18.12.2015

940. Bundesratssitzung am 18. Dezember 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 940. Sitzung des Bundesrates:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich (l.) und Staatsministerin Aigner (r.)

Bundesratspräsident Tillich (l.) und Staatsministerin Aigner (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich (l.), Staatsministerin Aigner (M.) und Minister Caffier (r.)

Bundesratspräsident Tillich (l.), Staatsministerin Aigner (M.) und Minister Caffier (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.), Staatssekretär Weimann (M.) und der Minister Caffier (r.)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.), Staatssekretär Weimann (M.) und der Minister Caffier (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratsdirektorin Dr. Rettler (l.), Staatssekretärin Dr. Zinnow (2.v.l.) und Staatsminister Dr. Jaeckel (r.)

Bundesratsdirektorin Dr. Rettler (l.), Staatssekretärin Dr. Zinnow (2.v.l.) und Staatsminister Dr. Jaeckel (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.) und Minister Dr. Friedrich (r.)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.) und Minister Dr. Friedrich (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratsdirektorin Dr. Rettler (l.), Staatsminister Dr. Jaeckel (M.) und Minister Dr. Friedrich (r.)

Bundesratsdirektorin Dr. Rettler (l.), Staatsminister Dr. Jaeckel (M.) und Minister Dr. Friedrich (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.) und Ministerpräsident Weil (r.)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.) und Ministerpräsident Weil (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

v.l.n.r.: Staatsminister Braun, Staatsministerin Aigner, Bundesratspräsident Tillich und Ministerpräsident Haseloff

v.l.n.r.: Staatsminister Braun, Staatsministerin Aigner, Bundesratspräsident Tillich und Ministerpräsident Haseloff
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.), und Staatsminister Dr. Huber (r.)

Staatsminister Dr. Jaeckel (l.), und Staatsminister Dr. Huber (r.)
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

v.l.n.r.: Staatsminister Braun, Staatsministerin Aigner, Bundesratspräsident Tillich und Ministerpräsident Haseloff

v.l.n.r.: Staatsminister Braun, Staatsministerin Aigner, Bundesratspräsident Tillich und Ministerpräsident Haseloff
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich (l.) gratuliert Ministerpräsident Bouffier (r.) zum Geburtstag

Bundesratspräsident Tillich (l.) gratuliert Ministerpräsident Bouffier (r.) zum Geburtstag
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

v.l.n.r.: Bürgermeister Sieling, Ministerpräsident Weil, Bundesratspräsident Tillich und Ministerpräsident Haseloff

v.l.n.r.: Bürgermeister Sieling, Ministerpräsident Weil, Bundesratspräsident Tillich und Ministerpräsident Haseloff
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

v.l.n.r.: Bundesratspräsident Tillich, Staatsministerin Aigner und Ministerpräsident Bouffier

v.l.n.r.: Bundesratspräsident Tillich, Staatsministerin Aigner und Ministerpräsident Bouffier
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Ansprache zum Gedenken an den Völkermord an den Sinti, Roma und Jenischen

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Ansprache zum Gedenken an den Völkermord an den Sinti, Roma und Jenischen
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

Die sächsische Bundesratsbank
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Ansprache zum Gedenken an den Völkermord an den Sinti, Roma und Jenischen

Bundesratspräsident Tillich bei seiner Ansprache zum Gedenken an den Völkermord an den Sinti, Roma und Jenischen

Zu Beginn seiner 940. Sitzung gedachte der Bundesrat der Opfer unter den Sinti, Roma und Jenischen, die von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden. Vertreter der Opferverbände verfolgten die Gedenkveranstaltung von der Ehrentribüne des Plenarsaals aus. Anknüpfungspunkt des Gedenkens ist der so genannte Auschwitzerlass vom 16. Dezember 1942. Tillich betonte: »Die Geschichte der Roma ist eine Geschichte von Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung.«

Der Bundesrat hat zum Entwurf des Datenaustauschverbesserungsgesetzes Stellung genommen.

