08.11.2019

982. Bundesratssitzung vom 8. November 2019

Wichtigste Themen: Grundsteuerreform + SED-Unrecht + Mehrgefahrenversicherung für Landwirte + Modernisierung des Strafverfahrens + Klimapaket + Paketboten + Wohngeld + Bürokratieentlastung + Meister-BaföG + Hebammen- und Psychotherapieausbildung + Integrationskosten + Wasserstoffwirtschaft + Zensusgesetz

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 982. Sitzung des Bundesrates.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens dem Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR zugestimmt.

Mit dem Gesetz greift die Bundesregierung unter anderem eine Initiative Sachsens auf, die im November 2017 im Bundesrat beschlossen wurde und der Stärkung der Rechte von DDR-Heimkindern dient. Nach aktueller Rechtslage müssen die Betroffenen für ihre Rehabilitierung beweisen, dass die Heimunterbringung zumindest auch eine politische Benachteiligung bezweckte. Dieser Nachweis gelingt den Betroffenen in der Regel nicht. Das Gesetz sieht von daher eine Änderung der Beweisregelung vor, durch welche die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung erleichtert werden soll.

Das Gesetz beinhaltet zudem die Streichung sämtlicher Fristen für Anträge auf Rehabilitierung (strafrechtliche, berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung). Derzeit ist die Rehabilitierung an eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 geknüpft. Der Bundestag hat überdies die umfangreiche Länderstellungnahme aus dem Juni 2019 berücksichtigt. Nun sieht das Gesetz einen Freiheitsentzug von mindestens 90 Tagen als Voraussetzung für den Anspruch auf eine Opferrente vor. Gleichzeitig wird die Opferrente erhöht. Auch Opfer von sogenannten Zersetzungsmaßnahmen und verfolgte Schüler werden in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen.

Außerdem wird eine Rechtsgrundlage für Forschungsvorhaben bezüglich politisch motivierter Adoptionsvermittlungen in der DDR geschaffen. Auch dieses Anliegen hatte der Freistaat in einer eigenen Bundesratsinitiative Mitte 2019 thematisiert. Sachsen fordert in der Initiative die Schaffung eines Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts für betroffene leibliche Eltern und Kinder. Dieser sächsische Gesetzentwurf fand im Rechtsausschuss eine breite Mehrheit.

Auch das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat der Bundesrat mit den Stimmen Sachsens passieren lassen. Das von Sachsen begrüßte Gesetz ermöglicht die Überprüfung von bestimmten Personengruppen, die in politisch oder gesellschaftlich herausgehobener Position tätig sind, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst. Die nach geltender Rechtslage bis zum 31. Dezember 2019 laufende Frist wird nun bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Durch die Regelungen wird ein wichtiges Signal gesetzt, dass die Rehabilitierung von SED-Unrecht noch nicht abgeschlossen ist und Wiedergutmachung kein Verfallsdatum hat. Justizminister Gemkow hat zum Gesetz eine Rede zu Protokoll geben lassen.

Der Bundesrat hat eine Entschließung der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen beschlossen. Nach dieser Entschließung die einem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom September 2019 entspricht, sollen Landwirte besser gegen witterungsbedingte Risiken abgesichert werden.

Nach Ansicht der antragstellenden Länder ist es nicht nachvollziehbar, dass nach § 6 Absatz 2 des Versicherungssteuergesetz Dürreschäden bisher von den steuerbegünstigten Elementargefahren ausgenommen sind. Der Versicherungssteuersatz für die bisher umfassten Schadensrisiken (Mehrgefahren) beträgt seit dem 1. Januar 2013 einheitlich 0,03 % der Versicherungssumme (statt zuvor 19 % der Versicherungsprämie). Eine Aufnahme des Risikos Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Elementargefahren würde diese den übrigen Witterungsrisiken gleichstellen und die versicherungssteuerliche Gleichbehandlung eröffnen.

