14.12.2018

973. Bundesratssitzung vom 14. Dezember 2018

Wichtigste Themen: Verfassungsänderung + Bundeshaushalt + Teilhabechancengesetz + Qualifizierungschancengesetz + Ferkelkastration + Wohnungsbau + Mietpreisbremse + Integrationskosten + Energiesammelgesetz + Diesel-Maßnahmenpaket + Verbraucherrechte Zug- und Flugverspätungen + Gute-Kita Gesetz

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 973. Sitzung des Bundesrates.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen zu dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) den Vermittlungsausschuss angerufen.

Der Bundestag hat die auf einen Regierungsentwurf zurückgehende Verfassungsänderung in namentlicher Abstimmung am 29. November 2018 beschlossen und dabei um einige Aspekte ergänzt. Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/Die Grünen hatten sich auf eine Formulierung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes verständigt. Damit wurde im Deutschen Bundestag eine 2/3-Mehrheit ermöglicht. Die vorgenommenen Ergänzungen am Gesetz können die Länder so nicht mittragen und haben deshalb nun den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzentwurfes angerufen.

Mit dem Gesetz sollen dem Bund stärkere Mitwirkungsrechte insbesondere bei der Bildungsfinanzierung und der zweckgebundenen Förderung des sozialen Wohnungsbaus eingeräumt werden. Außerdem ändert das Gesetz Artikel 125 c Grundgesetz. Damit wird eine sofortige Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ermöglicht.

In Art. 104b Abs. 2 Satz 5 wurde eine Kofinanzierungspflicht der Länder eingeführt. Die Länder sehen hierin die Gefahr einer Überforderung der Landeshaushalte insbesondere in wirtschaftlich schwachen Ländern, die ggf. die Finanzhilfen nicht abrufen könnten, weil ihnen die Mittel zur Kofinanzierung fehlen. Zudem macht der Bund den Landesparlamenten darüber Vorgaben, in welchen Bereichen und in welcher Höhe Haushaltsmittel in den Landeshaushalten zur Verfügung gestellt werden sollen.

Im Bildungsbereich sollten ursprünglich nur »bedeutsame Investitionen« im Bildungsbereich ermöglicht werden. Künftig sollen die Finanzhilfen nicht nur bei Investitionen zulässig sein, sondern auch wenn sie der »Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden« dienen. In dieser Neuformulierung des Artikel 104c GG sehen die Länder dem Bund größere Möglichkeiten eröffnet, Einfluss auf die Länder nehmen zu können. Auf dieser Grundlage könnte der Bund z. B. auch die Lehrerfortbildung fördern und dabei Standards vorgeben.

Die Länder werden sich im Vermittlungsverfahren für eine schnelle Umsetzung des Digital-Pakts Schule einsetzen, bezweifeln aber, ob hierfür eine Grundgesetzänderung überhaupt notwendig ist.

Informationen dazu, wie das Verfahren nun weiter läuft, finden Sie hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/18/20181206-vermittlungsausschuss.html

Der Bundesrat hat zu dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Der Haushalt kann somit wie geplant in Kraft treten.

In einer Protokollerklärung weisen die ostdeutschen Bundesländer darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Bundesanteils an den AAÜG-Ausgaben (Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehem. DDR) im Bundeshaushalt 2019 nicht abgebildet ist.

Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2019 Stellen wie folgt dar:

Eckdaten des BHH 2019
in Mrd. €
Regierungsentwurf Veränderung Endgültiger Haushalt 2019
Ausgaben 356,8 -0,4 356,4
Steuereinnahmen 333,0 -7,5 325,5
Investitionen 37,9 1,0 38,9
Nettokreditaufnahme 0,0 0,0 0,0

Auch im Jahr 2019 kommt der Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme aus. Das Ausgabevolumen beträgt 2019 rd. 356,4 Mrd. €. Das sind 3,7 % mehr als im Soll 2018. Die Investitionsausgaben steigen auf 38,946 Mrd. €.

