10.07.2015

935. Bundesratssitzung am 10. Juli 2015

Die vollständige Tagesordnung einschließlich aller DrucksachenBeschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung finden Sie unter

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 935. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Abstimmung im Bundesrat

Abstimmung im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Abstimmung im Bundesrat

Abstimmung im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff
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Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Bundesratsplenum
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich mit Staatsministerin Lucia Puttrich im Gespräch

Ministerpräsident Stanislaw Tillich mit Staatsministerin Lucia Puttrich im Gespräch
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Horst Seehofer

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Horst Seehofer
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Staatssekretär Erhard Weimann im Gespräch mit Staatsministerin Lucia Puttrich

Staatssekretär Erhard Weimann im Gespräch mit Staatsministerin Lucia Puttrich
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Bundesrat

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Bundesrat
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Bundesrat Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Horst Seehofer

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Bundesrat Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Horst Seehofer
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Horst Seehofer

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Horst Seehofer
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung bestätigt.

Mit dem Gesetz wird eine neue alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung eingeführt. D. h. gut integrierte Ausländer, deren Duldung immer wieder verlängert werden musste, sollen einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen und zwar anders als bislang unabhängig von einem gesetzlichen Stichtag. Von dieser Regelung profitieren Ausländer, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, ausreichende Deutschkenntnisse haben und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten. Für Menschen mit einem minderjährigen Kind soll das schon nach sechs Jahren möglich sein. Bei Jugendlichen reichen vier Jahre Schulbesuch in Deutschland.

Sachsen hat insbesondere das Anliegen unterstützt, Jugendlichen und Heranwachsenden die Aufnahme einer Berufsausbildung zu erleichtern. Junge Ausländer, die in Deutschland nur geduldet werden, können künftig eine Duldung für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung erhalten. Nach Ende der Ausbildung sollen sie außerdem noch genügend Zeit bekommen für die Suche nach einem Arbeitsplatz. Einigen Ländern geht diese Regelung jedoch nicht weit genug. Der Bundesrat hat deshalb eine Entschließung gefasst, in welcher u. a. ein eigener Aufenthaltstitel für die Berufsausbildung gefordert wird.

Des Weiteren wird mit dem Gesetz das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteresse. So ist vorgesehen, den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht, schneller als bisher wieder zu beenden und die Ausreiseverpflichtung gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Stärker als bisher soll die Möglichkeit bestehen, extremistische und terrorismusrelevante Strömungen mit den Mitteln des Ausländerrechts zu bekämpfen.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen der Novelle des Weingesetzes mit einer Entschließung zugestimmt.

Die Novelle setzt EU-Recht in nationales Recht um und regelt das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen. Hierbei wird auch die Ausdehnung der nationalen Weinanbaufläche geregelt. Die nationale Regelung sieht vor, die Neuanpflanzungen in Deutschland für die Jahre 2016/17 auf 0,3 % der Gesamtrebfläche zu begrenzen. Allerdings werden für alle Flächenländer unter den Bundesländern 5 ha Neuanpflanzungen in Form eines Vorabzuges bereitgestellt. Damit könnte die Rebfläche in Sachsen um bis zu etwa 1 % erweitert werden. Bundeseinheitlich werden Anträge auf Neupflanzungen in Steillage vorrangig bedient. Das gesamte Genehmigungsverfahren wird einstufig (Antragssteller und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Nach der ebenfalls beschlossenen Entschließung sollen diese Regelungen nach zwei Jahren durch die Bundesregierung überprüft werden.

Der Bundesrat hat dem »Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags« mit den Stimmen des Freistaates Sachsen zugestimmt. Das Gesetz besteht aus zwei wesentlichen Elementen:

Zum einen wird mit dem Gesetz die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Der Arbeitnehmergrundfreibetrag wird bis 2016 von derzeit 8 354 Euro auf 8 652 Euro erhöht,  der Kinderfreibetrag von derzeit 7 008 Euro auf 7 248 Euro in 2016. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben. Daneben wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich angehoben. Dies kommt den Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, nicht aber den Bedarf ihrer Kinder. Außerdem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende rückwirkend zum 1.1.2015 um 600 € auf dann 1.908 € angehoben.