Darüber hinaus wird der Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit unterstützende Instrumente staatlich gefördert werden können. Dazu gehören die Bildung von Risikorücklagen, die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen oder von Versicherungen gegen einzelne Elementargefahren. Keine Mehrheit bekam die Forderung, die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) bei entsprechender finanzieller Aufstockung zur Unterstützung der Entwicklung einer vielfältigen, klimastabilen nachhaltigen Landwirtschaft zu erweitern.

Der sächsische Staatsminister, Thomas Schmidt, betonte in seiner Rede im Bundesrat, dass den vom Klimawandel betroffenen Landwirten schnell und wirksam geholfen werden sollte. Dies könne aber nicht ausschließlich durch staatliche Notprogramme vollzogen werden. Durch die vorgeschlagene Verbesserung der Rahmenbedingungen, wird die Eigenvorsorge der landwirtschaftlichen Betriebe im Prozess der Klimaanpassung gestärkt.

Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens im ersten Durchgang Stellung genommen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wird von Sachsen und der Mehrheit der Länder begrüßt.

Der Gesetzentwurf zielt auf die Beschleunigung und Verbesserung des gerichtlichen Strafverfahrens ab. Dies soll etwa durch Bündelung der Nebenklagevertretung durch einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt und durch ein vereinfachtes Verfahren bei missbräuchlich gestellten Befangenheitsanträgen erfolgen. Beweisanträge, die mit dem Ziel der Prozessverschleppung gestellt werden, sollen zudem einfacher abgelehnt werden. Außerdem sollen sich Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht generell nicht verhüllen dürfen. Die DNA-Analyse wird auf Bestimmung der Haar-, Augen-, und Hautfarbe sowie Alter des Spurenlegers erweitert. Ferner umfasst das Gesetz einen besseren Opferschutz: so erhalten alle Vergewaltigungsopfer einen privilegierten Anspruch auf Rechtsbeistand und die audiovisuelle Aufzeichnung und deren Vorführung in der Hauptverhandlung wird auf zur Tatzeit bereits erwachsene Opfer von Sexualdelikten ausgeweitet.

Sachsen kritisierte mit der Mehrheit der Länder die Einführung eines bundesweit geltenden Dolmetschergesetzes. Bislang können die Länder die Regeln für Gerichtsdolmetscher selbst bestimmen. Die Bundesländer werfen die Frage auf, ob die Einführung einer bundesweiten Regelung notwendig und sinnvoll ist. Insbesondere bitten die Länder bei der Einführung eines bundesweiten Gesetzes um Übergangsfristen, damit die Justizverwaltungen den erheblichen Organisationsaufwand bei der Umstellung bewältigen können.

Die Lesungen im Bundestag hierzu finden im November statt, geplant ist eine zweite Befassung des Bundesrates für Ende November. Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens soll schon mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft treten.

Der Bundesrat hat dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Die Grundsteuerreform kann damit – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Teil des Paketes ist ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Dieses legt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fest, räumt aber den Ländern über eine Öffnungsklausel ein umfassendes Abweichungsrecht vom Bundesgesetz ein. Für die Länder ist wichtig, dass bei der Nutzung eines eigenen Ländermodells das jeweilige Bundesland keine zusätzlichen Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Länderfinanzausgleichs vornehmen muss. Diese sogenannte »Schattenrechnung« würde einen enormen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.

Das im Paket enthaltene Grundsteuer-Reformgesetz zielt auf eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Bewertung der Grundsteuerobjekte ab. Damit kann die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten werden. Die Berechnung der Grundsteuer soll weiterhin wertorientiert bleiben. Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, aber auch Denkmale sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden. Zentrales Ziel der Reform ist die Aufkommensneutralität, d. h. die Gesamtbelastung der Bürgerinnen und Bürger mit Grundsteuer soll nicht steigen. An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern.