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz erreichen, dass Flüchtlinge und Asylsuchende möglichst schnell und flächendeckend in Deutschland registriert werden können. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll Identitätstäuschungen erschweren, Mehrfacherhebungen von Daten vermeiden und Asylverfahren beschleunigen. Zudem wird eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer angestrebt. Asylsuchende erhalten künftig einen einheitlichen Ankunftsnachweis. Zusätzlich zu den bereits heute gespeicherten Informationen werden künftig auch Fingerabdrücke, das Herkunftsland, Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit und Informationen über Gesundheitsuntersuchungen in einem zentralen System gespeichert. Der Ausweis enthält zudem Daten, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass aus Datenschutzüberlegungen nur die Informationen über Flüchtlinge gespeichert werden sollten, die für das weitere Verfahren benötigt werden. Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

Der Bundesrat hat Änderungen der Aufenthaltsverordnung, der Ausländerzentralregister(AZRG)-Durchführungsverordnung und der Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU bestätigt.

Mit den Änderungsverordnungen werden Vorschriften an Änderungen im EU-Recht bzw. an geänderte Rechtsvoraussetzungen durch das Asylpaket vom Oktober 2014 angepasst. Unter anderem werden Resettlement-Flüchtlinge weitgehend mit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, die Visaerteilung für ausländische Fachkräfte wird erleichtert und es werden rechtliche Grundlagen für einen sicheren Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und dem Ausländerzentralregister geschaffen. Im Bereich der EU-Freizügigkeit werden insbesondere Möglichkeiten geschaffen, um Betrug und rechtsmissbräuchliche Nutzung von Freizügigkeitsrechten zu unterbinden. Darüber hinaus werden Sicherheitsabfragen nach dem Aufenthaltsgesetz ermöglicht und Präzisierungen zur Ausreisepflicht sowie Einreise- und Aufenthaltsverboten vorgenommen.

Der Bundesrat hat Haushaltsgesetz 2016 passieren lassen. Es kann somit wie geplant in Kraft treten.

Im Haushaltsentwurf 2016 (und im Finanzplan bis 2019) wird die Initiative zur weiteren Stärkung der Investitionen des Bundes um zusätzliche 10 Mrd. Euro für die Jahre von 2016 bis 2018 umgesetzt. Der Schwerpunkt liegt bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die digitale Infrastruktur, die Energieeffizienz, den Klimaschutz und die Städtebauförderung. Der Haushalt bildet zudem den geplanten Abbau der kalten Progression sowie die Anhebung von Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kinderzuschlag und Alleinerziehendenentlastungsbetrag ab. Damit werden insbesondere Arbeitnehmer und Familien im Umfang von über 5 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Der Bundeshaushalt 2016 weist folgende Eckwerte auf:

Eckdaten des BHH 2016
in Mrd. €
2. Nachtrag
BHH 2015
Soll 2016
- neu -
Ausgaben 306,9 316,9
Steuereinnahmen 280,1 288,1
Nettokreditaufnahme 0,0 0,0
Investitionen 30,1 31,5

Gegenüber dem ursprünglichen Budgetentwurf der Regierung wurden insbesondere die Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise aufgestockt. Zur Finanzierung der bisherigen Zusagen aus dem Asylkompromiss dient insbesondere die Entnahme von 6,1 Mrd. aus der mit dem 2. Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 geschaffenen Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Zusätzliches Geld und Personal bekommen z. B. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Sicherheitsbehörden und das Technische Hilfswerk (THW). Zudem werden noch einmal 293 Millionen Euro mehr für Integrationsmaßnahmen ausgegeben. Bis 2018 sind außerdem 165 Millionen Euro für drei Schiffe der Bundespolizei eingeplant. Das Auswärtige Amt erhält rund 450 Millionen Euro zusätzlich für humanitäre Hilfe etwa in Flüchtlingslagern und für Krisenprävention. Im Rahmen des Asylpakets erhält die Bundespolizei in den kommenden drei Jahren 3.000 neue Stellen. Im Jahr 2016 werden in einer ersten Rate 1.000 Stellen davon ausgebracht. Zusätzliche Mittel in Höhe von rund 51 Millionen Euro werden für die Einrichtung und den Betrieb von sogenannten Bearbeitungsstraßen zur Registrierung von Flüchtlingen bereitgestellt. Auch die Mehrbelastungen, die im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen entstanden sind, werden mit einer Erhöhung des Etats der Bundespolizei um rund 108 Millionen Euro aufgefangen.

Trotz dieser erheblichen Mehrbelastungen ist es der Bundesregierung auch in 2016 gelungen, den Haushalt ohne Neuverschuldung aufzustellen.