Punkte mit besonderer Bedeutung für Sachsen im endgültig beschlossenen Haushalt 2019 (im Vergleich zum Regierungsentwurf)

  • Der Titel »Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen« wird um 40 Mio. € auf 46 Mio. € angehoben.
  • Die Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland werden von rd. 56,4 Mio. € um 33,0 Mio. € auf rd. 89,4 Mio. € aufgestockt. Hiervon sind bis zu 400 T€ (und bis zu 12,426 Mio. € VE) für den Fernsehturm Dresden und bis zu 1 Mio. € (und bis zu 9,5 Mio. € VE) für das Filmkunsthaus Leipzig eingeplant.
  • In dem Titel »Kulturelle Vermittlung« sind bis zu 95 T€ für das Veranstaltungsprojekt »Sing mit, Chemnitz!« eingeplant.
  • Die »Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation« wird um 387 T€ erhöht. Hiervon sind 107 T€ für Projekte im Zusammenhang mit dem Bauhausjubiläum in Sachsen vorgesehen.
  • Im Geschäftsbereich des BMI wird der Ansatz »Förderung der Arbeit von Gremien mit Bezug zu den nationalen Minderheiten und der Regionalsprache Niederdeutsch, nationale und internationale Veranstaltungen mit Minderheitenbezug« um 125 T€ angehoben. Die bereitgestellten Mittel dienen der Konzeption des Minderheitensekretariats zur Durchführung, Produktion, Übersetzungen, Layout und Druck einer Wanderausstellung über die Geschichte, Kultur und Identität der anerkannten autochtonen Minderheiten (Dänen in Südschleswig, Friesen, Lausitzer Sorben und deutsche Sinti und Roma).
  • Bei der Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Anwendung der sorbischen Sprache in den digitalen Medien wird für das Jahr 2020 eine VE in Höhe von 105 T€ für das zweijährige Projekt der Stiftung für das sorbische Volk zur Erfassung und Aufbereitung bisher nicht erfasster Wörter und Wortformen der sorbischen Sprache ausgebracht.
  • Die Mittel für  die »Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur« werden um insgesamt 100 Mio. € aufgestockt (5 Mio. € in 2019 und 95 Mio. € VE). Der Haushaltsausschuss bittet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach Abschluss des erweiterten Interessenbekundungsverfahrens (Förderaufruf) um Vorlage eines Berichts, auf dessen Grundlage der Haushaltsausschuss die Förderauswahl beschließt.
  • Für »Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung« werden zusätzlich 100 Mio. € bereitgestellt (100 T€ in 2019 und 99,9 Mio. € VE). Zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung sollen im Zeitraum 2019–2026 weitere Modellvorhaben gemeinsam mit den jeweiligen Kommunen realisiert werden, die beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickeln. Die Standorte sind Erfurt, Duisburg (Hamborn/Marxloh), Plauen und Rostock.
  • 1,05 Mio. € sind für die Vorbereitung des Internationalen Deutschen Turnfestes (IDTF) 2021 in Leipzig vorgesehen.
  • Es werden zusätzlich 64 Millionen Euro für geschützte Fahrzeuge der Bereitschaftspolizeien der Länder und 100 Millionen Euro zusätzlich für Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren für den zivilen Katastrophenschutz bereitgestellt.
  • Im Einzelplan den BMJV sind 857 T€ als Zuführung an das Forum Recht zur Finanzierung der laufenden Kosten des (noch zu gründenden Forums) vorgesehen.
  • Bei dem »Pakt für den Rechtsstaat« werden die Gerichte und Justizbehörden gestärkt: Mit 24 neuen Stellen für den Bundesgerichtshof (darunter 12 Stellen Karlsruhe und 12 Stellen für Leipzig) sowie 37 Stellen für den Generalbundesanwalt werden die personellen Voraussetzungen geschaffen, um zwei neue Senate des Bundesgerichtshofes zu schaffen, u. a. ein neuer Strafsenat am Bundesgerichtshof in Leipzig.
  • Es sind 400 T€ für das Deutsche Landwirtschaftsmuseum, Stuttgart-Hohenheim und Blankenhain (Sachsen) hinzugekommen.
  • Der Ansatz für die Entwicklung von Leitlinien zur Dekarbonisierung der Industrie wird um 1,75 Mio. € auf 2 Mio. € angehoben. Aus der Ansatzerhöhung soll ein Kompetenzzentrum »Klimaschutz in energieintensiven Industrien« (KEI) finanziert werden.
  • Für das Bundesprogramm Wolf werden erstmalig 1,05 Mio. € bereitgestellt. Wanderschäfer sollen hieraus für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine Prämie in Höhe von 40 Euro pro Tier erhalten.
