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Bundestag

Innenansicht des Deutschen Bundestages – Penum.
Plenum des Bundestages  © tokography/Tobias Koch

Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten haben zu allen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden.

Art. 43 Abs. 2 Grundgesetz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesvertretung Sachsen nehmen als Beauftragte des Bevollmächtigten regelmäßig an wichtigen Plenarsitzungen und den Sitzungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages teil. Für die Teilnahme an Plenarsitzungen ist im Bundestag die sogenannte Bundesratsbank vorgesehen. Sie befindet sich im Plenarsaal rechts neben dem Präsidium.

So ist es möglich, den aktuellen Stand der Gesetzgebung, neue Entwicklungen und erkennbare Tendenzen frühzeitig nach Sachsen zu berichten. So können die Positionen der Staatsregierung koordiniert werden. In bestimmten Fällen tragen die Vertreterinnen und Vertreter der Landesvertretung Sachsen Haltungen, Positionen und Wünsche der Staatsregierung in den Ausschussberatungen des Bundestages vor. Auf diese Weise kann Fachwissen aus den Ländern  auch im Bundestag in das Gesetzgebungsverfahren einfließen. Gleiches gilt für die Verordnungstätigkeit der Bundesregierung.

Ministerpräsident Michael Kretschmer sprach im Deutschen Bundestag am 8. November 2019 in der Debatte »30 Jahre Mauerfall«.

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