Speziell von sächsischem Interesse sind u. a. folgende Positionen des Bundeshaushalts 2016:

  • Entsprechend dem unterschriftsreifen neuen Abkommen zur Finanzierung der »Stiftung für das sorbische Volk« erhöht sich der Bundeszuschuss für die Stiftung von rd. 8,2 Mio. € um 1,1 Mio. € auf rd. 9,3 Mio. €.
  • Die Bundesregierung wird vom Haushaltsausschuss außerdem aufgefordert, die Ansatzerhöhung ab dem Haushaltsjahr 2017 im Rahmen des Eckwertebeschlusses durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu berücksichtigen.
  • Der Ansatz bei der Innovationsförderung in den neuen Länder wird von 149 Mio. € um 10 Mio. € auf 159 Mio. € angehoben.
  • Die Ausgaben für das Denkmalschutzprogramm für nationale bedeutsame Kulturdenkmäler betragen insgesamt rd. 34,1 Mio. €. Bis zu 6 Mio. € hiervon sind 2016 für Sanierungsmaßnahmen des Residenzschlosses Dresden vorgesehen. Der Bund hatte für das Dresdner Schloss bereits in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 17 Mio. € eingeplant.
  • Außerdem werden für das Karl-May-Haus in Hohenstein-Ernstthal 900 T€ zur Verfügung gestellt und im Rahmen des Programms zur Modernisierung und Sanierung von Orgeln in Deutschland bis zu 51 T€ für die Orgel der Frauenkirche in Görlitz, bis zu 395 T€ für die Orgel im Kirchensaal in Herrnhut, bis zu 300 T€ für die Orgel der Kirche in Waldenburg sowie bis zu 235 T€ für die Orgel der Klosterkirche in Riesa.

Der Bundesrat hat beschlossen, zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Mit dem Gesetz erfolgt u. a. eine Anpassung des Risikomanagements der Bausparkassen an deren fortschreitende Einbindung in Konzernstrukturen. Es soll sichergestellt werden, dass auch künftig wesentliche Tätigkeiten zur Steuerung und Kontrolle der spezifischen Risiken des Bauspargeschäfts durch die Bausparkasse selbst erfolgen. Hierdurch soll insbesondere verhindert werden, dass diese Tätigkeiten, die die notwendige bausparspezifische Risikokontrolle bewirken, beeinträchtigt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sicherung und Stärkung der Ertragslage der Bausparkassen in Reaktion auf das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau, welches die die Bausparkassen vor neue Herausforderungen stellt. So wird unter anderem in Zukunft auch durch Bausparkassen die Finanzierung von Energieerzeugungsanlagen möglich sein. Weiter wird auch die Herausgabe von Pfandbriefen durch die Bausparkassen ermöglicht.

Mit den Stimmen Sachsens hat der Bundesrat das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verabschiedet.

Das PSG II setzt die Leistungsverbesserungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz sowie durch das erst im Januar 2015 In Kraft getretene Erste Pflegestärkungsgesetz fort. Darüber hinaus wird den Erfordernissen des demografischen Wandels und der steigenden Anzahl an Demenz erkrankter Personen Rechnung getragen. Mit dem PSG II tritt folgender Grundsatz in Kraft: Alle Pflegebedürftigen haben zukünftig einen gleichberechtigten Zugang zur Pflegeversicherung – egal, ob sie körperlich bedingte oder psychisch/geistig bedingte Einschränkungen haben. Die (drei) Pflegestufen (plus Pflegestufe 0) werden abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit werden die noch vorhandenen Fähigkeiten ebenso wie deren Beeinträchtigung und der Grad der Selbstständigkeit erfasst.

Zum 1. Januar 2017 werden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung eingeführt. Als pflegebedürftig werden künftig Personen definiert, die auf Grund von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen (nicht also z. B. baulich bedingten Hindernissen) in ihrer Selbstständigkeit oder mit ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind und nach Maßgabe der im Gesetz abschließend festgelegten Kriterien in festgelegten Bereichen für die Dauer von mindestens sechs Monaten der Hilfe durch Andere bedürfen. Maßgeblich sind sechs Kriterien: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens mit sozialen Kontakten.

Nähere Informationen bekommen Sie hier

Das Gesetz über sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen, das sogenannte E-Health-Gesetz, hat den Bundesrat passiert und kann wie geplant in Kraft treten.