  • Im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums wird der »Titel Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Betrieb« um 57,4 Mio. € auf rd. 443,2 Mio. € erhöht. Es sollen fünf weitere DLR-Institute an verschiedenen Standorten (Hannover, Ulm, Oberpfaffenhofen, Rhein-Sieg-Kreis, Cottbus / Zittau/Görlitz) und das Nationale Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrzeuge, Cochstedt gegründet werden. Für das Institut für CO2-arme Industrieprozesse, Lausitz-Region (Cottbus / Zittau/Görlitz) sind hierbei ca. 10 Mio. € vorgesehen. Die für die Standorte in Hannover, Ulm, Oberpfaffenhofen, Rhein-Sieg-Kreis, Cottbus / Zittau/Görlitz und Cochstedt vorgesehenen Mittel bleiben gesperrt, bis jeweils die Zusage über die Übernahme der Aufbaufinanzierung und die laufende jährliche Finanzierung durch die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sach-sen-Anhalt vorliegt.
  • Für Schwerpunktvorhaben, Forschung, Untersuchungen und Ähnliches des Beauftragten für die neuen Bundesländer wird eine Million zusätzlich zur Finanzierung des Lichtfestes anlässlich des 30. Jubiläums der Friedlichen Revolution am 9. Oktober 1989 in Leipzig bereitgestellt.
  • Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhält der mit 5 Mio. € dotierte Titel »Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken« folgende neue verbindliche Erläuterung: »Aus dem Titel können Planungsleistungen u.a. bei folgenden Projekten finanziert werden: Dresden–Görlitz, Cottbus–Görlitz, Neustadt–Landau–Wörth.«
  • Der Titel »Umsetzung der 5x5G-Strategie« wird von 1 Mio. € um 40,5 Mio. € auf 41,5 Mio. € aufgestockt. Es wurde folgende verbindliche Erläuterung hinzugefügt: »Aus den Mitteln sind auch Maßnahmen für die 5G-Modellregion Lausitz zur Bewältigung des Strukturwandels zu finanzieren.«
  • Der Titel »Forschung, Untersuchungen und Ähnliches (1217/544 01)« wird um 5 Mio. € auf 7 Mio. € erhöht. Die Mittel dienen der Gründung und dem Aufbau eines Instituts »Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung« beim EBA, Außenstelle Dresden.
  • Im Geschäftsbereich des BMBF wird der Titel »Innovationsförderung in den neuen Ländern und regionaler Strukturwandel« um 10 Mio.€ auf 183 Mio. € angehoben.
  • Der Ansatz »FhG – Betrieb« wird um 10,7 Mio. € auf rd. 496,8 Mio. € angehoben. Der geplante Aufbau eines neuen Fraunhofer-Instituts für Energieinfrastruktur und Geothermie an zwei Standorten (Nordrhein-Westfalen und Brandenburg/Sachsen) erfordert einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf des Bundes in Höhe von 5 Mio. € und VE bis zu 25 Mio. €. Die Mittel in Höhe von 5 Mio. € und die VE in Höhe von 25 Mio. € bleiben gesperrt, bis ein finalisiertes Konzept der Fraunhofer-Gesellschaft zum Institut für Energieinfrastruktur und Geothermie vorliegt und bis zur Zusage über die hälftige Finanzierung der Bau- und Investitionsmittel durch die jeweiligen Sitzländer.
  • Im Einzelplan 60 wird einer neuer Titel »Investitionen zur Dekarbonisierung der Industrie« geschaffen, der mit 15 Mio. € (zusätzlich 30 Mio. € VE) dotiert ist.
  • Außerdem wird der neue Titel »Modellvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in Stadt und Land« mit 10 Mio. € in 2018 und 90 Mio. € in den Folgejahren ausgestattet. Mit dem Modellprojekt werden Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen finanziert.
  • Für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität werden in den Jahren ab 2020 zusätzlich 350 Mio. € VE bereitgestellt.
  • Für die »Verstärkung von Zuschüssen für Maßnahmen regionaler Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik« werden 500 Mio. € bereitgestellt.
  • In Leipzig wird für den Zoll eine neue Ausbildungseinrichtung geschaffen. Am Standort des ehemaligen Bundeswehr-Zentralkrankenhauses sollen ab dem Sommer 2019 Anwärter für den Mittleren Dienst ausgebildet werden. Aufgrund des erhöhten Personalbedarfs sollen die Ausbildungskapazitäten beim Zoll um insgesamt 40 Prozent erhöht werden. In Leipzig stehen dann Unterkünfte, Lehrsäle und weitere Einrichtungen für bis zu 400 Auszubildende bereit.

