16.10.2015

937. Bundesratssitzung am 16. Oktober 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 937. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Das neu gewählte Bundesratspräsidium Ministerpräsident Stanislaw Tillich, Ministerpräsident Volker Bouffier und Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Das neu gewählte Bundesratspräsidium Ministerpräsident Stanislaw Tillich, Ministerpräsident Volker Bouffier und Ministerpräsidentin Malu Dreyer
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Asylpaket im Bundesrat

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Asylpaket im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Der alte und der neue Bundesratspräsident

Der alte und der neue Bundesratspräsident
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Das neu gewählte Bundesratspräsidium

Das neu gewählte Bundesratspräsidium
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Das neu gewählte Bundesratspräsidium

Das neu gewählte Bundesratspräsidium
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich nimmt die Wahl zum Bundesratspräsidenten an

Ministerpräsident Stanislaw Tillich nimmt die Wahl zum Bundesratspräsidenten an
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Asylpaket im Bundesrat

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Asylpaket im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratsplenum

Bundesratsplenum
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch mit Staatssekretär Erhard Weimann

Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch mit Staatssekretär Erhard Weimann
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch mit Staatsminister Marcel Huber

Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch mit Staatsminister Marcel Huber
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Staatssekretär Erhard Weimann im Gespräch mit Dienststellenleiter Raimund Grafe

Staatssekretär Erhard Weimann im Gespräch mit Dienststellenleiter Raimund Grafe
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsministerin Lucia Puttrich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch

Staatsministerin Lucia Puttrich und Staatsminister Fritz Jaeckel im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Der alte und der neue Bundesratspräsident

Der alte und der neue Bundesratspräsident
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Marcel Huber

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Marcel Huber
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Bodo Ramelow

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Bodo Ramelow
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Martin Dulig

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Martin Dulig
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Martin Dulig

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatsminister Fritz Jaeckel und Staatsminister Martin Dulig
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Der Freistaat Sachsen stimmt dem Asylpaket zu

Der Freistaat Sachsen stimmt dem Asylpaket zu
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Fritz Jaeckel bei seiner Rede zum Jahressteuergesetz im Bundesrat

Staatsminister Fritz Jaeckel bei seiner Rede zum Jahressteuergesetz im Bundesrat

Der Bundesrat hat den Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich zum Bundesratspräsidenten gewählt. Die Wahl des Bundesratspräsidenten erfolgt nach einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird (Königsteiner Vereinbarung vom 30. August 1950). Der Turnus beginnt mit dem Regierungschef des Landes mit den meisten Einwohnern. Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt jeweils am 1. November und endet am 31. Oktober des Folgejahres. Neben dem Bunderatspräsidenten wurde auch das Präsidium neu gewählt gemäß der Reihenfolge wird der  Ministerpräsident des Landes Hessen, Volker Bouffier zum 1. Vizepräsidenten und die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer zur 2. Vizepräsidentin gewählt.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich wird nun am 1. November 2015 für ein Jahr die Bundesratspräsidentschaft übernehmen. Er hat seine Amtszeit unter das  Motto »Brücken bauen« gestellt. Unter diesem Motto werden auch die Feierlichkeiten zum 3. Oktober 2016 in Dresden abgehalten. Mit dem Amt verknüpft sind neben der Leitung der Sitzungen des Bundesrates die Vertretung des Bundespräsidenten sowie zahlreiche repräsentative Aufgaben.

Der Bundesrat hat den Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei Fritz Jaeckel zum Vorsitzenden der Europakammer gewählt. Entsprechend der vom Bundesrat getroffenen Festlegungen stellen die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, in gleicher Reihenfolge den Vorsitzenden der Europakammer. Zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden wurde: Staatsministerin Lucia Puttrich / Hessen und zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden: Staatsminister Roger Lewentz / Rheinland-Pfalz gewählt.

Wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist oder Gegenstände  vertraulich beraten werden müssen werden sie in der Europakammer behandelt. Das Grundgesetz (Artikel 52 Absatz 3 a) sieht diese  Europakammer vor. Ihre Beschlüsse gelten als Beschlüsse des Bundesratsplenums.

