27.11.2015

939. Bundesratssitzung am 27. November 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 939. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatssekretär Weimann im Gespräch mit Staatsministerin Puttrich und dem Bevollmächtigten Hofmann

Staatssekretär Weimann im Gespräch
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer und Minister Caffier

Bundesratspräsident Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Seehofer und Minister Caffier
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Der Bundespräsident fährt am Bundesrat vor

Der Bundespräsident fährt am Bundesrat vor
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Der Bundespräsident fährt am Bundesrat vor

Der Bundespräsident fährt am Bundesrat vor
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich empfängt Bundespräsident Gauck im Bundesrat

Bundesratspräsident Tillich empfängt Bundespräsident Gauck im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich empfängt Bundespräsident Gauck im Bundesrat

Bundesratspräsident Tillich empfängt Bundespräsident Gauck im Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich empfängt Bundespräsident Gauck und den österreichischen Bundesratspräsidenten Kneifel im Bundesrat

Tillich empfängt Gauck und den österreichischen Bundesratspräsidenten Kneifel
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Rede zu »25 Jahre 16 Länder im Bundesrat«

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Rede zu »25 Jahre 16 Länder im Bundesrat«
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die Standarte des Bundespräsidenten vor der erzgebirgischen Tanne Frieda

Die Standarte des Bundespräsidenten vor der erzgebirgischen Tanne Frieda
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundespräsident Gauck bei seiner Rede vor dem Bundesrat

Bundespräsident Gauck bei seiner Rede vor dem Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundespräsident Gauck bei seiner Rede vor dem Bundesrat

Bundespräsident Gauck bei seiner Rede vor dem Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Das Plenum des Bundesrates

Das Plenum des Bundesrates
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundespräsident Gauck bei seiner Rede vor dem Bundesrat

Bundespräsident Gauck bei seiner Rede vor dem Bundesrat
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Der österreichische Bundesratspräsident Kneifel verfolgte die Sitzung von der Tribüne

Der österreichische Bundesratspräsident Kneifel verfolgte die Sitzung von der Tribüne
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Applaus für die Rede von Bundespräsident Gauck

Applaus für die Rede von Bundespräsident Gauck
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich im Interview

Bundesratspräsident Tillich im Interview

Zum Jubiläum »25 Jahre 16 Länder im Bundesrat« erwartete die Länderkammer hohen Besuch. Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesrates hat ein Bundespräsident im Plenum gesprochen. Vor 25 Jahren – am 9. November 1990 – tagte der Bundesrat zum ersten Mal mit den Vertretern aller 16 Landesregierungen. Bundesratspräsident Tillich begrüßte den Bundespräsidenten und den ebenfalls im Plenum anwesenden österreichischen Bundesratspräsidenten Gottfried Kneifel, der mit einer Delegation den Bundesrat besuchte.

Mit der Unterstützung Sachsens hat der Bundesrat das sogenannte Krankenhausstrukturgesetz passieren lassen. Das Gesetz kann nun wie geplant in Kraft treten.

Krankenhäuser sind ein wesentlicher Baustein in der medizinischen Versorgung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts müssen die Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden, um die Krankenhausversorgung zukunftsfähig zu gestalten und notwendige Umstrukturierungsprozesse zu unterstützen. Mit dem vorliegenden Gesetz werden Eckpunkte einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Dezember vergangenen Jahres umgesetzt. Ziel ist es, die qualitativen Standards weiterzuentwickeln und die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. Bund und Länder wollen die Krankenhausversorgung gemeinsam als Element der Daseinsvorsorge weiterentwickeln.

Im Einzelnen soll eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicher-gestellt werden, indem die Qualität als weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt und die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung durch eine Reihe von Maß-nahmen gestärkt wird. Gute Qualität bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten wird mit Vergütungszuschlägen für die Krankenhäuser belohnt, weniger gute Qualität mit Abschlägen belegt. Bei fortgesetzt schlechter Qualität könnten Versorgungsverträge mit betroffenen Krankenhäusern gekündigt werden.