Mit der Unterstützung Sachsens hat das sogenannte Teilhabechancengesetz nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Damit ist mit Beginn des Jahres 2019 der Weg frei für einen Sozialen Arbeitsmarkt, der arbeitsmarktfernen Erwerbsfähigen und Langzeitarbeitslosen eine Perspektive am Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Dafür setzt der Bund 4 Milliarden Euro zusätzlich ein.

Nach dem Gesetz sollen Betroffene intensiver betreut und ihr Beschäftigungseinstieg auf dem sozialen oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirksamer gefördert werden. Hierfür sind nun im SGB II ein umfassendes berufsbegleitendes Coaching und Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die arbeitsmarktferne Erwerbsfähige oder Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig beschäftigen vorgesehenen.

Für sehr arbeitsmarktferne Erwerbsfähige, die mehr als sechs Jahre Arbeitslosengeld II beziehen und über 25 Jahre alt sind, beträgt der Zuschuss in den ersten beiden Jahren 100 %; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 % gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren. Für die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser, die mindestens zwei Jahre im SGB II-Bezug stehen, erhalten Arbeitgeber für 24 Monate einen Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt in Höhe von 75 % im ersten und 50 % im zweiten Jahr.

Im Rahmen der Gesetzesberatung hat der Bundestag gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung die Förderbedingungen nochmals spürbar erleichtert. Die Förderung (Bezuschussung) von Qualifizierungsmaßnahmen wurde erhöht und die Rolle der Sozialpartner im Örtlichen Beirat wurde gestärkt. Letzteres war eine Forderung des Bundesrates aus dem ersten Durchgang.  Weiterhin hat der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt, dass der Lohnkostenzuschuss nicht mehr nur bis zur Höhe des Mindestlohns, sondern auch für Tariflöhne gezahlt wird. Auch ist der Arbeitgeber nach Auslaufen der Förderung nicht zur Nachbeschäftigung verpflichtet. Das Gesetz wird zunächst bis Ende 2024 befristet.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat – mit der Stimme Sachsens – den Weg für eine bessere Weiterbildung und eine spürbare Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags freigemacht.