Der Bundesrat hat den Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich erneut zum Ausschussvorsitzenden gewählt. Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten. In den Sitzungen des Ausschusses erstattet der Außenminister den Ministerpräsidenten Bericht über außenpolitische Schwerpunkte der Bundesregierung. Ministerpräsident Tillich hat den Vorsitz in diesem Gremium seit dem Jahr 2008 inne. Da die Länder traditionell ihre Regierungschefs in den Auswärtigen Ausschuss entsenden, gehört dieser zu den beiden »Politischen Ausschüssen« des Bundesrates. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass der Ausschuss nicht regelmäßig, sondern nur aus wichtigem Anlass zu einer »politischen Sitzung« zusammentritt. Daneben erfolgt die notwendige Beteiligung des Ausschusses durch Umfrageverfahren unter den Ausschussmitgliedern.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Steueränderungsgesetz 2015 im zweiten Durchgang zugestimmt. Mit dem Gesetz werden insbesondere steuerrechtliche Änderungsvorschläge, die der Bundesrat in der Vergangenheit angemahnt hatte, umgesetzt.

Hervorzuheben sind die Schließung von Lücken im Umwandlungssteuerrecht (§§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 1 § 24 Abs. 2 UmwStG) bei der Vermeidung der Besteuerung von stillen Reserven, die Verlustabzugsbeschränkungen bei Körperschaften durch Ausdehnung der »Konzernklausel« (§ 8c Abs. 1 S. 5 KStG), die Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG), die Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen zwischen Kommunen (interkommunale Zusammenarbeit), Kirchen, Hochschulen oder öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch eine entsprechende Regelung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in § 2b UStG neu, oder die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung zur Ersatzbemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer (§§ 157 ff BewG).

Der Bundesrat hat heute im ersten Durchgang den »Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)« beraten und keine Einwendungen erhoben.

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere finanzielle Festlegungen zur Umsetzung des sog. Asylkompromisses. So erhalten die Länder und Kommunen noch im Jahr 2015 eine zusätzliche Milliarde Euro. Außerdem wird der Bund bei der Überlassung von Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen auch die Herrichtungskosten übernehmen. Schließlich wird der Bund aus den Einnahmeüberschüssen des Jahres 2015 ein Rücklage in Höhe von 5 Milliarden Euro bilden, aus denen in den kommenden Jahren insbesondere Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz finanziert werden sollen.

Der Bundesrat hat dem Gesetz und der zugehörigen Verordnung zur Asylverfahrensbeschleunigung zugestimmt. Das Gesetz beruht auf einer Einigung der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin für ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung der ständig steigenden Zahl von Asylbewerbern vom 24. September 2015. Mit dem Gesetz sollen zum einen die Asylverfahren beschleunigt werden sowie die Rückführung der Flüchtlinge erleichtert werden, die keine Bleibeperspektive haben. Zum anderen werden Möglichkeiten der Abweichung von geltenden Regelungen und Standards für einen befristeten Zeitraum geschaffen. Das Gesetz soll am 1. November diesen Jahres Inkrafttreten.

Zur Beschleunigung der Verfahren werden Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Die Flüchtlinge aus diesen Staaten sollen zudem künftig bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Für Asylbewerber aus anderen Ländern wird die Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von drei auf sechs Monate verlängert. Zur Bekämpfung von Fehlanreizen sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen Vorrang haben, die Leistungen für Ausreisepflichtige werden gekürzt. Abschiebungen dürfen künftig nicht mehr angekündigt werden. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt. Die Strafbarkeit des Schleusens wird durch die Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten verschärft.

Um die Unterbringung von Asylbewerbern zu erleichtern, werden zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen. Außerdem sind begrenzte Erleichterungen hinsichtlich der Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und den energetischen Anforderungen an den Wärmeschutz geregelt.

Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz werden die Länder im Jahr 2016 um 3,6 Mrd. Euro finanziell entlastet. Darüber hinaus stockt der Bund die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro auf.

Weitere Regelungen sehen vor, dass die Länder eigenverantwortlich eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen können, die dann Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - ohne Vorprüfung durch die Kostenträger - erhalten können. Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete wird durch Regelungen zum Leiharbeitsverbot erleichtert. Flüchtlinge mit einer medizinischen Ausbildung sollen zur Versorgung der Flüchtlinge eingesetzt werden können. Die Integrationskurse werden für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet und es wird eine stärkere Vernetzung mit berufsbezogenen Sprachkursen hergestellt.

Für Angehörige der Westbalkanstaaten wird eine legale Arbeitsmigration für eine Beschäftigung zu tarifvertraglichen Konditionen ermöglicht, wenn der Bewerber in den letzten zwei Jahren zuvor keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Voraussetzung sind allerdings ein konkretes Ausbildungs- oder Beschäftigungsangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von 2007 regelt die Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in der Qualifizierungsphase vor und nach der Promotion. Das Gesetz hat sich, einer Evaluation von 2011 zufolge, grundsätzlich in der Praxis bewährt. Feststellbar war aber auch, dass Befristungen häufig über sehr kurze Zeiträume erfolgen. Diesen Fehlentwicklungen will der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes entgegenwirken, der nun im ersten Durchgang beraten wurde.