Durch das ebenfalls im Paket enthaltene Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, ab 2025 einen erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke (d. h. unbebaute Grundstücke, die sofort bebaut werden könnten) in Gebieten mit besonderem Wohnraumbedarf festzulegen. Es bleibt dabei den Kommunen überlassen, ob sie von der Möglichkeit, den besonderen Hebesatz festzulegen, Gebrauch machen oder nicht. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Entlastung des Wohnungsmarktes durch Schaffung eines finanziellen Bebauungsanreizes. Gleichzeitig sollen Grundstücksspekulationen unattraktiv gemacht werden.

Der Bundesrat hat sich im ersten Durchgang mit dem sogenannten Klimapaket der Bundesregierung beschäftigt und hierzu umfangreich Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat weite Teile der Stellungnahmen unterstützt.

Ziel des Gesetzespaketes ist, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen einhält und bis 2030 seinen Ausstoß von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 55% reduziert. Ein Verfehlen der europarechtlich verbindlichen Einsparziele würde mittelfristig zu erheblichen Zahlungspflichten der Bundesrepublik führen, da Emissionsrechte anderer europäischer Staaten erworben werden müssten. Um dieses Ziel zu erreichen hat das Kabinett nach langen Verhandlungen nun die ersten vier Gesetze des Klimapakets vorgelegt:

1. Bundes-Klimaschutzgesetz

Der Gesetzentwurf, definiert, wieviel CO2 jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Die Einhaltung der Emissionsbudgets ist Aufgabe des Ministeriums, in dessen Geschäftsbereich der jeweilige Sektor fällt. Die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr ermittelt jährlich das Bundesumweltamt. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat soll die Erhebung begleiten. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat Änderungen am Gesetz. Sachsen hat einen Teil dieser Änderungsanträge unterstützt und eigene Anträge gestellt. In diesen hat der Freistaat auf die Intransparenz von Fördermechanismen und Regulierungen im Energiebereich hingewiesen und eine umfassende Überarbeitung des bestehenden Systems der Entgelte, Abgaben und Umlagen im Energiesektor angeregt. Der Freistaat hat auch darauf hingewiesen, dass die im Klimapaket enthaltenen Regelungen den in der »Kohlekommission« gefunden Kompromiss zum Kohleausstieg nicht gefährden dürfen. Dieser bildet die Vertrauensgrundlage für die Bevölkerung und die Energiewirtschaft in den vom Kohleausstieg betroffen Regionen und ist der zentrale Baustein in den Klimaschutzbemühungen Deutschlands.

2. Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG

Das Gesetz soll Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln verpflichten, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie einen CO2-Preis. Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben. Das Gesetz sieht die Festlegung jährlicher abnehmender Emissionsmengen (sog. cap) vor, die zur Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz beitragen sollen.

Der Bundesrat verabschiedete mit den Stimmen Sachsens eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Auch bei diesem Gesetzentwurf hat der Freistaat auf die Intransparenz von Fördermechanismen und Regulierungen im Energiebereich hingewiesen und eine umfassende Überarbeitung des bestehenden Systems der Entgelte, Abgaben und Umlagen im Energiesektor angeregt.

3. Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sieht eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vor, die Teil der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung sind. Hierzu zählen insbesondere die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler, die Einführung einer Mobilitätsprämie für Pendler mit geringem zu versteuernden Einkommen, die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr und die Einführung eines erhöhten Hebesatzes bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen.

Zu dem Entwurf hat der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen, die der Freistaat Sachsen in weiten Teilen unterstützt hat. U.a. fordert der Bundesrat eine Kompensation der den Ländern und Kommunen entstehenden Steuerausfälle, die mit dem den geplanten Maßnahmen verbunden sind. Von den insgesamt 1,325 Milliarden Euro entfallen laut Gesetzentwurf rund die Hälfte auf Länder und Kommunen. Wie die entstehenden Einnahmeausfälle zu kompensierend sind, ist bislang nicht geregelt. Darüber hinaus stellt der Bundesrat umfangreiche Forderungen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, der Entfernungspauschale und der Mobilitätsprämie. Besonders zu erwähnen ist ein sächsischer Antrag aus dem Wirtschaftsausschuss, der eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß fordert. Dieser Antrag fand im Plenum eine Mehrheit. Im Finanzausschuss konnte sich der Freistaat Sachsen mit seinen Forderungen nach der Gewährung einer zeitlich befristeten, erhöhten Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer und einer Ausweitung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener nicht durchsetzen.

4. Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Die Bundesregierung vertritt die Meinung, dass die bisherige Bepreisung des Luftverkehrs weder zu geringeren Wachstumsraten beim Passagieraufkommen noch zu einer Verkehrsverlagerung auf die Bahn geführt habe. Daher soll das Fliegen weiter verteuert werden, indem die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 erhöht wird (Kurzstrecke: von 7,50 Euro auf 13,03 Euro (Steigerung um 74%); Mittelstrecke: von 23,43 Euro auf 33,01 Euro (Steigerung um 41%); Langstrecke: von 42,18 Euro auf 59,43 Euro (Steigerung um 41%)).

Zu diesem Gesetzesvorhaben fordert der Bundesrat u. a. eine globale Lösung, da mit der der Erhöhung Luftverkehrsteuer Nachteile für deutsche Luftfahrtunterhemen befürchtet werden. Außerdem fordert der Bundesrat, einen maßgeblichen Teil der Steuermehreinnahmen im Luftfahrtsektor zu belassen und für die Forschung und Entwicklung im Luftverkehr, zum Beispiel im Bereich der regenerativen Kraftstoffe, einzusetzen. Diese Forderungen hat der Freistaat Sachsen unterstützt. Nicht durchsetzen konnte sich der Freistaat mit einer Forderung im Finanzausschuss, die Luftverkehrssteuersätze lediglich moderater zu erhöhen.

Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Sachsens dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes zugestimmt.

Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine Erhöhung des Wohngeldes sowie eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge. Ferner wird eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietenniveau geschaffen. Rund 660.000 Haushalte werden von dieser Wohngeldreform 2020 profitieren. Darunter sind rund 180.000 Haushalte, die erstmals oder wieder Wohngeld erhalten. Die Wohngeldleistungen bestehender Wohngeldhaushalte erhöhen sich durchschnittlich um 30 Prozent. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien sowie Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen. So steigt das Wohngeld durch die Reform für einen 2-Personen-Haushalt von rund 145 Euro monatlich auf 190 Euro.

Erstmalig wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes ab dem Jahr 2022 eingeführt. Das heißt, das Wohngeld wird regelmäßig alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Des Weiteren sieht das Gesetz die Erhöhung des seit 1990 nicht mehr angepassten Einkommensfreibetrages für Menschen mit einer Schwerbehinderung von 1.500 auf 1.800 Euro jährlich vor.

Rechtzeitig vor dem Beginn der versandstarken Weihnachtszeit hat das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz mit der Unterstützung Sachsens den Bundesrat passiert.

Mit dem Gesetz wird eine Nachunternehmerhaftung für die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) eingeführt. Bei einer Lieferkette ist künftig der Auftraggeber (Hauptunternehmer) dafür zuständig, dass Subunternehmer fällige Beiträge auch tatsächlich entrichten. Eine solche erweiterte Nachunternehmerhaftung gibt es bereits für die Bauwirtschaft und die Fleischindustrie. Sie dient in schwarzarbeitsgefährdeten Branchen dazu, Verstöße einzudämmen und beitragsehrliche Unternehmen, bei ihnen tätige Beschäftigte und die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu schützen.

Schwerpunktprüfungen des Zolls hatten im Februar 2019 – auch in Sachsen – teils erhebliche Verstöße wie illegale Beschäftigung, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zu Tage gefördert. Als ursächlich gelten ein hoher Preisdruck bei Paketzustellern sowie weit verzweigte Subunternehmerketten. Bereits im April hatte Sachsen deshalb im Bundesrat eine Entschließung unterstützt, mit der die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert wurde.