Zum anderen wird zum Abbau der kalten Progression der gesamte Tarif der Einkommensteuer 2016 um 1,48 % nach rechts verschoben. Dies führt im Jahr 2016 zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von rd. 1,4 Mrd. €.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die Bürger bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung unterstützt werden.

Ziel des Präventionsgesetzes ist es, die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten wie Familie, Kindertagesstätten, Schule oder auch Pflegeheimen unter Nutzung bewährter Strukturen und Angebote zu stärken. Hierzu sollen die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickelt und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessert werden. Dafür nehmen die Sozialversicherungsträger, insbesondere die Krankenkassen, mehr Geld in die Hand. Die Finanzierung von Leistungen zur primären Prävention wird neu strukturiert und die Ausgaben werden erhöht. Die Prävention bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen wird verbessert; insbesondere wird Schutzimpfungen ein höheres Maß an Bedeutung beigemessen.

Das »Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung« (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) hat den Bundesrat heute ohne weitere Korrekturen passiert.

Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, auch künftig eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung sollen weiter flexibilisiert und verbessert werden. Den Versicherten soll ein schneller und sektorenübergreifend durchgehender Zugang zur medizinischen Versorgung geschaffen werden, wozu insbesondere eine Verkürzung der Wartezeiten bei Facharztterminen und eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgungzählen. Weiterhin sollen Innovationen in der Versorgung und die Versorgungsforschung gefördert werden. Darüber hinaus werden die Leistungsansprüche der Versicherten erweitert, z. B. durch die Einholung einer Zweitmeinung vor bestimmten operativen Eingriffen.

Der Bundesrat hatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Sitzung am 6. Februar diesen Jahres noch zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht, die von den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag mit Änderungsanträgen zum Teil aufgegriffen worden sind. So dürfen Medizinische Versorgungszentren nunmehr auch in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen gegründet werden, was die medizinische Versorgung auf dem Lande verbessern helfen könnte. Zudem soll die Bedarfsplanung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiterentwickelt werden – eine flexible und kleinräumige Festlegung der Planungsbereiche soll die wohnortnahe Versorgung stärken.

Der Bundesrat hat einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes verabschiedet.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Pelztierhaltung langfristig verboten werden. So soll das Leiden der Tiere verhindert werden. Das Töten von Tieren sei mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es höherrangigen Interessen dient, erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies sei bei Pelztieren, die nur aufgrund der Pelzgewinnung getötet würden, nicht der Fall, so die Begründung des Gesetzentwurfes.

Der Bundesrat hat zum Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) Stellung genommen.

Das Gesetz soll die rechtliche Grundlage für den Aufbau einer Telematikinfrastruktur bilden, die flächendeckend nutzbringende Online-Anwendungen zur Verbesserung der Versorgung der Patienten in Deutschland ermöglicht. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören insbesondere finanzielle Anreize für Ärztinnen und Ärzte für die zügige Einführung und Nutzung medizinischer und administrativer Anwendungen zur Unterstützung der Versorgung, vor allem von Notfalldatensätzen. An den Schnittstellen der Sektoren soll die Verwendung eines standardisierten elektronischen Entlassbriefs im Rahmen einer zweijährigen »Anschubfinanzierung« honoriert werden. Verbesserte Möglichkeiten für Patientinnen und Patienten zur Nutzung ihrer elektronischen Gesundheitskarte sollen geschaffen werden. Die Interoperabilität von verschiedenen Systemen soll gefördert werden.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Patientinnen und Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel erhalten, ab dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan zur Arzneimittelsicherheit (»Wechselwirkungen«) haben. Dieser ist nach dem Gesetz durch einen Arzt in Papierform zu erstellen und bei Änderung der Medikation zu aktualisieren. Perspektivisch sollen die Daten des Medikationsplans auch elektronisch verfügbar werden. In Sachsen und Thüringen gibt es die Anwendung eines elektronischen Medikationsplans schon im Rahmen des Modellprojekts »Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen« (»ARMIN«). Um dieses Modellprojekt nicht zu gefährden, hat der Freistaat Sachsen den Antrag gestellt, dass Modellvorhaben von der verpflichtenden Papierform des Medikationsplans ausgenommen sind.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung Stellung genommen.