Kern des vom Bundesrat gebilligten Qualifizierungschancengesetzes ist eine Verbesserung der Weiterbildung für Beschäftigte, die vom Strukturwandel durch die Digitalisierung betroffen sind. Hierzu soll allen Beschäftigten der Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße geöffnet werden, deren Arbeitsplatz sich künftig wandelt. Neben einer besseren Weiterbildungsberatung sieht der Gesetzentwurf bei Kofinanzierung durch den Arbeitgeber und in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße Zuschüsse bei Weiterbildung vor. Gleiches gilt für diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Weiterhin sind im Gesetz Erleichterungen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld vorgesehen, insbesondere für diejenigen, die häufig nur für kurze Dauer Arbeit haben (zum Beispiel Saisonarbeiter).

Weiterer wichtiger Inhalt des Gesetzes ist die Entlastung von Beschäftigten und Arbeitgebern durch eine deutliche Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Vorgesehen ist eine dauerhafte gesetzliche Senkung von 3,0 auf 2,6 Prozent. Befristet bis zum Ende des Jahres 2022 soll der Beitragssatz zudem wegen der guten Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit durch Verordnung um weitere 0,1 Prozent reduziert werden. Damit beträgt der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz ab 1. Januar 2019 nur noch 2,5 Prozent.

Der Bundestag hat zudem das laufendende Gesetzgebungsverfahren dazu genutzt, den im Übrigen weitgehend unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung um anderweitige Regelungen zu ergänzen: So sieht der Gesetzesbeschluss vom 30. November 2018 auch die Abschaffung der sogenannten Hofabgabeklausel vor. Rückwirkend ab dem 9. August 2018 sind Landwirte nicht mehr verpflichtet, ihren landwirtschaftlichen Besitz zu veräußern, um Anspruch auf eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte zu haben. Damit wird einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprochen. Ebenso auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes zurück, die der Rechtsprechung des Gerichts zur Tarifeinheit bzw. Tarifkollision Rechnung trägt. Ferner hat der Bundestag das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend geändert, dass künftig auch Beschäftigte im Flugbetrieb der Luftfahrtunternehmen (Kabinenpersonal) einen Betriebsrat gründen können; dies war bisher gesetzlich ausgeschlossen. Staatsminister Dulig gab zum Qualifizierungschancengesetz eine Rede zu Protokoll.

 

Der Bundesrat hat mit der Mehrheit der Länder den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes passieren lassen. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit einer dazugehörigen Entschließung hatte keinen Erfolg.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aus dem Deutschen Bundestag beinhaltet die Verlängerung der Möglichkeit der betäubungslosen Kastration von Ferkeln um zwei Jahre bis zum 31.12.2020. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung zur Anwendung des Betäubungsmittels Isofluran durch den Landwirt oder sachkundigen Dritten. Ebenfalls im Gesetzentwurf enthalten ist eine Berichtspflicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Stand der Einführung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration.

Eine Verlängerung der Frist wurde notwendig, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen chirurgischen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht genügen bzw. noch nicht zugelassen sind. Ohne eine Verlängerung der Frist wäre es zu Strukturveränderungen in der Schweinehaltung in Deutschland gekommen. Eine Verlagerung der Ferkelerzeugung ins Ausland wäre die Folge gewesen. Ziel ist aber, dass diese Wertschöpfung unter hohen Tierschutzanforderungen in Deutschland erhalten bleibt. Als Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration und somit zur Verbesserung des Tierschutzes in diesem Bereich sollen die Jungebermast, die Immunokastration bzw. die Verwendung von Betäubungsmitteln (Isofluran, Improvac oder anderer Mittel) vor der Kastration für die Sauenhalter künftig zur Auswahl stehen. 

