14.01.2022

1015. Bundesratssitzung vom 14. Januar 2022

Blick auf die Sitzreihen im Bundesrat
Die sächsische Bundesratsbank 
© Thomas Koehler | photothek

Themen: Anforderungen an Impf- und Genesenennachweise + Anpassung von Quarantänezeiten + Schutz kritischer Infrastruktur

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1015. Sitzung des Bundesrates.

Der Bundesrat hat Änderungen an der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung mit den Stimmen Sachsens in einer Sondersitzung zugestimmt.

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Infektionen der Omikron-Variante des SARS-CoV-2 Virus waren diese Änderungen kurzfristig notwendig geworden. Der Deutsche Bundestag hatte diesen erst am Vorabend zugestimmt. Da die Verordnung der Bundesregierung auf der Grundlage von § 28c des Infektionsschutzgesetzes der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, hatte die Bundesregierung den Bundesrat um die Einberufung einer Sondersitzung gebeten.

Mit der Änderungsverordnung werden die Definitionen für Impfnachweise und Genesenennachweise in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (für Inlands-Sachverhalte) und der Coronavirus-Einreiseverordnung angepasst. Die Präzisierung soll sicherstellen, dass einem gültigen Impf- und Genesenennachweis ein tatsächlich hinreichender Impf- und Immunschutz zugrunde liegt. Es geht konkret etwa um Vorgaben zum verwendeten Impfstoff, der Zahl der erforderlichen Einzelimpfungen und Intervallzeiten beziehungsweise der Art der Testung zum Nachweis einer vorherigen Infektion.

Darüber hinaus werden die Regelungen zum Quarantäneverbot für geimpfte Personen sowie dessen Ausnahmen an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst. Diese Änderung geht auf den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 5. Januar 2022 zurück. Im Hinblick auf die bereits in Teilen Deutschlands vorherrschend auftretenden SARS-CoV-2-Infektionen mit der Omikron-Variante hatte die GMK das Bundesgesundheitsministerium gebeten, die Empfehlungen zur Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen kurzfristig zu überarbeiten und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung schnellstmöglich anzupassen. Hierdurch sollen u.a. negative Auswirkungen für die kritische Infrastruktur vermieden werden.

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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