Speditionsunternehmen sind nach einer entsprechenden Klarstellung des Bundestags vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die stationäre Bearbeitung von Paketen in Verteilzentren fällt jedoch ebenso in den Anwendungsbereich des Gesetzes wie deren Auslieferung. Um Hauptunternehmer bürokratisch zu entlasten und diese bei genügender Sorgfalt von der Haftung zu befreien, sieht das Gesetz Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften bzw. die Möglichkeit einer vorherigen Prüfung der Zuverlässigkeit der Nachunternehmer vor.

Der Bundesrat hat sich im zweiten Durchgang mit zwei Gesetzen aus dem Bereich der Gesundheitsfachberufe befasst. Dabei handelt es sich um das »Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch« sowie das »Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung«. Beiden Gesetzen hat der Bundesrat zugestimmt. Der Freistaat Sachsen hat dem Hebammenreformgesetz zugestimmt und sich zur Reform der Psychotherapeutenausbildung koalitionsbedingt enthalten.

Worum geht es in den beiden Gesetzen?

Mit dem Hebammenreformgesetz wird der Berufszugang neu geregelt und mit dem dualen Studium eine neue Ausbildungsform für Heilberufe eingeführt. Die bisherige berufsfachschulische Ausbildung wird mit einer Übergangsfrist bis 2026 (Ausbildungsende) vollständig in eine akademische Ausbildung überführt. Die Hebammen sollen den Anforderungen des komplexer werdenden Gesundheitssystems durch eine anspruchsvollere, stärker wissenschaftlich ausgerichtete, aber trotzdem berufsnahe Ausbildung gerecht werden. Im Übrigen werden die wesentlichen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere die Regelung der ausschließlich Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten aus dem derzeit geltenden Hebammengesetz übernommen. Das Gesetz regelt zudem die Studienziele sowie den berufspraktischen und den hochschulischen Teil des Studiums, insbesondere die Verantwortungsbereiche von Hochschule und Praxiseinrichtungen. Ausbildungsinhalte werden zeitgemäß und neu gefasst. Ergänzend wird die Anerkennung von nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen geregelt.

Ziel der Reform der Psychotherapeutenausbildung ist es, Patienten, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, eine qualifizierte, patientenorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Dafür soll die Ausbildung in Form eines wissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiums neu geregelt werden. Die Approbation wird erst erteilt, wenn der Studierende am Ende des Masterstudiengangs die psychotherapeutische Prüfung erfolgreich absolviert hat.

Der neue Ausbildungsweg sieht ein fünfjähriges Hochschulstudium vor. Am Ende des Studiums steht mit der psychotherapeutischen Prüfung eine staatliche Prüfung, die bundeseinheitlich der Feststellung dient, dass jeder einzelne Berufsangehörige zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Patientenbehandlung in der Lage ist. Weitere Neuerungen betreffen eine Überarbeitung des Ausbildungsziels, das auch die Weiterentwicklung des Berufs verdeutlicht, die bereits im Studium notwendige Verzahnung von hochschulischer Lehre mit berufspraktischen Einsätzen, die Sicherung der sozialen Stellung der Studierenden während des Studiums und die infolge der berufsrechtlichen Anpassungen notwendigen Folgeänderungen im Sozialversicherungsrecht.

Der Bundesrat hat dem Bürokratieentlastungsgesetz III mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Mit dem Gesetz werden vorrangig kleinere und mittlere Unternehmen um rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Das Gesetz kann nun wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft treten, für einzelne Regelungen ist ein späteres Inkrafttreten geregelt.

Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung wird in Zukunft der »gelbe Zettel« einer digitalen Bescheinigung weichen. Danach soll die Krankmeldung von den Ärzten digital an den Arbeitgeber übermittelt werden.

Darüber hinaus wurden Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke beschlossen. Künftig reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung nur noch einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält.

