06.11.2015

938. Bundesratssitzung am 6. November 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 938. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich leitet die Vorabstimmung

Bundesratspräsident Tillich leitet die Vorabstimmung
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit den Staatsministern Gemkow, Jaeckel und Dulig sowie Staatssekretär Weimann

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit den Staatsministern Gemkow, Jaeckel und Dulig sowie Staatssekretär Weimann
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit den Staatsministern Gemkow, Jaeckel und Dulig sowie Staatssekretär Weimann

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit den Staatsministern Gemkow, Jaeckel und Dulig sowie Staatssekretär Weimann
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer
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Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer und Minister Caffier

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer und Minister Caffier
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Kanzleramtsminister Altmaier

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Kanzleramtsminister Altmaier
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Weil und Ministerpräsident Bouffier

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Weil und Ministerpräsident Bouffier
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Weil und Ministerpräsident Bouffier

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Weil und Ministerpräsident Bouffier
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Weil und Ministerpräsidentin Kraft

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Weil und Ministerpräsidentin Kraft
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Antrittsrede

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Antrittsrede
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Antrittsrede

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Antrittsrede
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Bundesratspräsident Tillich leitet die 938. Sitzung des Bundesrates

Bundesratspräsident Tillich leitet die 938. Sitzung des Bundesrates
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund )

Justizminister Gemkow bei der Vorstellung der sächsischen Bundesratsinitiative zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren

Justizminister Gemkow bei der Vorstellung der sächsischen Bundesratsinitiative zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren

Der neugewählte Bundesratspräsident Tillich hat im Bundesrat die traditionelle Antrittsrede des Präsidenten gehalten. Nach seiner Wahl in der 937. Sitzung des Bundesrates hat Tillich das Amt des Bundesratspräsidenten zum 1. November 2015 angetreten.

Sachsen übernehme die Bundesratspräsidentschaft in einer sehr bewegten Zeit, so Tillich. 25 Jahre nach der Wiedervereinigung gehe es um Flüchtlinge, Asyl, Integration aber auch um wegweisende Richtungsentscheidungen beim Länderfinanzausgleich, der Energiewende, der Zukunft Europas und der Zukunft der Kommunen. Um diese Aufgaben gut zu lösen, brauche es gemeinsames Handeln. Es brauche Vertrauen in unsere Handlungsfähigkeit und in unsere Partner. In dieser Lage sei nicht die Zeit für ideologische Grundsatzdebatten sondern für politischen Pragmatismus.

Deshalb habe sich der Freistaat Sachsen auch das Motiv »Brücken bauen« für seine Bundesratspräsidentschaft gewählt. Notwendig seien starke Brücken zwischen Bund und Ländern, zwischen Ländern und Kommunen und innerhalb Europas. Es brauche aber auch neue Brücken zwischen Ängstlichen und Mutigen, zwischen Landsleuten und noch Fremden,  zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen, zwischen Tradition und Innovation, zwischen unserer Heimat und der Welt.

Europa mache in der derzeitigen Krise keine gute Figur, so Tillich. Man könne sagen, die Europäische Union der Nationalstaaten sei krank. Umso wichtiger sei deshalb, dass das Europa der Regionen gesund sei. Die Europäische Einheit werde in den grenzüberschreitenden Regionen besonders partnerschaftlich gelebt. Die offenen Grenzen brächten uns weit mehr Vorteile als Nachteile. Aber letztere dürfe man nicht verschweigen. Sie seien in den Regionen zu spüren und zwar zuerst und am deutlichsten. Deshalb sei es ihm wichtig, die Anliegen der Regionen stärker zur Geltung zu bringen. In Europa und gegenüber dem Bund.

Die Kommunen seien in der derzeitigen Lage besonders betroffen. Deshalb sollten die Länder die Anliegen der Kommunen weiterhin hartnäckig gegenüber dem Bund vertreten. In den Kommunen sei die Politik für den Einzelnen direkt erfahrbar und überschaubar. Dort habe die Verantwortung ein Gesicht, eine Stimme und einen Herzschlag.

Tillich freue sich auf die kommenden zwölf Monate seiner Präsidentschaft und auf die Zusammenarbeit mit den Länderkollegen.

