15.12.2017

963. Bundesratssitzung vom 15. Dezember 2017

Wichtigste Themen: Sächsische Initiativen zu SED Unrecht und Bauerleichterungen für Barrierefreiheit und Elektromobilität + Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten + EU-Industriestrategie + EU-Mobilitätspaket + Einführung von Grenzkontrollen + Rentenbeiträge + Stromnetzzugangsverordnung

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 963. Sitzung des Bundesrates.

Sachsen hat gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern und Berlin eine Initiative zur Beseitigung von SED-Unrecht in den Bundesrat eingebracht, welche die Aufhebung der Antragsfristen in den Gesetzen zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR bezweckt.

Eine Rehabilitierung von SED-Unrecht kommt unter drei Aspekten in Betracht, die Gegenstand von verschiedenen Bundesgesetzen sind. Diese können strafrechtlich, beruflich und verwaltungsrechtlich bedingt sein. Die drei Gesetze ermöglichen die Feststellung und Aufhebung einer rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechenden staatlichen Verfolgung sowie die Gewährung von Ausgleichszahlungen. Alle Rehabilitierungsgesetze sehen Fristen für die Antragsstellung vor, die Ende 2019 bzw. Ende 2020 auslaufen. Die Bundesregierung hatte die Fristenregelung seinerzeit als Kompromiss zwischen dem Bedürfnis der Verwaltungen der Länder nach Planungssicherung einerseits und dem Anspruch der Betroffenen auf materielle Gerechtigkeit anderseits befürwortet. Jedoch haben die letzten Jahre gezeigt, dass Betroffene erst langsam die Fähigkeit erlangen, über das in der DDR erlittene Unrecht zu sprechen und sich mit Fragen der Rehabilitierung und ihnen möglicherweise zustehenden Leistungen auseinander zu setzen. Dem steht die derzeitige Befristung entgegen. Auch lassen die Antragszahlen der vergangenen zehn Jahre nicht erkennen, dass der Prozess der Aufarbeitung und des Ausgleichs von Unrecht Ende 2019 bzw. Ende 2020 abgeschlossen sein wird. Aufgrund dieser Umstände darf nach Auffassung der antragstellenden Länder die Aufarbeitung des politisch motivierten staatlichen DDR-Unrechts aus rein formalen Erwägungen darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden.

Die Initiative wurde zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Der Bundesrat wird darüber dann im neuen Jahr beschließen.

Die Beseitigung von SED-Unrecht stellt für den Freistaat Sachsen ein wichtiges Anliegen dar. Erst im November 2017 hat sich Sachsen gemeinsam mit Thüringen erfolgreich im Bundesrat dafür eingesetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der ehemaligen Heimkindern Erleichterung bei der Rehabilitierung verschaffen soll. Weiteren Handlungsbedarf sieht Sachsen im Hinblick auf die derzeit ebenfalls noch befristete Möglichkeit, Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zur Überprüfung von Mandatsträger, Beamte und Richtern zu verwenden. Außerdem will sich Sachsen dafür stark machen, dass auch weiterhin zu Gunsten der von politischer Strafverfolgung in der DDR Betroffenen auf die Informationen aus dem ehemaligen Strafregister der DDR zurückgegriffen werden kann. Diese beiden Aspekte sollen im Zuge der Ausschussberatung noch Gegenstand der Entschließung werden.

Der Bundesrat hat erneut mit großer Mehrheit den bayerisch-sächsischen Gesetzentwurf zur Förderung der Barrierefreiheit und der Elektromobilität beschlossen. Das Bundesland Hessen war dem Antrag beigetreten.

Der Gesetzentwurf hatte bereits im September 2016 eine breite Zustimmung im Bundesrat gefunden. Da sich aber der Bundestag dem Anliegen bislang nicht annahm, fiel die Initiative mit dem Ende der Legislaturperiode des Bundestages in die Diskontinuität und musste deshalb erneut eingebracht werden.