Lange gefordert wurde zudem die Einführung eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe. Bislang fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an, was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursachte. Das Verfahren wird durch Digitalisierung deutlich vereinfacht. Es wird optional ein digitales elektronisches Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt wird.

Sachsen begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, Bürokratie für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungen weiter abzubauen, sieht aber mittelfristig weiterhin Handlungsbedarf.

Der Freistaat begrüßt, dass der Bundestag zu dem Gesetz eine Entschließung beschlossen hat, nach der die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD in dieser Wahlperiode mögliche Inhalte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz ausloten wollen, da der Bürokratieabbau eine Daueraufgabe bleibt. Die Bundesregierung soll hierzu die notwendigen Konsultationen zwischen den Ressorts einleiten.

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens eine Entschließung verabschiedet, die einen umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien fordert.

Der Bundesrat setzt sich mit der Entschließung nachdrücklich für einen Technologiewandel ein, bei dem »grüner« Wasserstoff als Schlüsselrohstoff eine entscheidende Rolle spielen soll. Dazu bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen, für die sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene einsetzen soll. So kann die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von »grünem« Wasserstoff über eine Reform der Steuern und Umlagen im Energiesektor erreicht werden. Hierbei ist ein rechtsverbindlicher Investitionsrahmen mindestens für den Zeitraum der Abschreibung der Anlagen erforderlich. Wichtig sei zudem der Erhalt und der Ausbau der vorhandenen Infrastruktur zum Transport und zur unterirdischen Speicherung von Wasserstoff.

Hervorgehoben werden auch große Potentiale für die Nutzung von »grünem« Wasserstoff im Schienenverkehr. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Strom zur Erzeugung von »grünem« Wasserstoff, der für den Betrieb von Schienenbahnen eingesetzt wird, hinsichtlich Steuern, Abgaben und Umlagen gleichbehandelt werden sollte wie Strom, der zum direkten Betrieb von elektrischen Schienenbahnen eingesetzt wird.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung an ihre Absicht erinnert, eine nationale Wasserstoffstrategie aufzulegen. Die Länder mahnen in der Entschließung an, in diesen Prozess umfassend eingebunden zu werden.

Der Bundesrat hat zu dem »Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021« Stellung genommen.

Der Gesetzentwurf setzt die Verständigung zwischen den Regierungen des Bundes und der Länder vom 6. Juni 2019 auf die Weiterführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden um. Nach dieser Vereinbarung sollen die Länder vom Bund durch eine entsprechende Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) über einen erhöhten Umsatzsteueranteil im Jahr 2020 eine Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke in Höhe von 700 Millionen Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro erhalten. Der Bund wird die Kommunen aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastungen, die sich in Folge der hohen Zahl anerkannter Asyl- und Schutzberechtigter ergeben haben, auch in den Jahren 2020 und 2021 entlasten, und zwar durch eine besondere Anhebung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dazu wird das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entsprechend geändert.

Mit dem »Pakt für den Rechtsstaat« verpflichten sich Bund und Länder, jeweils in ihren Zuständigkeitsbereichen die Personalausstattung der Justiz zu verbessern. Um den besonderen Anforderungen zur Stärkung des Rechtsstaats gerecht zu werden, hat sich der Bund dazu bereit erklärt, den Ländern einmalig Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind aufgeteilt auf zwei Tranchen, die die Länder als Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung erhalten.

Schließlich sollen die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und daraus entstehender überproportionaler Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige für die Jahre ab 2020 von insgesamt 504 Millionen Euro jährlich auf insgesamt 268 Millionen Euro jährlich gesenkt werden. Dies ist das Ergebnis einer Überprüfung, die im Jahr 2019 stattgefunden hat.

