25.09.2015

936. Bundesratssitzung am 25. September 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 936. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatssekretär Weimann im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Staatssekretär Jürgen Lennartz

Staatssekretär Weimann im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Staatssekretär Jürgen Lennartz
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig und dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Martin Dulig und dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz und Ministerpräsident Reiner Haseloff

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz und Ministerpräsident Reiner Haseloff
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Erwin Sellering

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Erwin Sellering
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff, Staatsminister Martin Dulig, Minister Lorenz Caffier und Ministerpräsident Erwin Sellering

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff, Staatsminister Martin Dulig, Minister Lorenz Caffier und Ministerpräsident Erwin Sellering
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff, Staatsminister Martin Dulig, Minister Lorenz Caffier und Ministerpräsident Erwin Sellering

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff, Staatsminister Martin Dulig, Minister Lorenz Caffier und Ministerpräsident Erwin Sellering
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Martin Dulig im Bundesratsplenum

Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Staatsminister Martin Dulig im Bundesratsplenum
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Sitzung des Bundesrates

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Sitzung des Bundesrates
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Sitzung des Bundesrates

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Sitzung des Bundesrates
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Bundesratsplenum

Bundesratsplenum
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung

Ministerpräsident Stanislaw Tillich leitet die Bundesratssitzung
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede im Bundesrat

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede im Bundesrat

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede im Bundesrat

Staatsministerin Barbara Klepsch bei ihrer Rede im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich im ersten Durchgang mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016 und dem Finanzplan des Bundes für 2015 bis 2019 beschäftigt.

Der Bundeshaushaltsentwurf sieht folgende Eckwerte vor:

Eckwert Soll 2015 RegE 2016 Finanzplan 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019
Ausgaben 301,6 312,0 318,8 326,3 333,1
Veränderungggü. Vorjahr in % 2,1 3,4 2,2 2,4 2,1
Einnahmen 301,6 312,0 318,8 326,3 333,1
davon: Steuereinnahmen 278,9 290,0 299,1 312,2 323,8
Neuverschuldung 0 0 0 0 0
strukturelles Defizit in % des BIP (- = Überschuss) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
nachrichtlich Investitionen (2015 inkl. Zuführung SV Kommunalinvestitionsförderungfonds 3,4 Mrd. Euro) 30,1 30,4 31,2 31,8 30,5

Inhaltlich ist hervorzuheben, dass der Bund 2016 und im gesamten Finanzplanungszeitraum ohne Neuverschuldung auskommen wird. Dabei wird die qualitative Struktur des Haushalts verbessert, indem die Investitionsausgaben erhöht werden. So werden in den Jahren 2016 bis 2018 für Investitionen 15 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Auch die Bürger werden entlastet: Die kalte Progression wird abgebaut und der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden erhöht. Die PKW-Maut und die zugehörige Kfz-Steuer-Reform konnten im Haushalt 2016 nicht berücksichtigt werden, auch wenn noch rd. 11 Mio. € für Maßnahmen der Vorbereitung der Maut beinhaltet sind. Die zwischen Bund und Ländern verhandelte stärkere Beteiligung des Bundes am Thema Asyl und Flüchtlinge ist noch nicht abgebildet. Es konnten nur die Sachverhalte erfasst werden, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Regierungsentwurfs etatreif waren. Bei der digitalen Dividende wurden von dem Versteigerungserlös 3,75 Mrd. € in den allgemeinen Haushalt eingespeist, von den restlichen rd. 1,3 Mrd. € erhalten die Hälfte die Länder und den Rest ebenfalls der Bund.

Der Freistaat Sachsen hat Protokollerklärungen abgegeben, in denen er die Bundesregierung zum einen auffordert, dass der Bundeszuschuss für die Stiftung für das sorbische Volk ab 2016 von 8,215 Mio. € auf 9,3 Mio. € erhöht werden soll, sowie das die Mittel für den präventiven Hochwasserschutz, wie veranschlagt erhalten bleiben.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes passieren lassen.