Das E-Health-Gesetz soll die rechtliche Grundlage für den Aufbau einer Telematik-Infrastruktur bilden, die flächendeckend Online-Anwendungen zur Verbesserung der Patientenversorgung in Deutschland ermöglicht. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören insbesondere Anreize für Ärztinnen und Ärzte für die zügige Einführung und Nutzung medizinischer und administrativer Anwendungen zur Unterstützung der Versorgung. Ebenso soll es verbesserte Möglichkeiten zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (Versicherte erhalten ab 2018 die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch ihre notfallrelevanten medizinischen Daten der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern). Es soll eine Telematik-Infrastruktur etabliert werden, die mit ihren Sicherheitsmerkmalen als zentrale digitale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen fungiert. Hierzu wird die Interoperabilität der Systeme und die Verbesserung der Strukturen gefördert.

Darüber hinaus bekommen Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit Anspruch auf einen einheitlichen Medikationsplan in Papierform. Ab dem Jahr 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte  abrufbar sein. Das in Sachsen und Thüringen erfolgreich laufende Projekt ARMIN kann auch weiterhin durchgeführt werden – das haben die beiden Freistaaten durch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erreicht.

Mehr zu ARMIN finden Sie hier:

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit Unterstützung Sachsens beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die einen besonders hohen Wirkungsgrad aufweisen und deshalb klimafreundlich sind. Im Jahr 2020 sollen 110 Terrawattstunden und im Jahr 2025 120 Terrawattstunden Strom mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. Die Stromerzeugung in neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen werden besonders gefördert, wenn sie hocheffizient sind und Strom auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gewinnen und in das allgemeine Netz einspeisen. Strom zum Eigenverbrauch wird nur aus kleinen KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt gefördert. Die Förderung wird – abhängig von der Größe der Anlage – für bis zu 60.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. Auch Wärme- und Kältenetze können eine Förderung erhalten. Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wird von 750 Mio. € auf 1,5 Mrd. € angehoben und durch eine Umlage auf den Strompreis abgedeckt. In den Jahren 2017 und 2012 sollen umfassende Evaluierungen durch die Bundesregierung vorgenommen werden, um ggf. weitergehende Maßnahmen ergreifen zu können.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zu ändern. Dabei sei den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen zur Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger Rechnung zu tragen.

Unter Substitutionsbehandlung versteht man eine Drogenersatztherapie, bei der dem Patienten durch einen Arzt Heroinersatzstoffe mit dem Ziel verschrieben werden, die Menge langsam zu senken und so ein drogenfreien Lebens zu ermöglichen. Die Substitutionsbehandlung habe sich seit vielen Jahren als zentraler Baustein der Suchthilfe bewährt. Patientinnen und Patienten könnten mit ihrer Hilfe gesundheitlich stabilisiert, vor der sozialen Verelendung bewahrt und vielfach auch in das Arbeitsleben wiedereingegliedert werden. Die Anpassung ist nach Ansicht der Länder notwendig, da immer weniger Ärztinnen und Ärzte diese Behandlung anbieten - dies gefährde das flächendeckende Angebot. Der Freistaat Sachsen hat die Entschließung mit seinen Stimmen unterstützt.

Der Bundesrat hat mit der Stimme des Freistaats Sachsen die Verbesserung von Lärmschutz an Schienenwegen gefordert. Die Entschließung stellt fest, dass Schienenverkehrslärm – insbesondere von Güterzügen – die Lebensqualität und die Gesundheit vieler Menschen beeinträchtigt.

Der Bundesrat dringt darauf, ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Nachtfahrverbote einzuführen, sollten 2016 nicht wenigstens 50 Prozent der Güterwagen auf lärmarme Bremssysteme umgerüstet sein. Darüber hinaus soll der Bund ein generelles Durchfahrtsverbot für laute Güterwagen ab 2020 verfügen und nicht auf eine EU-weite Regelung von Vorgaben warten. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein nationales und EU-weites lärmabhängiges Bonussystem für die Trassennutzung stark zu machen und das Instrument der Lärmaktionsplanung so einzusetzen, dass die Bevölkerung vor Ort wirksam vor Lärm geschützt wird.

In Sachsen sind vor allem die Bewohner des Elbtals und in den großen Städten wie Leipzig und Dresden von Schienenlärm betroffen.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas Stellung genommen.

Elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, gelten bislang nicht als »Tabakwaren« im Sinne des Jugendschutzgesetzes, so dass die für diese geltenden strikten Abgabe- und Konsumverbote nicht gelten. Die Bundesregierung will diese Gesetzeslücke nun schließen, indem das Abgabe- und Konsumverbot im Jugendschutzgesetz auch auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt wird. Es soll auch im Versandhandel gelten. Analog dazu wird das Abgabeverbot von Tabakwaren im Jugendarbeitsschutzgesetz ebenfalls auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt.