Der Freistaat Sachsen hat gemeinsam mit der Mehrheit der Länder im Bundesrat beschlossen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz regelt im Wesentlichen, dass Telekommunikationsanbieter Telefon- und Internetverbindungsdaten für einen Zeitraum von 10 Wochen zu speichern haben, um insbesondere den Ermittlungsbehörden bei Verdacht einer schweren Straftat den Zugriff auf diese Daten zu ermöglichen. Der Inhalt von Telefongesprächen oder aufgerufenen Internetseiten wird nicht gespeichert.

Durch den Bundestag wurde das Gesetz um eine Klausel ergänzt, die eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Strafverfolgung oder die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen vorsieht. Die Telekommunikationsanbieter müssen ihrer Speicherverpflichtung spätestens im 19. Monat nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nachgekommen sein.

Das Gesetzgebungsverfahren hatte sich verzögert, nachdem die Europäische Kommission Bedenken im Hinblick auf die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit angemeldet hatte, da die Verbindungsdaten ausschließlich im Inland gespeichert werden sollen. Die Bundesregierung hat diese Bedenken in einer ausführlichen Stellungnahme zurückgewiesen.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes mit den stimmen des Freistaates Sachsen zugestimmt. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.

Mit dem Gesetz soll das sogenannte »nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen« als eine Sofortmaßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) umgesetzt werden. Dadurch sollen die Verbraucher einen Anreiz erhalten, alte ineffiziente Heizgeräte durch moderne energieeffiziente Geräte zu ersetzen. Über das nationale Heizungslabel sollen die Verbraucher eine kostenfreie Erstinformation über die Energieeffizienz ihrer alten Heizgeräte und ergänzende Informationen über weitergehende Energieberatungsangebote und Investitionskostenzuschüsse erhalten. Die Bezirksschonsteinfeger sollen ab dem Jahr 2017 verpflichtet werden, Heizgeräte zu etikettieren, die bisher noch kein Etikett haben.

Mit den Stimmen Sachsen hat der Bundesrat heute Änderungen beim roten Händlerkennzeichen gefordert.

Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, Regelungen in der Fahrzeug - Zulassungsverordnung zu verändern. Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen sollen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit des Autos – beispielsweise zum Tanken oder zu Fahrten in eine Waschanlage – mit einem sogenannten roten Händlerkennzeichen durchgeführt werden können.

Grund der Initiative, die ursprünglich aus Baden-Württemberg stammt, ist die hierzu ergangene teils obergerichtliche Rechtsprechung. Diese hatte entschieden, dass Fahrten zur Betriebsfähigkeit von den in § 16 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) derzeit enthaltenen Fahrtzwecken – Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrt – nicht gedeckt sind. Damit ist die Nutzung der roten Händlerkennzeichen zu diesem Zweck nach aktueller Rechtslage rechtswidrig. Händler müssen derzeit beispielsweise Fahrzeuge auf einen Anhänger verladen um sie zur nächsten Werkstatt zu bringen.

 Der Bundesrat hat eine Entschließung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen einstimmig angenommen. Die Entschließung sieht ein grundsätzliches Verbot der Kleingruppenhaltung bis 2025 vor.

Im Oktober 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige rechtliche Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesrat legte im März 2012 eine Neufassung der Verordnung vor, die grundsätzlich ein Ende der Kleingruppenhaltung für 2023 mit Übergangsfristen in Einzelfällen bis 2025 vorsah. Diese Verordnung wurde von der Bundesregierung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erlassen. Auch weil die Bundesregierung eine längere Zulassung der Kleingruppenhaltung favorisierte.

Die Agrarministerkonferenz der Länder hat sich im Oktober 2015 auf ein Ende dieser Haltungsform von Legehennen für grundsätzlich 2025 geeinigt. Der Bundesrat hat die Entschließung als Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zugeleitet. Bei der Verabschiedung der Verordnung durch die Bundesregierung ist nun keine erneute Befassung des Bundesrates mehr notwendig.

Der Bundesrat hat Nachforderungen bei den von der Bundesregierung geplanten Änderungen beim Luftverkehrsgesetz gefordert. Insbesondere soll der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot von 10.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro angehoben werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob es Wege gibt, die Bevölkerung noch besser vor Fluglärm zu schützen.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf aufgrund eines Gerichtsurteils zu der Festlegung von Flugrouten eingebracht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli 2012 klargestellt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planfeststellung eines Flughafens den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erfassen muss.