Der Gesetzentwurf soll für die Zukunft eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen. Hierzu entwickelt er die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser weiter. Die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung soll gestärkt werden, indem zum Beispiel die Krankenhausvergütung künftig auch mit Qualitätsaspekten verknüpft wird. Zur Verbesserung der Patientenversorgung soll ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet werden. Bis 2018 belaufen sich die Fördermittel für dieses Programm auf insgesamt bis zu 660 Mio. Euro, danach dauerhaft jährlich auf bis zu 330 Mio. Euro. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen für Pflegekräfte in den Krankenhäusern geschaffen werden. Krankenhäuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten in Abhängigkeit von den vorgehaltenen Notfallstrukturen Zuschläge. Um den anstehenden Umstrukturierungsprozess der Krankenhausversorgung voranzubringen, werden in einem Strukturfonds einmalig Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Projekte werden finanziert, wenn die Länder den Beitrag in gleicher Höhe leisten. Von Sachsen wurde in der Stellungnahme des Bundesrates unter anderem der Antrag unterstützt, bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen, dass die neuen Länder bis 2014 noch Investitionsmittel durch den Bund erhalten haben. Würde dies nicht berücksichtigt entständen den neuen Ländern Nachteile durch das Gesetz.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet. Die Beratungen im Bundestag sollen im Herbst abgeschlossen werden.

Der Bundesrat hat zum bisherigen Verhandlungsstand der EU Datenschutz-Grundverordnung Stellung genommen. Durch die Stellungnahme soll die Verhandlungsposition der Bundesregierung für die anstehenden Trilogverhandlungen gestärkt werden.

Die Innen- und Justizminister hatten sich Mitte Juni auf eine allgemeine Ausrichtung zur Datenschutz-Grundverordnung in Form einer konsolidierten Gesamtfassung des Textvorschlags verständigt. Diese allgemeine Ausrichtung wird gemeinsam mit dem Kommissionsvorschlag und der bereits im Vorjahr verabschiedeten legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Ministerrat (Trilogverhandlungen) über die endgültige Fassung der Verordnung bilden.

Die künftige europäische Datenschutzgrundverordnung soll erstmals europaweit ein einheitliches Datenschutzniveau schaffen und das Recht auf Privatsphäre stärken. Die Reform löst seit 20 Jahren geltendes Recht ab, das vor allem wegen der rasanten Entwicklung des Internets als nicht mehr zeitgemäß gilt. Damals waren soziale Netzwerke wie Facebook ebenso wenig ein Massenphänomen wie das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit agierende Internetkonzerne wie Google.

Das neue Recht sieht einfachere Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher vor, wenn sie den Missbrauch ihrer Daten befürchten. Sie müssen sich mit Beschwerden bisher an das EU-Land wenden, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Künftig können sie bei der Datenschutzbehörde ihres Heimatlandes Protest einlegen, die alles weitere übernimmt. Gleichzeitig werden die Firmen verpflichtet, eine eindeutige Zustimmung zur Nutzung der Daten einzuholen, anstatt Kunden unübersichtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu präsentieren. Auch ein »Recht auf Vergessen« ist vorgesehen: Internet-Anbieter müssen auf Verlangen private Informationen löschen.

Differenzpunkte zwischen Rat und Parlament sind insbesondere mit Blick auf die Abgrenzung zwischen der Grundverordnung und der Richtlinie für Datenverarbeitung in Polizei und Justiz sowie zum Instrument der Verbandsklage absehbar. Ein Streitpunkt mit dem Parlament sind zudem die Strafen, mit denen Firmen bei Verstößen belegt werden sollen. Die Minister haben bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes vorgeschlagen, das Parlament will bis zu fünf Prozent. Auch bei der Frage der Zustimmung zur Datennutzung und bei der Weiterverwendung von Nutzerdaten für andere Zwecke als bei der Genehmigung vereinbart, wollen die Abgeordneten höhere Hürden errichten.

Der Bundesrat hat zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa Stellung genommen.