Das Gesetz regelt Unterstützungsleistungen für ehemalige politische Häftlinge in der Sowjetischen Besatzungszone und den Aussiedlungsgebieten. Das Durchschnittsalter der Empfänger liegt bei 80 Jahren. Diese sollen nun statt einer jährlichen Zahlung von etwa 500 EUR durch eine Einmalzahlung von 3000 EUR entschädigt werden.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu verbessern. Zukünftig müssen sich die Ämter besser abstimmen und sind zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Des Weiteren wird das Bundesamt für Verfassungsschutz als Zentral- und Koordinierungsstelle gestärkt. Auch für den Einsatz von V-Leuten wird ein klarer Rahmen gesetzt.

Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus den Ermittlungsproblemen der Sicherheitsbe-hörden bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie gezogen.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes und damit einer Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 zugestimmt.

Der Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen wird an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten in den vergangenen Jahren angepasst. Letztmals erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2009. Durch die Novelle soll das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat steigen. Darüber hinaus werden die Miethöchstbeträge regional gestaffelt und in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark angehoben. Insgesamt können mehr als 866.000 Haushalte von der Reform profitieren.

Der Freistaat Sachsen hat insbesondere das Anliegen unterstützt, das Wohngeld künftig aller zwei Jahre zu überprüfen und kontinuierlich an die Miet- und Einkommensentwicklung anzupassen.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens einen Mehrländerantrag für die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gentechnikrechts beschlossen.

Eine am 2. April 2015 in Kraft getretene EU-Richtlinie (2015/412) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (»Opt-out«). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass von der »Opt-out«-Regelung bundeseinheitlich Gebrauch gemacht werden soll. Ebenfalls soll der Vollzug durch eine Bundesbehörde erfolgen. Damit soll ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in Deutschland und der damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand sowie mögliche Rechtsunsicherheiten für die Wirtschaft vermieden werden.

Ein Gesetzentwurf des Bundes wollte die »Opt-Out« Regelung in die Hände der Länder legen. Weshalb die Länder nun beschlossen haben einen eigenen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe im Deutschen Bundestag einzubringen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten. Dabei treten immer wieder unseriöse Anbieter auf, die besonders ältere Menschen mit irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf drängen. Um diesem Missstand abzuhelfen, sollen in Zukunft im Rahmen von Kaffeefahrten keine Produkte und Dienstleistungen mehr angeboten werden dürfen, die eine seriöse und individuelle Beratung voraussetzen. Das betrifft konkret Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte. Darüber hinaus soll die bereits bestehende Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Verkaufsveranstaltungen ausgedehnt werden. Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Der Bundesrat setzt in einer Entschließung für rechtliche Maßnahmen ein, um die Einrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende zu erleichtern.

Die wird Bundesregierung gebeten, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Zudem seien Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.

Sowohl die Aufnahmeeinrichtungen der Länder als auch die dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten der Kommunen seien dem unerwartet starken Zustrom von Flüchtlingen nicht gewachsen. Die vorhandenen Einrichtungen befänden sich oft jenseits ihrer Kapazitätsgrenzen. Es bestehe daher der dringende Bedarf, schnell und effizient neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, heißt es in der Landesinitiative.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge eine Stellungnahme abgegeben.

Der von der Bundesregierung vorlegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Situation von jungen Flüchtlingen, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen, bundesweit zu verbessern. Dazu sollen ihre Rechte gestärkt werden und eine dem Kindeswohl entsprechende und bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung sichergestellt werden.

Unbegleitete Kinder und Jugendliche, deren Zahl stark angestiegen ist und angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme weiter zunehmen wird, müssen nach geltendem Recht von dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Aufnahme festgestellt wird, betreut werden. Dadurch sind die Jugendämter an bestimmten Einreiseknotenpunkten stark überlastet. Im Sinne einer gerechteren Verteilung sieht der Gesetzentwurf nun die Einführung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder vor. Dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird dadurch Rechnung getragen, dass ihre Unterbringung, Versorgung und Betreuung dem Kinder- und Jugendhilferecht entsprechen muss. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf das Mindestalter für die Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben. Dadurch sollen auch 16 und 17-Jährige im komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Der Freistaat Sachsen wird nach dem neuen Verteilungsschlüssel mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als bisher aufnehmen und betreuen. Die sächsische Staatsregierung hat hierfür bereits Vorsorge getroffen: Für Investitionen, die nötig sind um entsprechenden Unterbringungsplätze in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu schaffen, sollen 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die sächsischen Kommunen erhalten eine Vollkostenfinanzierung und werden auch bei Mehraufwendungen für Personal unterstützt.