Darüber hinaus wird ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet, um die unmittelbare pflegerische Patientenversorgung zu stärken. Und schließlich werden vom Bund und den Ländern in einem Strukturfonds bis zu einer Milliarde Euro für Umstrukturierungsprozesse zur Verfügung gestellt. Damit sollen Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut werden, Krankenhausstandorte mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität durch z. B. mehr Operationen konzentriert und Krankenhäuser in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen wie Medizinische Versorgungszentren, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen umgewandelt werden können.

Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen des Freistaates Sachsen den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Hospiz- und Palliativversorgung bestätigt. In einer alternden Gesellschaft wird eine patientengerechte Hospiz- und Palliativversorgung zunehmend wichtiger. Mit dem Gesetz soll deshalb die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Anreize zum weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gefördert werden. Wichtig ist ein verbessertes Informationsangebot der Krankenkassen für ihre Versicherten, damit sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt und bestmöglich begleitet verbringen können. Die finanzielle Ausstattung der ambulanten und der stationären Hospizdienste wird deutlich angehoben. Zugleich wird die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen dadurch verbessert, dass diese zukünftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Krankenhäusern schließlich wird es mit der Möglichkeit der Abrechnung eines Zusatzentgelts erleichtert, Palliativdienste bereitzustellen. Bislang verfügen nämlich weniger als ein Fünftel der Krankenhäuser über eine Palliativstation.

Der Bundesrat hat zum Siebten Besoldungsänderungsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Mit dem Gesetz sollen die Maßnahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes ergänzt werden, mit denen das Dienstrecht der Soldaten bereits zum Teil dem Beamtenrecht angenähert worden ist. Ziel ist es, das Besoldungsrecht für Soldaten und Beamte einheitlich zu gestalten, seiner Zersplitterung entgegenzuwirken und die Attraktivität des Bundeswehrdienstes zu steigern.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat der Deutsche Bundestag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise u.a. folgende zeitlich befristete Verbesserungen für Beschäftigte und Ruhestandsbeamte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die ihren Dienst wieder auf-nehmen, sowie für die Bundespolizei beschlossen. Diese sehen u.a. vor:

  • die Schaffung einer Stellenzulage für Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienst leisten,
  • die Erhöhung der Reisebeihilfen an abgeordnete Beschäftigte, so dass eine wöchentliche Familienheimfahrt ermöglicht wird,
  • die Aufhebung der versorgungsrechtlichen Hinzuverdienstgrenzen für Pensionäre, die bis Ende 2018 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tätig sind,
  • die Schaffung eines Zuschlags für Beamtinnen und Beamte, die kurz vor ihrer Pensionierung ihr Dienstverhältnis verlängern, um bei der Bewältigung einer besonderen Lage zu unterstützen,
  • die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten zugunsten von Beamtinnen und Beamten, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten.

Der Bundesrat das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten passieren lassen.

Das Gesetz verbietet den Providern zukünftig, Modems und Router als Teil ihrer technischen Infrastruktur zu behandeln. Den neuen Regeln zufolge endet das Hoheitsgebiet der Provider an der Anschlussdose. Diese wird im neuen Gesetz als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert: »Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.« Künftig kann damit der Verbraucher selbst entscheiden, welches Endgerät für die Telekommunikation (Router) genutzt wird.

Bisher war es gängige Praxis, dass die Netzbetreiber nur eigene Endgeräte zuließen und die Zugangsdaten für die Einrichtung anderer Geräte zurückhielten. Dies war oftmals mit höheren Kosten für den Kunden verbunden. Künftig müssen Netzbetreiber ihren Kunden beim Abschluss eines Vertrages kostenlos die Zugangsdaten für Internet- und VoIP-Dienste mitteilen. So kann der Verbraucher mit Hilfe der Daten ein selbst gewähltes Endgerät für den Breitbandzugang verwenden.

Die neuen Regelungen werden nach einer Übergangsphase Mitte 2016 in Kraft treten.

Der Bundesrat hat zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Stellung genommen.

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf sollen Aufstiegsfortbildungen attraktiver und die Förderung des sogenannten »Meister-BAföG« ausgebaut werden. Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Hochschulabsolventen und -absolventinnen mit Bachelor-Abschluss künftig zusätzlich zu ihrem Hochschulabschluss eine AFBG-geförderte berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren können. Außerdem sollen die Förderleistungen verbessert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Ziel ist, die Förderung von akademischer und beruflicher Bildung stärker anzugleichen.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme unter anderem weiterreichende Erhöhungen einzelner Förderzuschüsse sowie eine Komplettfinanzierung bzw. 90-prozentige Finanzierung des »Meister-BAföG« durch den Bund. Sachsen hat die Stellungnahme in Teilen unterstützt.