Der Bundesrat setzt sich mit der Stimme Sachsens dafür ein, darüber hinaus auch nikotinfreie Erzeugnisse wie herkömmliche Wasserpfeifen unter das Abgabeverbot zu stellen, da auch sie einen Einstieg in das Rauchen begünstigen können.

Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung eine Entschließung des Bundesrates aus dem vergangenen Jahres auf (Drs. Nr. 304/14).

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts vorgelegt, der in der 940. Sitzung des Bundesrats im ersten Durchgang beraten wurde. Ziel ist, das derzeit zersplitterte Recht zum Schutz von Gegenständen mit künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert (Kulturgütern) in einem Gesetz zusammenzuführen und dabei Regelungslücken zu schließen. Zugleich werden eine EU-Richtlinie zur Rückgabe illegal ausgeführter Kulturgüter umgesetzt und die Integration des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz von Kulturgut in deutsches Recht verbessert.

Um dies zu erreichen, werden Ausfuhr, Einfuhr und Inlandsverkehr von Kulturgütern staatlicher Aufsicht und Genehmigung unterstellt. Der Gesetzentwurf soll die Voraussetzungen und Grenzen dieser Einschränkung der Verkehrsfreiheit lückenlos bestimmen und zugleich das zwischen 1919 und 2007 in Deutschland entstandene Kulturgutschutzrecht internationalen Standards und Verpflichtungen anpassen. Einige der wichtigsten Änderungen sind:

  • Einfuhr von Kulturgütern nach Deutschland: Wer künftig Kulturgut nach Deutschland einführt, braucht grundsätzlich eine gültige Ausfuhrgenehmigung des jeweiligen Herkunftslandes, sofern der betreffende Staat eine solche Genehmigungspflicht zur Ausfuhr vorsieht. Dadurch sollen Kulturgüter besser vor Raub und illegalem Handel geschützt werden, wie er aktuell in Konfliktregionen wie Afghanistan, Irak oder Syrien zu beklagen ist, wo Museen und Grabungsstätten geplündert und Kulturgüter illegal in Ausland gebracht werden.
  • Sorgfaltspflichten im Inland: Auch beim Verkauf von Kulturgut im Inland soll der Kunsthandel in Zukunft internationale Standards erfüllen und anhand klarer Sorgfaltspflichten prüfen, ob ein Objekt gestohlen, illegal nach Deutschland eingeführt oder illegal ausgegraben wurde. Außerdem werden - wie nach geltendem EU-Recht vorgesehen - gesetzliche Regelungen geschaffen, die die die Rückgabe unrechtmäßig eingeführter Kulturgüter an die Herkunftsstaaten erleichtern.
  • Ausfuhr von Kulturgütern aus Deutschland: Der Abwanderungsschutz für national wertvolles Kulturgut, das besonders bedeutsam für unser kulturelles Erbe ist, soll verbessert werden. Durch die Eintragung von national wertvollem Kulturgut in das jeweilige Kulturgutverzeichnis des zuständigen Bundeslandes wird die Ausfuhr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Für die Außengrenzen der EU gibt es bereits seit 23 Jahren Regelungen zur Ein- und Ausfuhr, um besonders wertvolles Kulturgut erkennen und vor Abwanderung schützen zu können. Neu ist, dass solche Regeln künftig auch für die Ausfuhr in Staaten innerhalb der EU gelten sollen. Damit der deutsche Kunsthandel nicht übermäßig belastet wird, müssen Anträge auf Ausfuhrgenehmigung in Deutschland erst ab großzügigen Alters- und Wertgrenzen und nur für bestimmte Gruppen von Kunstwerken gestellt werden.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf – mit den Stimmen Sachsens – grundsätzlich begrüßt und eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen abgegeben.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Strommarktgesetzes Stellung genommen.

Das Ziel des Strommarktgesetzes ist es, die energiewirtschaftsrechtlichen Regelungen für den Stromsektor so auszugestalten, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um jederzeit Angebot und Nachfrage miteinander in Einklang zu bringen und zu gewährleisten, dass die vorhandenen Kapazitäten jederzeit im erforderlichen Umfang eingesetzt werden.