Ferner dient das Änderungsgesetz der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in den Bereichen Landestellen und Flugplatzbetrieb. So dürfen derzeit viele Krankenhäuser in zentraler Innenstadtlage ihre Landestellen nur auf Grundlage einer Ausnahmevorschrift für Luftrettungsflüge nutzen. Diese Ausnahmevorschrift stellt jedoch keine ausreichende Gewähr für den regelmäßigen Betrieb dar. Die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 965/2012 nimmt diese Landestellen nun ausdrücklich von der Genehmigungspflicht als Flugplatz aus. Im Gegenzug müssen die Landestellen einige grundlegende bauliche Anforderungen erfüllen. Den Krankenhausbetreibern steht dafür aber eine Übergangszeit zur Verfügung.

Ebenfalls neu soll gesetzlich geregelt werden, dass jeder Betreiber eines Flugplatzes bis spätestens 31. Dezember 2017 nachweisen muss, dass sowohl er selbst als auch der Flugplatz als solcher die EU-rechtlichen Vorgaben bezüglich Organisation und Betrieb erfüllen. Dies sieht die EU-Verordnung Nr. 139/2014 vor.

Der Freistaat Sachsen hat den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung größtenteils unterstützt.  

Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zur Änderung des Telemediengesetzes ein Ende der Störerhaftung bei frei zugänglichem WLAN. Ausnahmen sollen nur dann gelten, wenn der Hotspot-Anbieter wissentlich mit einem kriminellen Nutzer zusammenarbeitet. Der Bundesrat fordert außerdem den Wegfall der Vermutungsregel. Mit dieser plant die Bundesregierung schärfere Haftungsregeln für »gefahrengeneigte Dienste« wie zum Beispiel Anbieter von Online-Speichern. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Anbieter von Online-Speichern künftig für illegale Inhalte ihrer Kunden verantwortlich sein.

Mit der Reform des Telemediengesetzes will die Bundesregierung ermöglichen, dass mehr öffentliche Einrichtungen oder Cafés oder Geschäfte WLAN anbieten. Sie müssen aber bestimme Sicherheitsvorkehrungen treffen: Demnach muss der WLAN-Anbieter seinen Anschluss »angemessen« sichern und sich vom Nutzer die Zusicherung einholen, dass dieser keine Rechtsverletzung begeht. Werden diese beiden Anforderungen erfüllt, haftet der WLAN-Betreiber künftig nicht mehr für die von anderen über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen. Er kann also Abmahnungen und Unterlassungsklagen verhindern. Kritiker sagen jedoch, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form einer flächendeckenden Verbreitung von öffentlichen WLAN-Netzen gerade entgegenwirke. Der Aufwand bei jedem Nutzer Erklärungen einzuholen oder an jeden Einzelnen Zugangscodes zu verteilen, sei zu groß.

Zum Gesetzentwurf einer Novelle des KWK-Gesetzes hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass die hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spielt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Förderung von KWK von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr anzuheben. Dieses Fördervolumen soll insbesondere eine Umstellung der KWK von kohle- auf gasbefeuerte Anlagen bewirken und gleichzeitig eine Stilllegung von gasbefeuerten Anlagen in der öffentlichen Versorgung verhindern.

Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden Endverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde künftig stärker belastet, während für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtige Ausnahmemöglichkeiten weiterhin erhalten bleiben sollen.

Der Freistaat Sachsen hat bei den Beratungen im Bundesrat das Anliegen der Länder unterstützt, das Ausbauziel der KWK, das die Bundesregierung an der regelbaren Stromerzeugung ausrichten will, auf die gesamte Stromerzeugung zu beziehen. Weiterhin fordert der Freistaat die Bundesregierung auf, das Ausbauziel nicht auf das Jahr 2020 ,sondern auf das Jahr 2025 auszurichten und auch Brennstoffzellen sowie kohlebefeuerte KWK-Anlagen zu fördern. Darüber hinaus vertritt Sachsen die Auffassung, dass die Nichtberücksichtigung von industriellen KWK-Anlagen bei der Förderung nicht sachgerecht ist.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Haftung der Betreibergesellschaften von Kernkraftwerken stärken.

Nach geltendem Recht besteht die Möglichkeit, dass eine wirtschaftliche Haftung der Muttergesellschaften für Verpflichtungen der Betreibergesellschaften durch gesellschaftsrechtliche Abspaltungen oder die Kündigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen nach einem Übergangszeitraum endet und die Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich dadurch Betreibergesellschaften hinterlassen werden, die sie nicht oder nicht vollständig wirtschaftlich tragen können.