Unter dem digitalen Binnenmarkt versteht die Kommission einen Raum der Freizügigkeit von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, in dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter fairen Wettbewerbsbedingungen und unabhängig von Nationalität und Wohnsitz Online-Aktivitäten ausüben und Internetanwendungen nutzen können. Die Strategie ist auf mehrere Jahre angelegt. Der Zeitplan sieht 16 legislative und nichtlegislative Vorhaben für 2015 und 2016 vor.

Die drei Säulen der Strategie sind:

  1. Besserer Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in Europa
  2. Verbesserung der Bedingungen für digitale Netzwerke und Dienste
  3. Ausschöpfung des Wachstumspotenzials für die digitale Wirtschaft.

Der Freistaat Sachsen hat in der Stellungnahme des Bundesrates die Forderung unterstützt, das bestehende System der territorialen Lizenzen für audiovisuelle Werke und das damit verbundene, aus urheberechtlichen Gründen notwendige, Geoblocking nicht zu verändern. Andernfalls würden rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen für einheimische audiovisuelle Werke gefährdet. Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei Dr. Fritz Jaeckel gab für den Freistaat Sachsen eine Rede zu Protokoll.

Mit den Stimmen des Freistaates Sachsen hat der Bundesrat der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Inhalt der Verordnung ist die Privilegierung und Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen.

So können Kommunen künftig Elektromobilen erlauben, die Busspur zu benutzen. Sie dürfen Parkplätze mit Ladesäulen reservieren, Elektromobile von der Parkgebühr befreien und Ausnahmen bei Zu- und Durchfahrtbeschränkungen zulassen. Voraussetzung für die Sonderrechte ist, dass die Fahrzeuge mit einem »E« auf dem Kennzeichen ausgestattet sind. Ausländische E-Mobile können eine entsprechende Plakette erwerben. Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung das vor einiger Zeit beschlossene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität um.

Der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Verordnung hat der Bundesrat mit Maßgaben zugestimmt. Die Verwaltungsvorschrift soll bei der Umsetzung der kommunalen Regelungen einen bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug gewährleistet.

Stimmt die Bundesregierung den Maßgaben zu, kann die Verordnung wie geplant in Kraft treten.

Der Bundesrat hat über zwei Länderinitiativen zur Förderung der Elektromobilität abgestimmt. Der Freistaat Sachsen hat beide Initiativen unterstützt.

Eine Initiative Hessens möchte Elektrofahrzeuge steuerlich fördern. Um die aktuell noch niedrigen Zulassungszahlen von Elektroautos zu erhöhen, bedürfe es weiterer steuerlicher Anreize. Der von Hessen vorgelegte Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Dies soll Unternehmen anreizen, entsprechende Investitionen zu tätigen.

Eine Initiative Niedersachsens möchte mit einer Umweltprämie ähnlich der früheren »Abwrackprämie« für eine weitere Verbreitung von Elektrofahrzeugen sorgen. Sie soll Verbraucher zum Kauf von schadstoffarmen Autos anreizen. Für reine Elektromobile ist ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen. Verbrauchsarme Plug-In Hybridfahrzeuge sollen mit einem Betrag von 2.500 Euro gefördert werden.

Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli den Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Herrn Uwe Gaul, als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung »Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland« benannt. Staatssekretär Uwe Gaul folgt damit seinem Amtsvorgänger, Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Henry Hasenpflug, nach. Neben Vertretern des Bundestags und der Bundesregierung stellen die Länder ein Drittel der Kuratoriumsmitglieder.

Altbundeskanzler Helmut Kohl hatte 1982 vorgeschlagen, eine Sammlung zur Deutschen Geschichte seit 1945 aufzubauen. Zur Stiftung gehört neben der Dauerausstellung im »Haus der Geschichte« in der Sitzstadt Bonn auch das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig, das am 9.  Oktober 1999 eröffnet wurde. Seit 2005 hat die Stiftung mit der Übernahme der Sammlung Industrielle Gestaltung, einem einzigartigen Bestand von Alltagsgegenständen aus der DDR, auch einen Standort in Berlin. Untergebracht ist die Sammlung in der Kulturbrauerei im Prenzlauer Berg. Mit der Aufnahme des sogenannten »Tränenpalasts« am Bahnhof Friedrichstraße wurde die Tätigkeit der Stiftung in Berlin ausgeweitet.

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