Vorangegangene Initiativen aus dem Bundesrat (BR-Drucksache 405/18(neu)) zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration über den 31.12.2018 hinaus, waren im Bundesrat gescheitert.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds »Deutsche Einheit« mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Mit dem Gesetz werden mehrere finanzielle Themen geregelt:

  1. Spitzabrechnung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten für den Zeitraum 01.09.2016 bis 31.08.2018 (die Länder erhalten hier insgesamt rd. 1,455 Mrd. Euro)
  2. Ein Abschlag für die Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten für den Zeitraum 01.09.2018 bis 31.12.2019 (die Länder erhalten hier insgesamt rd. 635 Mio. Euro)
  3. Die Integrationspauschale in Höhe von jährlich 2 Mrd. Euro bis Ende 2019, einmalig ergänzt um einen zusätzlichen Betrag für 2019 in Höhe von 435 Mio. Euro für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung.
  4. Infolge der (vorzeitigen) Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit (FDE) werden den Ländern ab 2019 diejenigen 2,224 Mrd. Euro p. a. rückübertragen, die sie dem Bund als Länderbeitrag zur Abfinanzierung des FDE an USt-Anteilen übertragen hatten.
  5. Erhöhung der Mittel für investive Maßnahmen bei der sozialen Wohnraumförderung i. H. v. 500 Mio. Euro einmalig in 2019.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am 05. Dezember 2019 beschlossen, dass die Länder eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten in den Jahren ab 2020 mindestens auf dem Niveau von 2019 (4,7 Milliarden Euro) für notwendig halten.

Der Bundesrat hat das Gesetz zu Sonderabschreibungen beim Bau von Mietwohnungen von der Tagesordnung abgesetzt. Es hatte sich eine fehlende Unterstützung für das Gesetz abge-zeichnet.

Nach dem Gesetz sollen private Investoren befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können. Die bereits geltende lineare Sonderabschreibung über zwei Prozent bleibt bestehen. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich geltend gemacht werden machen. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll insbesondere der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung Wohnzwecken dienen. Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen. Das Gesetz sieht darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investitionen in bestehende Gebäude vor. Auch sie greifen allerdings nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Das Gesetz ist Teil der Beschlüsse des Wohnungsgipfels der Bundesregierung. Diese will neben Maßnahmen zur Bekämpfung der Verteuerung bei Mieten, den dringend notwendigen Bau von 1,5 Millionen Wohnungen voranbringen.

Insbesondere Länder mit Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen hatten angekündigt, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Über den Koalitionsvertrag hat jede an einer Landesregierung beteiligte Partei die Möglichkeit, im Bundesrat eine Enthaltung herbeizuführen. Da im Bundesrat nur positiv abgegebene Stimmen gezählt werden, wirkt sich eine Enthaltung dann wie eine Ablehnung aus. Man spricht in diesem Fall von einer »Blockademehrheit«.

Sitzverteilung im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/verteilung/verteilung-node.html

 

Der Bundesrat hat sich mehrheitlich für den ausgewogenen Kompromiss der Bundesregierung zum Mietrechtsanpassungsgesetz ausgesprochen. Auch Sachsen unterstützt das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz).

Hintergrund des gesetzgeberischen Tätigwerdens ist die Absicht, die nach wie vor ansteigenden Mieten, insbesondere in Ballungszentren, zu bekämpfen. Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sogenannte Mietpreisbremse) haben bislang insgesamt nicht die erhofften Wirkungen erzielt.

Das nunmehr verabschiedete Gesetz soll von daher die bestehenden Regelungen ergänzen. So wird die vorvertragliche Auskunftsverpflichtung des Vermieters erweitert. Außerdem erleichtert das geplante Gesetz das Vorgehen gegen zu hohe Mieten: Danach reicht eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist. Zudem sieht der Entwurf die Absenkung des Umlagesatzes für Modernisierungskosten in den von den Landesregierungen bestimmten Gebieten und die Einführung einer Kappungsgrenze für Mieterhöhung nach einer Modernisierung vor. Mit neuen Regelungen sollen Mieter auch besser vor dem sogenannten »bewussten Herausmodernisieren« geschützt werden. Das Gesetz tritt nunmehr am 1. Januar 2019 in Kraft.