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme u. a. die Aufnahme einer Verfahrenspauschale von 670 Euro je Verfahrensmonat bzw. je Ablehnung eines Asylantrages. Diese Pauschale war Bestandteil der Bund-Länder Vereinbarung vom 6. Juni 2019. Sie wird aber im Gesetzentwurf bisher nicht umgesetzt. Weiterhin wollen die Länder anstelle des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (§ 1 Absatz 2 FAG-E) den Länderanteil an der Umsatzsteuer erhöhen, damit die Länder eine soziallastengerechte Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte vornehmen können. Den Verteilschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sehen die Länder als untauglich für eine soziallastengerechte Verteilung der Mittel an, da sich dieser an anderen Bezugsgrößen, wie etwa dem Gewerbesteueraufkommen orientiert. Der Freistaat Sachsen hat diese Forderungen unterstützt.

Der Bundesrat hat im ersten Durchgang zum Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) Stellung genommen.

Das AFBG – allgemein bekannt als »Aufstiegs-BAföG« oder »Meister-BAföG« – ist das Pendant zum BAföG für Studierende, Schüler und Schülerinnen. Nach der kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossenen BAföG-Novelle (26. BAföG-Änderungsgesetz) soll nun auch das »Aufstiegs-BAföG« ausgebaut werden.

Vorgesehen sind höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse ab dem 1. August 2020. Der Zuschussanteil in der Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird von bisher 50 Prozent zu einem Vollzeitzuschuss ausgebaut. Dies kommt insbesondere Geförderten in sozialen Berufen zugute, aber auch allen anderen Vollzeit-Geförderten. Auch die Leistungen für Geförderte mit Familie und Kindern werden verbessert.

Mit der nunmehr vierten Novellierung des AFBG sollen berufliche Qualifizierungswege weiter gestärkt werden. Dies wird unter anderem mit einem Förderangebot für die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) zu verankernden drei Fortbildungsstufen erreicht. Der Bundestag hat die drei Fortbildungsstufen bereits beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Künftig soll ein Aufstieg Schritt für Schritt über alle drei Stufen bis auf »Master-Niveau« mit dem AFBG gefördert werden. Ziel ist eine verbesserte Gleichwertigkeit von akademischen und beruflichen Bildungswegen. 

Sachsen begrüßt diese vierte AFBG-Novelle. Die Ausschüsse des Bundesrats empfahlen einige zusätzliche Leistungsausweitungen und Nachjustierungen, außerdem eine erweiterte Kostentragung durch den Bund. Sachsen hat sich zu den Ausschussempfehlungen enthalten. Diese bekamen teilweise eine Mehrheit im Bundesratsplenum.

Der Bundesrat hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Volkszählung 2021 (Zensusgesetz) zugestimmt. Der Bundesrat hatte in seiner 979. Sitzung den Vermittlungsausschuss zum Gesetz angerufen.

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses sieht vor, den Bundestagsbeschluss zum Zensusgesetz in mehreren Punkten zu verändern. Die Änderungen betreffen vor allem die Kostenaufteilung und die Umsetzung des registergestützten Zensus in der Praxis. Der Bundestag hat diese Änderungen nachvollzogen, so dass der Bundesrat das Gesetz mit den Stimmen Sachsen passieren lassen konnte.

Nach dem Kompromissvorschlag beteiligt sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro an den Kosten, die den Ländern für Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung entstehen. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Finanzzuweisung von 415 Millionen gefordert – der Bundestag in seinem Beschluss allerdings keine Regelung dazu getroffen.

Darüber hinaus sollen die so genannten Erhebungsbeauftragten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird. Dadurch sollen Behörden leichter Personen rekrutieren können, die Interviews oder Feststellungen zur Gebäudezählung vor Ort durchführen. Auch sollen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskünfte nicht online abgeben wollen, die Erhebungsbögen auch portofrei per Brief zurücksenden können. Dies soll zur Akzeptanz der Befragung in der Bevölkerung beitragen

Weitere Änderungen durch den Vermittlungsausschuss betreffen die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern bei Prüfung und Auswertung der gesammelten Daten. So wird das Statistische Bundesamt verpflichtet, den Landesämtern Daten in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, die statistischen Bedarfe der jeweiligen Ämter in deren Zuständigkeitsbereich zu decken.

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