Der Bundesrat hat zum Entwurf der Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 das gesetzliche Konzept der Steuer-Verschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf nimmt erforderliche Anpassungen des Rechts vor, behält das bisherige Verschonungskonzept im Grundsatz jedoch bei. Die Sicherung der vorhandenen Beschäftigung in den übergehenden Betrieben und die Bewahrung der ausgewogenen deutschen Unternehmenslandschaft mache es erforderlich, die Unternehmensnachfolge durch Erbschaft oder Schenkung weiterhin zu erleichtern. Künftig sollen Firmenerben daher im Kern weiterhin weitgehend von Steuern befreit sein, wenn sie die Unternehmen über bestimmte Zeiträume fortführen und die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten. Erben größerer Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen sollen künftig stärker belastet werden.

Im Bundesrat gab es eine Vielzahl von Änderungsanträgen, wobei sich der Freistaat Sachsen insbesondere für Anliegen eingesetzt hat, die auf die Verkürzung der Bindungsfrist der gesellschaftsrechtlichen Beschränkungen bei Familienunternehmen (§ 13a Abs. 9 ErbStG-E), die Klarstellung zur Berechnung der Mindestlohnsumme bei Betriebsaufspaltungen, die Beschränkung von Entnahmen während der Behaltensfrist (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG‑E) und die Abgrenzung des begünstigten Vermögens vom nichtbegünstigten Vermögen betreffen. Der Freistaat Sachsen hat sich im Gesetzgebungsverfahren zum einen für die Belange von familiengeführten kleineren und mittleren Unternehmen sowie für eine wirksame Verhinderung einer missbräuchlichen Anwendung eingesetzt.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Zweiten Pflegestärkungsgesetzes Stellung genommen.

Der Gesetzentwurf nimmt die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung vor 20 Jahren vor. Im Zentrum steht die Erfassung aller relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit, über einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser umfasst ebenso körperliche, kognitive sowie psychische Beeinträchtigungen. Die Einstufung der rund 2,8 Millionen pflegebedürftigen Personen erfolgt nicht mehr wie bisher in drei, sondern fünf Pflegegraden und damit wesentlich differenzierter. Maßgeblich für die Einstufung ist künftig der Grad der Selbständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen. Die durch die Pflegeversicherung gewährten Leistungen beruhen allein auf dem festgestellten Pflegegrad. Zudem sollen die Vorschriften zur Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege ergänzt und neu strukturiert werden. Ziel ist die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, -messung und -darstellung.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Stellung genommen.

Der Freistaat Sachsen hat die im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgesehene Pflicht von Banken zur Beratung ihrer Kunden bei Inanspruchnahme einer Überziehungsmöglichkeit unterstützt. Eine solche Beratungspflicht soll dann eintreten, wenn ein dem Kunden gewährter Dispokredit über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in Höhe von durchschnittlich mehr als 75% des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen oder wenn ein Konto länger als drei Monate in Höhe von mindestens der Hälfte des monatlichen Geldeingangs tatsächlich überzogen wird. Dem Kunden ist dann ein Angebot für eine Beratung zu unterbreiten, die im Falle der Annahme des Angebotes kostengünstigere Alternativen aufzeigen soll. Diese Regelung ist auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene zurückzuführen.

Eine von mehreren Bundesländern geforderte gesetzliche Deckelung der Überziehungszinsen auf 8 % über dem Basiszinssatz (derzeit -0,83%) lehnt Sachsen im Hinblick auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit ab. In Zusammenhang mit der eigentlichen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat Sachsen sich für eine Stellungnahme eingesetzt, die weitere Verbesserungen für Verbraucher, die ein Baudarlehen in Anspruch nehmen wollen, fordert, so etwa für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Baudarlehens und der dann häufig fällig werdenden Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Bundesrat hat zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Stellung genommen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts im Bereich des Gesundheitswesens vor. Diese gesetzliche Verschärfung war erforderlich geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2012 entschieden hatte, dass ein niedergelassener Kassenarzt kein tauglicher Täter der geltenden Korruptionsdelikte sein kann, d.h. weder Amtsträger noch Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen ist. Der Gesetzesentwurf schlägt deshalb die Einführung des Tatbestandes der »Bestechlichkeit im Gesundheitswesen« vor, der für alle Angehörigen eines Heilberufs, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, gilt. Er sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren u.a. für den Fall vor, dass ein solcher Angehöriger eines Heilberufs einen Vorteil als Gegenleistung dafür annimmt, dass er »einen anderen«, wie z.B. ein Pharmaunternehmen, bei der Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln bevorzugt. Gleiches gilt bei der Annahme von Vorteilen als Gegenleistung für die Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial etwa an weitere Gesundheitsdienstleister oder an Labore. Spiegelbildlich ist im Tatbestand der Bestechung im Gesundheitswesen die gleiche Strafdrohung für den jeweiligen Vorteilsgeber vorgesehen.

Zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz hat der Bundesrat eine umfassende Stellungnahme verabschiedet.

Mit dem Gesetz werden die wesentlichen Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinien 2014/23-25/EU in deutsches Recht umgesetzt. Grundlegend neu ist, dass der Ablauf des Vergabeverfahrens erstmals im Gesetz vorgezeichnet wird. Das verbessert und erleichtert die Anwendung des Gesetzes, insbesondere für kleine- und mittlere Unternehmen. Die Kommunikation im Vergabeverfahren soll in Zukunft vor allem elektronisch erfolgen. Darüber hinaus werden ökologische und soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe rechtssicher ermöglicht.

Die Stellungnahme des Bundesrates beschäftigen sich unter anderem mit der Frage, inwieweit Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Erteilung öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden können. Der Bundesrat vertritt hier die Auffassung, dass das Vergaberecht die Belange von Menschen mit Behinderungen deutlicher und umfangreicher berücksichtigen sollte. Anträge zu einer verpflichtenden Einbeziehung vergabefremder Kriterien fanden keine Mehrheit.

Eine wichtige Rolle hat in den Beratungen auch die Frage gespielt, wie bei Vergaben im Eisenbahnverkehr die Belange der Belegschaften des unterlegenen Eisenbahnbetreibers berücksichtigt werden. Insbesondere die Fragen nach der Übernahme von Beschäftigten und deren Tarifverträge spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Freistaat Sachsen hatte entsprechende Anträge zugunsten der Beschäftigten unterstützt, die allerdings keine Mehrheit fanden.

Einstimmig hat der Bundesrat den Vorschlägen der Bunderegierung nach einer Straffung der Erste-Hilfe-Kurse bei der Fahrerausbildung durch die Annahme der zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zugestimmt. Allerdings forderte der Bundesrat mehrheitlich in seinen ebenso beschlossenen Maßgaben Nachbesserungen bei der Nutzung des elektronischen Datenaustausches sowie Klarstellungen und Folgeänderungen bei der Verordnung.

Statt der bisherigen Kurse »Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen« im Umfang von 8 mal 45 Minuten für Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnisse und der »Ausbildung in Erster Hilfe« im Umfang von 16 mal 45 Minuten für Lkw- und Bus-Führerscheine gibt es künftig nur noch eine »Schulung in Erster Hilfe«. Sie umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Der Umfang der regelmäßigen Fortbildungen der betrieblichen Ersthelfer steigt gleichzeitig von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten.

Für Bewerber um eine Fahrerlaubnis der für Lkws und Busse  (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E und DE) dauert ein Erste-Hilfe-Kurs also nur noch knapp sieben Stunden. Außerdem sinken die Kosten von derzeit rund 40 bis 50 auf etwa 35 Euro. Für Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Zweiräder, Pkws und Traktoren (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T) steigen hingegen der Zeitaufwand und die Kosten. Insgesamt soll der praktische Anteil für die Teilnehmenden deutlich steigen. Zum Beispiel will man auf überflüssige medizinische Informationen verzichten und sich mehr auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen fokussieren.

Ferner werden mit der Verordnung Anpassungen bei den Regelungen zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgenommen. Diese wurden durch das neu geregelten Mindestalters für die Bus-Fahrerlaubnisse notwendig. Auch sollen die fahrerlaubnisrechtlichen Dokumente vereinheitlicht und die Fälschungssicherheit erhöht werden.

Schließlich wird die Anerkennung von Fahrerlaubnissen von Angehörigen der amerikanischen und kanadischen NATO-Truppen auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt.

Sofern das Bundeskabinett den oben beschrieben Maßgaben zustimmt, erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Änderungen im Führerscheinrecht treten dann tags danach in Kraft.

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