwert beträgt dann in den alten Bundesländern 29,21Euro (bislang 28,61 Euro) und der aktuelle Rentenwert (Ost) 27,05 Euro (bislang 26,39 Euro). Das Verhältnis von aktuellem Rentenwert (Ost) zu aktuellem Rentenwert (West) verbessert sich von bislang 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent.

Durch Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts bzw. des aktuellen Rentenwerts (Ost) mit  den persönlichen Entgeltpunkten und dem Rentenartfaktor ergibt sich der Monatsbetrag einer Rente. Dabei entspricht der aktuelle Rentenwert dem Monatsbetrag einer Rente wegen Alters für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst. Die Festsetzung der Rentenwerte richtet sich unter anderem nach der Lohn- und Gehaltsentwicklung bei den Arbeitnehmern, der Entwicklung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, den Veränderungen bei den Aufwendungen für die Altersversorgung sowie nach dem Verhältnis von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlern.

In einer ergänzenden Entschließung mahnt der Bundesrat mit Unterstützung Sachsens die Bundesregierung, zügig mit den Vorarbeiten an einer zumindest teilweisen Angleichung der Rentenwerte Ost-West zu beginnen wie auch im Koalitionsvertrag verabredet.

Der Bundesrat hat der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung mit Maßgaben zugestimmt.

Mit der Verordnung soll die bestehende und ansonsten Mitte August diesen Jahres auslaufende Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben um weitere zehn Jahre (bis 16.08.2025) verlängert werden. Die Veränderungssperre zielt darauf ab, den Salzstock Gorleben gegen mögliche nachteilige Veränderungen durch Eingriffe Dritter zu sichern, die eine spätere Standorterkundung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erschweren oder unmöglich machen. Nach dem Standortauswahlgesetz ist die Bundesregierung verpflichtet, den Standort Gorleben offen zu halten, solange er nicht im Standortauswahlverfahren aufgehoben wurde.Nach dem Standortauswahlgesetz ist der Salzstock Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort nach den im Gesetz im Einzelnen festgelegten Kriterien und Anforderungen in das Standortauswahlverfahren einbezogen. Er dient aber nicht als Referenzstandort für andere zu erkundende Standorte. Mit dem Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes wurde die bergmännische Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet.

Sachsen ist nicht unmittelbar von der Regelung betroffen. Es besteht aber ein grundsätzlichen Interesse daran, dass der Salzstock Gorleben weiterhin als ein möglicher Endlagerstandort in dem Auswahlverfahren einbezogen bleibt. Dies war auch eine der Grundvoraussetzung, dass es zum Standortauswahlgesetz einen allgemeinen Konsens gab. Der Salzstock Gorleben ist der weltweit besterkundete Standort.

Die vom Bundesrat gefasste Entschließung, wonach nach dem 31. März 2017 auch andere Standortregionen für potenzielle Endlager unter Veränderungssperre genommen werden können, wurde vom Freistaat Sachsen nicht unterstützt.

Der Bundesrat hat den geplanten Änderungen bei der Ferienreiseverordnung zugestimmt.

In der Ferienreiseverordnung wird geregelt, auf welchen Straßen Lastkraftwagen (Lkw), die mehr als 7,5 Tonnen wiegen oder einen Anhänger ziehen, in der Ferienzeit nur eingeschränkt fahren dürfen. An allen Samstagen im Juli und im August ist das Fahren für diese Lkws auf den in der Verordnung festgelegten Straßen nicht erlaubt. Auf hochbelasteten Streckenabschnitten soll die Verkehrsbelastung dadurch entzerrt werden. Damit soll für alle Urlauber ein möglichst zügiges Vorankommen gesichert werden.

Da sich die Verkehrsbelastung in Deutschland immer wieder regional verschiebt und sich auch der Zustand der einzelnen Straßen verändert, bedarf es bei den Regelungen regelmäßig Anpassungen.

Die diesjährigen Änderungen betreffen vor allem Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen. Durch die Fertigstellung von Baumaßnahmen können die Lkw-Fahrverbote auf Abschnitten der A 5 bei Karlsruhe, der A 4 bei Jena (Fertigstellung Jagdbergtunnel) und der A 1 (AS Cloppenburg) aufgehoben werden. Im Freistaat Sachsen sind in diesem Jahr keine Strecken betroffen.

Der Bundesrat hat auf Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen eine Entschließung zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Hierzu sei das Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern und ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht zu schaffen.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Eherverwehrung für gleichgeschlechtliche Paare eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung darstelle. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine Gründe mehr, am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit weiter festhalten.

Die Entschließung wurde durch den Freistaat Sachsen nicht unterstützt. Parallel wurde durch die antragstellenden Länder ein Gesetzentwurf eingebracht, der die hierfür notwendigen Änderungen im BGB durchsetzen soll. Der Gesetzentwurf entspricht mit geringfügigen redaktionellen Aktualisierungen einem bereits im März 2013 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf (BR-Drucksache 196/13 (Beschluss)), den der Bundestag wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt hat. Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

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