Bayern, Sachsen und Hessen setzen sich mit der Bundesratsinitiative dafür ein, bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu beschleunigen. Um dies zu erreichen, soll unter anderem eine Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes erfolgen, damit Wohnungen, die im Wohnungseigentum stehen, behinderten- und altersgerecht umgebaut werden können. Nach derzeitiger Rechtslage bedürfen solche Umbaumaßnahmen, wenn sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, grundsätzlich der Zustimmung der übrigen Miteigentümer. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zustimmung der übrigen Miteigentümer zu Umbaumaßnahmen, die für eine behindertengerechte Nutzung erforderlich sind, dann entbehrlich sein soll, wenn ein berechtigtes Interesse an der Maßnahme besteht und diese nicht die Eigenart der Wohnanlage verändert. Damit wird künftig etwa der Einbau von Treppenliften, Rollstuhlrampen und Innenaufzügen erleichtert. Verändert die zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderliche Maßnahme die Eigenart der Wohnanlage – etwa durch Einbau eines Außenaufzuges – sollen einzelne betroffene Miteigentümer den Umbau nicht mehr verhindern können. Der Gesetzentwurf sieht insoweit vor, dass die Zustimmung von drei Vierteln der stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben, genügt.

Zum anderen bezweckt der Gesetzesentwurf, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verbessern und sieht hierfür eine Anpassung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Erleichterung solcher baulichen Umbaumaßnahmen vor, die für die Installation einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug erforderlich sind. Auch insoweit soll im Wohnungseigentumsrecht die Zustimmung der durch den Umbau betroffenen Miteigentümer entbehrlich sein. Mieter sollen künftig gegen den Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung zu solchen Umbaumaßnahmen haben, die der Vermieter nur bei einem überragenden Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache verweigern können wird.

Der Gesetzentwurf wird nun erneut der Bundesregierung zur Stellungnahme übersandt und sodann dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Bereits im September 2015 stimmte der Bundesrat dafür, einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe im Deutschen Bundestag einzubringen. Der Gesetzentwurf konnte jedoch in der 18. Wahlperiode des Bundestages nicht zum Abschluss gebracht wurde und unterfällt deshalb der Diskontinuität. Das Thema ist den Ländern jedoch so wichtig, dass der Gesetzentwurf, mit den Stimmen Sachsens, erneut beschlossen wurde.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten Kaffeefahrten. Dabei treten immer wieder unseriöse Anbieter auf, die besonders ältere Menschen mit irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf drängen. Um diesem Missstand abzuhelfen, sollen in Zukunft im Rahmen von Kaffeefahrten keine Produkte und Dienstleistungen mehr angeboten werden dürfen, die eine seriöse und individuelle Beratung voraussetzen. Das betrifft konkret Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte. Darüber hinaus soll die bereits bestehende Anzeigepflicht auf grenzüberschreitende Verkaufsveranstaltungen ausgedehnt werden. Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Der Bundesrat hat zur »Mitteilung der Europäischen Kommission über eine Strategie der zukünftigen europäischen Industriepolitik« Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat diese Stellungnahme unterstützt.

Die Strategie soll einen Gesamtansatz zur künftigen Ausrichtung der europäischen Industriepolitik liefern. Dazu gehört u.a. das Ziel, den Anteil der Industrie am BIP der EU bis 2020 wieder auf 20 % anzuheben. Hierfür werden erhebliche Anstrengungen in allen wirtschaftlichen Aktionsfeldern nötig sein. Die hierzu bereits in der Beratung befindlichen und geplanten Maßnahmen fasst die EU-Kommission in einem Anhang zusammen.