Durch den Ausstieg aus der Kernenergie werden bis 2022 Stromerzeugungskapazitäten in Höhe von über zehn Gigawatt stillgelegt und gleichzeitig durch erneuerbare Energien ersetzt. Erneuerbare Energien, insbesondere Windkraft und Photovoltaik stehen aber nicht jederzeit zuverlässig zur Verfügung. Deshalb wird der Bedarf an Spitzenlastkraftwerken und anderen regelbaren Kraftwerken sowie flexiblen Lasten und Stromspeichern zunehmen. Das Strommarktgesetz gestaltet den Strommarkt so aus, dass Rahmenbedingungen für notwendige Investitionen geschaffen werden und die Synchronisation zwischen Stromnachfrage und Stromangebot mittels marktwirtschaftlicher Instrumente erfolgen kann.

Der Bundesrat hat umfangreiche Anregungen zur Änderung und Erweiterung des Entwurfes eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktgesetzes beschlossen. Dabei geht es zum Beispiel um die Entlastung von Stromspeichern von Steuern und Umlagen, um Anreize für die Elektromobilität und die Ausschreibungsmodalitäten für die Netz- und Kapazitätsreserve. Sachsen hat sich mit den anderen neuen Bundesländern insbesondere für eine frühere Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte eingesetzt. Mit dieser Maßnahme würden die ostdeutschen Stromverbraucher profitieren, weil die hohen Netzentgelte in Ostdeutschland dadurch eingedämmt würden.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende reagiert auf die zunehmende Dezentralisierung der Energieversorgung in Deutschland. Während in der Vergangenheit elektrischer Strom nur in eine Richtung floss und Informationen über Energieerzeugung und -verbrauch nicht sehr detailliert waren, ist das dezentrale Stromversorgungssystem der Zukunft durch hohe Flexibilität und der Zunahme sogenannter Prosumer (Energieverbraucher, die auch Energieerzeuger sind) gekennzeichnet. Diese Veränderungen erhöhen die Anforderungen an die einzusetzenden Mess- und Kommunikationstechnologien und Datenverarbeitungssysteme. Intelligente Messsysteme und Gateways werden zu unverzichtbaren Instrumenten für mehr Energieeffizienz sowie Produktions- und Verbrauchssteuerung.

Die EU hat im Anhang der dritten Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse 80 % der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten. In Deutschland hat die Bundesregierung nach Vorliegen der Kosten-Nutzen-Analyse beschlossen, eine nationale Rolloutstrategie zu verfolgen, die garantiert, dass Letztverbraucher nicht mit unverhältnismäßigen Kosten belastet werden und Messstellen- und Netzbetreiber keine betriebswirtschaftlich unverhältnismäßigen Einbaumaßnahmen aufgebürdet werden. Darüber hinaus werden ein hoher Datenschutz- und technische Mindestanforderungen etabliert.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme u. a. ein Widerspruchsrecht für Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von unter 6.000 Kilowattstunden, die Vergütung von Zusatzleistungen und den Erhalt der Zuständigkeit der Verteilnetzbetreiber für die Bilanzkreiskoordinierung.

In ihrer Mitteilung »Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen«  schlägt die EU-Kommission 22 Einzelmaßnahmen in den Bereichen »Abbau von Hindernissen im Binnenmarkt«, »Förderung von Innovation«, und »Verbesserung der Umsetzung« vor.

In seiner Stellungnahme übernahm der Bundesrat u.a. die Kritik der Freistaaten Bayern und Sachsen an den Überlegungen der Kommission, das bewährte System der Freien Berufe in Deutschland als Handelshemmnis einzustufen. Dabei verweisen die Freistaaten insbesondere auf die Vermeidung von Bürokratiekosten über die Selbstverwaltung durch die Kammern der Freien Berufe. Auch wendete sich der Bundesrat gegen die Aufhebung des Fremdkapitalverbotes bei den Erbringern freiberuflicher Dienstleistungen: Nur so sei die Unabhängigkeit der freiberuflichen Dienstleistungen von reinen Kapital- und Gewinninteressen Dritter zu gewährleisten und den Belangen des Verbraucher- und Klientenschutzes sowie der Qualitätssicherung hinreichend  Rechnung zu tragen.

Die Kommission wird gebeten, beim Abbau von Hürden bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung deutlich zwischen nicht gerechtfertigten Hindernissen einerseits und sinnvollen Regulierungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes andererseits zu unterscheiden. Der Sächsische Staatsminister für Wirtschaft Arbeit und Verkehr Martin Dulig gab eine Rede zu Protokoll.

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