Das Gesetz ist Teil der Beschlüsse des Wohnungsgipfels der Bundesregierung. Diese will neben Maßnahmen zur Bekämpfung der Verteuerung bei Mieten, den dringend notwendigen Bau von 1,5 Millionen Wohnungen voranbringen.

Welche Positionen Sachsen auf diesem Wohngipfel eingenommen hat, können Sie hier nachlesen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/220820?page=1

Trotz bestehender Bedenken hat der Bundesrat beschlossen, zum sogenannten Energiesammelgesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. So fehlt nach wie vor eine langfristige Perspektive, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und welchen Rahmen es dabei braucht.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung gab es verschiedene Änderungen. Einige Anliegen des Bundesrates wurden aufgenommen. So wird die geplante Absenkung der EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen über 40 kW abgemildert, was auf der einen Seite einen Einbruch auf dem PV-Markt verhindern und gleichzeitig die beihilferechtlichen Vorgaben der Kommission, zur Vermeidung einer Überförderung einhalten soll. Das sollte sich auch positiv auf die Förderung von Mieterstromprojekten auswirken.

Wichtig für die Länder ist, dass eine nahtlose Förderung neuer Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen gewährleistet werden kann. Mit der Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der Europäischen Kommission erhalten 98 Prozent der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung. Günstige Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen sind gerade für die Stadtwerke unerlässlich, da diese bei neuen Erzeugungsanlagen fast nur auf KWK-Anlagen setzen.

Erfreulich ist auch, dass mit dem Gesetz das nächtliche Dauerblinken von Windkraftanlagen auf ein notwendiges Minimum beschränkt wird. Windkraftanlagen sollen zukünftig nur noch Lichtsignale geben, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Damit kann die Akzeptanz unter den betroffenen Bürgern verbessert werden.

Der Freistaat Sachsen hat in einer Protokollerklärung seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze bleibt bislang weit hinter dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zurückbleibt. Die fehlende Synchronisation belastet die Netzstabilität und führt in der Folge zu vermeidbaren Mehrkosten, weil zusätzliche Engpass-Maßnahmen erforderlich werden. Der Freistaat bittet die Bundesregierung daher, den vorhandenen Nachholbedarf beim Netzausbau nachhaltig in Angriff zu nehmen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau zu synchronisieren.

Der Bundesrat hat die Immissionsschutznovelle der Bundesregierung erstmals beraten und hierzu Stellung genommen. Der Gesetzentwurf ist Teil des »Sofortprogramms Saubere Luft«.

Die Gesetzesänderung soll es den Städten ermöglichen, auf Fahrverbote zu verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der europarechtlich vorgegebene Wert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen einem überschaubaren Zeitraum eingehalten werde. Fahrverbote seien in diesen Fällen unverhältnismäßig. Über das »Sofortprogramm Saubere Luft« stellt die Bundesregierung eine Milliarde Euro für diese Maßnahmen zur Verfügung, die spätestens bis 2020 ihre Wirkung entfalten sollen.

Außerdem stellt der Gesetzesentwurf klar, dass Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4 und 5 von den Fahrverboten ausgenommen werden, wenn sie im Alltag weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Vollständig vom Fahrverbot ausgenommen sind Diesel-Pkw mit der Abgasnorm 6. Auch nachgerüstete Nutzfahrzeuge dürfen weiter fahren. Dabei geht es vor allem um solche Fahrzeuge, die mit öffentlichen Geldern aus dem »Sofortprogramm Saubere Luft« nachgerüstet wurden.

Gleichzeitig hat sich der Bundesrat mit Plänen der Bundesregierung befasst, die Befugnisse der Verkehrsbehörden zu erweitern, damit sie die Einhaltung von immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen kontrollieren können, so es denn zu Fahrverboten kommt. Dies soll mit dem neunten Straßenverkehrsänderungsgesetz umgesetzt werden. Danach sollen die Behörden relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklasse oder Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden können. Auch sollen sie künftig auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen können, in dem Halter- und Fahrzeugdaten gespeichert sind. Eine besondere Kennzeichnung von Fahrzeugen (»blaue Plakette«) ist damit nicht erforderlich.