Deshalb legt das Gesetz fest, dass eine langfristige Nachhaftung für die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke und der Entsorgung des radioaktiven Abfalls geregelt wird. Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sollen in Zukunft nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung der Muttergesellschaften von Kraftwerks-Betreibergesellschaften ändern, für die genannten Kosten zu haften. Der Freistaat Sachsen stimmt dem Gesetzentwurf im Wesentlichen zu.

Der Bundesrat hat zum Nationalen Entsorgungsprogramm Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde von Sachsen mehrheitlich unterstützt.

Auf Grund der Verpflichtung durch die Richtlinie 2011/70/Euratom wurde durch das Bundesministerium für Umwelt und Bau hat unter Beteiligung der Länder das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) erarbeitet. Es wurde im August 2015 durch das Bundeskabinett beschlossen und umgehend der Europäischen Kommission vorgelegt. Es ist in Zukunft regelmäßig zu aktualisieren. Abgesehen von der Problematik der Entsorgung der Asse-Abfälle und der Rückstände aus der Urananreicherung sind die sächsischen Vorstellungen im beschlossenen NaPro umgesetzt worden.

Ein angenommener sächsischer Antrag im Umwelt- und im Wirtschaftsausschuss bittet die Bundesregierung um einen Bericht und den baldmöglichen Abschluss der Verhandlungen zur Kostenverteilung für den Rückbau, die Entsorgung und sichere Aufbewahrung von Materialien auskerntechnischen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität dienen oder gedient haben. Diese Verhandlungen wurden im Koalitionsvertrag angekündigt und sind für den Freistaat Sachsen wegen dem Rückbau des Forschungsreaktors Rossendorf von besonderem Interesse.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens dem Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015 zugestimmt.

Das Gesetz dient insbesondere der Umsetzung der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarungen vom 24. September 2015 zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die bereits für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro wird um eine weitere Milliarde Euro auf nunmehr 2 Milliarden Euro angehoben. Der Bund bildet eine Rücklage in Höhe von 5 Milliarden Euro, die ab dem Jahr 2016 zur Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen eingesetzt werden kann. Die Rücklage erhöht sich für den Fall, dass sich bis zum Jahresende weitere Entlastungen im Bundeshaushalt ergeben. Es wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ländern und Kommunen die notwendigen Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf mietzinsfrei überlassenen Liegenschaften des Bundes erstatten kann. Im Bereich der Klimapolitik erhält der Energie- und Klimafonds (EKF) noch im laufenden Jahr einen Zuschuss in Höhe von 1,3 Mrd. Euro. Ergänzend können in diesem Jahr nicht benötigte Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich 200 Millionen Euro in die Rücklage des EKF fließen. Letztendlich werden weitere aktuelle Entwicklungen nachvollzogen. So werden mehr Mittel im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder – aufgrund der gegenüber den Prognosen gestiegenen Geburtenzahlen – beim Elterngeld benötigt.

Finanziert werden diese zusätzlichen Ausgaben insbesondere durch Mehreinnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen, weiter gestiegenen Steuereinnahmen sowie durch Einsparungen bei den Zinsausgaben

Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) hat heute einen Entschließungsantrag des Freistaates Sachsen vorgestellt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Maßnahmen zur Beschleunigung des gerichtlichen Asylverfahrens zu treffen.

Vor dem Hintergrund der erheblichen Zunahme der gerichtlichen Verfahren in Asylangelegenheiten auch an den sächsischen Verwaltungsgerichten unterbreitet Sachsen mehrere Vorschläge, die zu einem effizienten und zügigen gerichtlichen Asylverfahren beitragen können. So soll durch eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes die zwingende Einrichtung von Asylkammern bei den Verwaltungsgerichten geregelt werden, um einen hohen Grad an Spezialisierung sicherzustellen. Daneben regt Sachsen an, Proberichter bereits ab dem ersten Tag ihrer Ernennung als Einzelrichter in gerichtlichen Asylverfahren einzusetzen, anstatt wie bisher erst nach sechs Monaten. Um Verschiebungen der mündlichen Verhandlung in Asylsachen möglichst zu verhindern, soll dem gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich Vorrang eingeräumt werden, so etwa bei Verhinderung eines Anwalts aufgrund einer Kollision mit einem anderen, bereits vorher anberaumten Gerichtstermin.

Als Reaktion auf die steigende Zahl der asylverfahrensrechtlichen Streitigkeiten hat Sachsen bereits die Einstellung von 20 weiteren Verwaltungsrichtern beschlossen.

Der Bundesrat hat den Antrag den zuständigen Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

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