Der Freistaat Sachsen hat in der heutigen Sitzung eine Stellungnahme des Bundesrates unterstützt, die den »Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz« in wesentlichen Punkten unterstützt.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Voraussetzungen, unter denen ein Insolvenzverwalter Zahlungen »seines« Insolvenzschuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder rückgängig machen kann, verschärft werden. In den letzten Jahren hatten insbesondere mittelständische Unternehmen beklagt, dass sie aufgrund des Anfechtungsrechts noch Jahre nach Erhalt einer Zahlung damit zu rechnen hätten, den Betrag an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen. Ist einem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bekannt, hat der (spätere) Insolvenzverwalter die Möglichkeit, eine dennoch an den Gläubiger geleistete Zahlung anzufechten und Rückzahlung zu verlangen.

Der Gesetzesentwurf stellt jetzt insbesondere klar, dass alleine der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Gläubiger und (Insolvenz-) Schuldner noch keinen Schluss auf die Kenntnis eines Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zulässt. Eine Beschlussempfehlung der Ausschüsse, die die Streichung dieser Neuregelung fordert, hat Sachsen nicht unterstützt. Daneben verkürzt der Gesetzesentwurf die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre. Eine Beschlussempfehlung, diese Frist darüber hinausgehend auf zwei Jahre zu verkürzen, hat Sachsen befürwortet.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen keine Einwendungen gegen Erleichterungen beim deutsch-polnischen Eisenbahnverkehr erhoben.

Der im ersten Durchgang behandelte Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Ratifizierung eines am 14. November 2012 unterzeichneten Abkommens. Ein Kernpunkt des Abkommens ist der »Eisenbahnverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze«. Hier wurde vereinbart, dass der Eisenbahnverkehr auf den sogenannten »Grenzbetriebsstrecken« auch nach dem Recht des jeweiligen Nachbarlandes stattfinden kann. Neben diesem Grenzverkehr regelt das Abkommen auch den sogenannten »erleichterten Durchgangsverkehr«: So quert die Eisenbahn auf der Strecke Görlitz - Zittau mehrfach die gemeinsame Staatsgrenze und ist im Mittelabschnitt mit einer polnischen Eisenbahnstrecke vereinigt. Durch den »erleichterten Durchgangsverkehr« können Züge des deutschen wie auch des polnischen Binnenverkehrs nun diese Strecke wie eine inländische Strecke nutzen.

Daneben regelt das Abkommen auch etwaige vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen.

Mit Unterstützung Sachsens hat der Bundesrat heute beschlossen, zu dem Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz kann somit wie geplant zu Beginn des Olympiajahres 2016 in Kraft treten.

Das Anti-Doping-Gesetz stellt insbesondere erstmals das Selbstdoping von Leistungssportlern und den Besitz von Dopingmitteln in geringer Menge, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist, unter Strafe.

Vor allem die Einführung der neuen Besitzstrafbarkeit war bei deutschen Leistungssportlern auf heftige Kritik gestoßen, weil sie dadurch Anschlägen oder Manipulationen wie etwa dem Unterschieben von Dopingmitteln ausgesetzt seien. Um diese Problematik zu entschärfen, hat der Deutsche Bundestag am 12.11.2015 dem Regierungsentwurf insoweit den Strafaufhebungsgrund der »tätigen Reue« angefügt. Wegen des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge wird demnach nicht bestraft, wer die Verfügungsgewalt über das Dopingmittel vor der Anwendung freiwillig aufgibt. Die Versuchsstrafbarkeit für den Erwerb und den Besitz von Dopingmitteln in geringer Menge hat der Bundestag aufgehoben.

Um eine Umgehung der Strafbarkeit des Selbstdopings durch Einnahme von Dopingmitteln im Ausland bei beabsichtigter Teilnahme an einem deutschen Wettbewerb zu verhindern, hat der Bundestag daneben den Tatbestand der »Teilnahme an einem Wettbewerb des organisierten Sports unter Anwendung eines Dopingmittels« geschaffen.

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