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme, die in Teilen auf einem sächsischen Antrag im Wirtschaftsausschuss beruht, u.a. dafür ausgesprochen, die europäische Energie- und Klimapolitik bis 2030 kohärent auszugestalten, d.h., dabei auch den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie einschließlich auch der kleinen und mittleren Unternehmen im Auge zu behalten. Weiterhin sollen die industriellen Finanzierungsbedingungen verbessert und Innovationsanreize für neue Technologien geschaffen werden. Die Energieversorgung soll zuverlässig, umweltverträglich und bezahlbar bleiben. Digitale Investitionen der öffentlichen Hand sollen so angelegt sein, dass sie auch bei Unternehmen ankommen, die ihren Sitz nicht in den Ballungszentren haben. Die aufwendigen Zulassungs- und Kontrollverfahren für chemische Stoffe (REACH) sollten weder die Wettbewerbs- noch die Innovationsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen und mit den tatsächlichen Produktzyklen und Technologien abgeglichen werden. Insbesondere müsse man dafür Sorge tragen, dass Unternehmen nicht Geschäftsfelder in Drittstaaten verlagerten, in denen vergleichbar hohe Arbeitsschutz- und Umweltschutzstandards nicht gewährleistet seien. Die Rohstoffversorgung der Industrie sollte sich auch auf die Sicherung und den Ausbau einheimischer Rohstoffe konzentrieren.

Der Bundesrat hat zum sogenannten Mobilitätspaket der EU-Kommission Stellung genommen.

Die EU-Kommission hat u.a. vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des EU-Rechtsrahmens (Richtlinie 1999/62/EG) für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen auf Personenkraftwagen, Kleinbusse, Kleintransporter unter 12 t und Kraftomnibusse auszuweiten. Zeitabhängige Benutzungsgebühren (Vignetten) sollen schrittweise bis zum 31.12.2027 abgeschafft und durch entfernungsabhängige Gebührensysteme ersetzt werden. Außerdem sollen Obergrenzen für den relativen Preisunterschied zwischen Jahresvignetten und Vignetten für kürzere Zeiträume festgelegt und die Möglichkeit von Gebühren für externe Kosten (Luftverschmutzung und Lärmbelastung in besonders belasteten Gebieten) eingeführt werden. Schließlich wird die Erhebung von belastungsabhängigen Staugebühren für alle Fahrzeugklassen ermöglicht.

Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme des Bundesrates in Teilen unterstützt. Diese spricht sich aus subsidiären Gründen für eine Beibehaltung nationaler Handlungsspielräume aus und lehnt die Abschaffung der zeitabhängigen Vignetten ab. Der Freistaat kritisiert, dass die Maut auch für Nutzfahrzeige zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gelten soll. Dies könnte insbesondere beim Handwerk und mittelständischen Unternehmen zu erheblichen Belastungen führen. Den Vorschlag, Kraftomnibusse künftig nicht mehr von der Maut auszunehmen, hat der Freistaat nicht unterstützt. Schließlich wendet sich der Freistaat Sachsen gegen die verbindliche Einführung von Gebühren für externe Kosten.

Die Mitteilung »Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur«, mit der sich der Bundesrat in dieser Runde befasst hat, ist der Beitrag der europäischen Kommission zum EU-Sozialgipfel der Staats- und Regierungschefs am 17. November in Göteborg. Die Mitteilung ist Bestandteil einer neuen Form der Entscheidungsfindung, der sogenannten »Leaders‘ Agenda«, die auf eine Initiative von EU-Ratspräsident Tusk zurückgeht. In einem Top-Down-Ansatz sollen schnellere politische Weichstellungen der EU ermöglicht und vermeintliche Blockaden in den Fachministerräten verhindert werden. Durch die Ausschaltung der Fachministerräte findet die dort vertretene Kompetenz keine Berücksichtigung mehr. Der Top-Down-Ansatz verkennt, dass die Verantwortung für die Ausgestaltung der Bildungssysteme und die Kulturpolitik bei den Mitgliedstaaten liegt. Nur so können kulturelle Traditionen und regionale Besonderheiten erhalten werden.