Die Gesetzesänderung sieht u. a. vor, dass die Befristungsdauer inhaltlich bestimmt werden und der angestrebten Qualifizierung angemessen sein muss. Befristungen, die sich in sogenannten Drittmittelprojekten ergeben, sollen der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Zudem wird die »familienpolitische Komponente« des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes dahingehend erweitert, dass die Verlängerungsmöglichkeit von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen auch bei der Betreuung von Stief- und Pflegekindern greift.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Sächsische Anträge, die auf eine verbindliche Mindestbefristungsdauer und einen Mindestbeschäftigungsumfang in der Qualifikationsphase abstellten, hatten in den Ausschussberatungen keine Mehrheit erhalten.

Der Bundesrat hat heute der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zugestimmt. Die Regelsätze für die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung werden damit zum 1. Januar 2016 erhöht. Alleinstehende erhalten dann einen Betrag von 404 Euro und somit fünf Euro mehr als bisher; die Regelsätze für Familienangehörige werden ebenfalls angepasst.

Zur Deckung der Regelbedarfe wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens und ohne Unterkunft und Heizung, sind monatliche Regelsätze zu gewähren. Die Regelbedarfe werden mittels einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates fortgeschrieben, wenn, für auch für 2016, noch keine Ergebnisse aus einer neueren bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Die neuen Regelsätze in Euro ab 1. Januar 2016 (in Klammern die Regelsätze für 2015):

  Regel-bedarfsstufe 1 Regel-bedarfsstufe 2 Regel-bedarfsstufe 3 Regel-bedarfsstufe 4 Regel-bedarfsstufe 5 Regel-bedarfsstufe 6
ab 1. Januar 2016 404,-
(399,-)
364,-
(360,-)
324,-
(320,-)
306,-
(302,-)
270,-
(267,-)
237,-
(234,-)
Erhöhung in Euro 5,- 4,- 4,- 4,- 3,- 3,-

Unbegleitete Kinder und Jugendliche, deren Zahl stark angestiegen ist und angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme weiter zunehmen wird, müssen nach geltendem Recht von dem Jugendamt, in dessen Bezirk die Aufnahme festgestellt wird, betreut werden. Dadurch sind die Jugendämter an bestimmten Einreiseknotenpunkten stark überlastet. Im Sinne einer gerechteren Verteilung sieht das »Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher« nun die Einführung einer bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder vor.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich im »Asylgipfel« vom 24. September mit der Bundeskanzlerin darauf geeinigt, das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren zu verabschieden. Damit soll ermöglich werden, dass es bereits zum 1. November 2015 - mit einer Übergangsphase zum 1. Januar 2016 – in Kraft tritt

Auch der Bundesrat sieht hinsichtlich der Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge dringenden Handlungsbedarf und hat dem Gesetz mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Regionalisierungsgesetz in der 932. Sitzung des Bundesrates hat dieser am 14. Oktober 2015 nach mehrstündigen Beratungen einen Kompromiss erzielt.

Für das Jahr 2016 erhöht der Bund die so genannten Regionalisierungsmittel auf 8 Milliarden Euro. Mit diesem Geld finanzieren die Länder insbesondere den für Pendler wichtigen Nahverkehr auf der Schiene. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Die Länder weisen dem Bund regelmäßig die konkrete Verwendung der Gelder nach. Wie der Zuschuss zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Diese wird in einer späteren Sitzung behandelt.

Außerdem einigten sich die Vermittler darauf, insbesondere den Anstieg der Stations- und Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahnunternehmen künftig zu begrenzen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.

Der Entwurf der Bundesregierung sah ursprünglich einen Betrag von 7,3 Mrd. EUR und eine Dynamisierung von 1,5 Prozent vor. Die Länder hatten in einem eigenen Gesetzentwurf einen Betrag von 8,5 Mrd. EUR und deine Dynamisierung von 2 Prozent gefordert. In ihrem Entwurf hatten sich die Länder auch auf einen Verteilungsmechanismus geeinigt, den sogenannten »Kieler Schlüssel«. Dieser ist jedoch in seinen Eckwerten auch an die Höhe der ursprünglichen Förderung gebunden. Würde er auf die jetzige Einigung angewendet, entständen den neuen Bundesländer bis 2030 Einbußen von ca. 3,5 Mrd. Euro, 893 Mio. Euro davon würden auf den Freistaat Sachsen entfallen.

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