Der Bundesrat nahm zu den jeweiligen Gesetzesvorlagen entsprechend Stellung. Der Freistaat Sachsen hat hierbei nur Maßgaben unterstützt, die den Zielen der Vorlagen nicht zuwiderlaufen.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen des Freistaates Sachsen einem Entschließungsantrag zugestimmt, wonach es Fluggästen und Bahnkunden erleichtert werden soll, bei Verspätungen finanzielle Entschädigungen geltend zu machen.

Der Bundesrat regt diesbezüglich die Prüfung eines automatisierten Verfahrens an. Denn es sei nicht hinnehmbar, dass zwar der Flug oder die Zugfahrt per App gebucht werden können, eine Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden muss. Dies käme einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex gleich.

Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung bei Transportunternehmen keine Wirkung erzielt, müssten diese notfalls per Gesetz zu einem antragslosen und automatisierten Entschädigungsverfahren verpflichtet werden. So lautet die Forderung an die Bundesregierung.

Hintergrund der Initiative ist, dass Flug- und Zugverspätungen und damit verbundene Wartezeiten ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellten. Allein im Luftverkehr seien von Januar bis September 2018 wegen Verspätungen bei 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet worden. Es müsse deshalb zu klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungen kommen, unterstreicht der Bundesrat in seiner Entschließung.

Der Bundesrat hat dem »Gute-Kita-Gesetz« mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Somit können die Länder jetzt zeitnah Verträge mit dem Bund zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen zu den im Gesetz genannten Handlungsfeldern schließen. Das Gesetz war am selben Tag nach intensiven Debatten im Bundestag beschlossen worden und wurde dem Bundesrat während seiner Sitzung fristverkürzt zugestellt.

Das »Gute-Kita-Gesetzes« zielt darauf ab, nachhaltig und dauerhaft die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln und noch bestehende Unterschiede zwischen den Ländern anzugleichen. Für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung werden verschiedene Maßnahmen genannt, unter denen die Länder die Handlungsfelder und Maßnahmen auswählen, die sie für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung in ihrem Land für geeignet halten. Jedes Land schließt mit dem Bund darüber einen Vertrag ab. Mit dem »Gute-Kita-Gesetz« investiert der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Sachsen will nach der stufenweisen Absenkung des Personalschlüssels in Krippe und Kindergarten in den letzten vier Jahren weiter in die Qualität der Kindertagesbetreuung investieren, indem den Fachkräften künftig Vor- und Nachbereitungszeit gewährt wird. Dazu sollen auch die Mittel aus dem »Gute-Kita-Gesetz« genutzt werden.

Im ersten Durchgang hatte der Bundesrat deutliche Kritikpunkte am Gesetz geäußert. Hierzu gehörten u.a. bundesweit verpflichtende Vorgaben zur Staffelung der Elternbeiträge. Dieser Kritik ist der Bundestag mit einer Änderung im Gesetz teilweise gefolgt. Damit bleibt es im Wesentlichen bei der bestehenden Rechtslage, die Kommunen und Trägern eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Staffelung einräumt. Somit können aufwändige Umstellungsverfahren in den Kommunen vermieden werden.

Eine Verstetigung der Finanzmittel, wie vom Bundesrat gefordert, hat der Bundestag jedoch nicht vorgenommen. Diese bleiben weiterhin bis 2022 befristet. Mit einer ergänzend dazu gefassten Entschließung hat der Bundesrat mit den Stimmen Sachsens diese vom Bundestag unberücksichtigt gelassene Forderung zu den Bundesmitteln erneut bekräftigt.

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