In ihrer aus Anlass des Göteborg-Gipfels vorgelegten Mitteilung zeigt die Europäische Kommission die Vision eines europäischen Bildungsraums bis 2025 auf. Aus Sicht des Bundesrats greifen die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen wie bspw. die Festlegung und Einführung von ambitionierten Benchmarks in originäre Länderkompetenzen in den Bereichen Bildung und Kultur ein.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens eine kritische Stellungnahme beschlossen. Da bereits auf der nächsten Sitzung des Europäischen Rates am 14./15. Dezember Schlussfolgerungen angenommen und somit politische Weichen gestellt werden, wurde das Verfahren einer Beschlussfassung in der Europakammer des Bundesrats gewählt. Diese beschloss bereits am 12. Dezember die Stellungnahme des Bundesrates. Dadurch wird es möglich, rechtzeitig Einfluss auf die Verhandlungsposition der Bundesregierung sowie auf die Ratsbeschlüsse selbst zu nehmen.

Der Bundesrat hat zu einem Verordnungsvorschlag über die Verlängerung der vorübergehenden Einführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Stellung genommen.

Ziel des Verordnungsvorschlags ist, die Fristen für vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen anzupassen, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, erforderlichenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zu begegnen. Die Frist für die Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen für die vorhersehbare Dauer einer ernsthaften Bedrohung soll auf höchstens ein Jahr und die zeitliche Begrenzung der Verlängerungszeiträume von höchstens 30 Tagen auf bis zu sechs Monate erhöht werden.

Dafür sollen im Rahmen einer Risikobewertung vorab die Dauer der spezifischen Bedrohung und die betroffenen Grenzabschnitte bekannt gegeben werden. Die EU-Kommission soll bei Grenzkontrollen, die länger als sechs Monate dauern, eine Stellungnahme abgeben und dafür die zuständigen Agenturen (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Europol) mit einbeziehen, um die Qualität der Risikobewertung garantieren zu können. Außerdem sollen für diese Fälle ein Monitoringverfahren und ein Verfahren der Konsultation zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den zuständigen Agenturen eingeführt werden.

Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme mit der Unterstützung des Freistaates gegen eine neue Entscheidungshoheit von Rat und EU-Kommission bei der Verlängerung von Grenzkontrollen. Diese würde die nationale Souveränität des Mitgliedsstaates einschränken.

Der Bundesrat hat nach Vorlage eines Verordnungsentwurfs durch die geschäftsführende Bundesregierung über den neuen Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 2018 abgestimmt. Danach wird der Beitragssatz von bislang 18,7 auf 18,6 Prozent sinken. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 1. Januar 2018, und zwar von 24,8 auf 24,7 Prozent. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft werden durch die Absenkung der Beitragssätze um jeweils etwa 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Möglich wird dies durch die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage von geschätzt 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2017. Nach den Vorgaben des Sechsten Sozialgesetzbuches wird der Beitragssatz zur Rente gesenkt, wenn diese Rücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liegt sie bei 1,59 Monatsausgaben.

Mit der Zustimmung zur Änderung der Stromzugangsverordnung hat der Bundesrat sich klar für die Beibehaltung einer Strompreiszone in Deutschland ausgesprochen.

Die Regelung sichert gesetzlich ab, dass für Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug gleiche Bedingungen in ganz Deutschland herrschen. Die von der Europäischen Union und einigen Nachbarstaaten präferierte Aufteilung Deutschlands in zwei Preiszonen hätte dazu geführt, dass die Strompreise für Endverbraucher südlich einer künstlich gezogenen Grenze steigen würden. Dies hätte zur Folge, dass die Investitionsbereitschaft der dort angesiedelten Industrie aufgrund der höheren Preise sinkt.

Für Sachsen ist der zügige Ausbau der notwendigen Stromnetze, der den im Norden produzierten Windstrom in den Süden transportiert, von hoher Priorität.

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