1061. Bundesratssitzung vom 30. Januar 2026
Wichtigste Themen: Wolf im Jagdgesetz + Schnellere Beschaffung Bundeswehr + Sächsische Initiativen zum Führerschein, zur effektiven Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, zur Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren, zur Planungsbeschleunigung und zur besseren Nahversorgung im ländlichen Raum + Entschließungen zum russischen Angriff auf die Ukraine und zum Holocaust-Gedenktag + Infrastrukturzukunftsgesetz + Neue Grundsicherung + Rechtskreiswechsel für Flüchtende aus der Ukraine + Standortfördergesetz + Altersvorsorgereformgesetz + Beteiligung Länder und Kommunen an der CO2-Bepreisung
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie in Kürze das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1061. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes umfangreich Stellung genommen. Sachsen hat die Stellungnahme in weiten Teilen unterstützt, zugleich jedoch auch Vorbehalte zu einzelnen Punkten geäußert. Der sächsische Landwirtschaftsminister von Breitenbuch hat in seiner Rede zum Bundesjagdgesetz bekräftigt, dass der Wolf seit mehr als 25 Jahren wieder heimisch in Deutschland sei. Was einst ein Erfolg des Artenschutzes war, stelle heute viele Menschen im ländlichen Raum vor enorme Herausforderungen. Deshalb müsse rasch eine rechtssichere Lösung her.
Am 19. Dezember 2025 hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes an den Bundesrat übermittelt (Drucksache 765/25). Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, bestehende Regelungen für den Umgang mit dem Wolf in Deutschland zu aktualisieren und an die wachsenden Herausforderungen bei der Koexistenz von Wildtieren und menschlichen Aktivitäten anzupassen.
Zum Hintergrund: Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wird von Umweltverbänden und staatlichen Stellen als Erfolg des Natur- und Artenschutzes gewertet. Gleichzeitig sind durch die wachsenden Bestände auch erhebliche Konflikte zwischen dem Schutz wildlebender Tiere, der Bevölkerung sowie der landwirtschaftlichen Weidetierhaltung entstanden. Nach Angaben der Bundesregierung kam es 2024 zu über 1.100 Wolfsübergriffen auf Nutztiere, bei denen mehr als 4.300 Tiere verletzt oder getötet wurden. Für Sachsen weist die Statistik für 2024 281 Wolfsübergriffe mit 877 geschädigten Nutztieren auf. Der Freistaat hatte sich bereits früh über den Bundesrat für praktikable Regeln im Umgang mit dem Wolf eingesetzt.
Die Bundesregierung begründet den Entwurf als schnellstmöglich erforderliche Anpassung des Jagd- und Naturschutzrechts, um insbesondere in Regionen mit hohen Verlustraten bei Weidetieren praxisnahe Regelungen zu schaffen.
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr mit den Stimmen Sachsens passieren lassen.
In einer begleitenden Protokollerklärung hat Sachsen gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern bundesseitig eine ausgewogene Standort- und Strukturpolitik für Verteidigungsinvestitionen gefordert. So soll die historisch bedingt schwächere Ausprägung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Ostdeutschland behoben werden. Darüber hinaus sollen die innovationsstarken Hochtechnologie-Cluster und Dual-Use-Potentiale systematisch eingebunden werden. Ebenso soll durch KMU-gerechte Vergabeverfahren sichergestellt werden, dass kleineren Betriebe trotz der geplanten Beschleunigungsmaßnahmen der Zugang zu Aufträgen gesichert wird. Ziel ist eine koordinierte Ansiedlungsstrategie von Bund und Ländern mit begleitenden Investitionen in kritische Infrastruktur, die durch die gezielte Stärkung ostdeutscher Standorte zur regionalen Wertschöpfung und wirtschaftlichen Resilienz beiträgt.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) von 2022 mit umfassenden vergaberechtlichen Erleichterungen neu gefasst. Der Geheimschutz und das Schutzbedürfnis militärischer Anlagen werden dabei besonders berücksichtigt. Während das ursprüngliche Gesetz nur »Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit« sowie zugehörige Bauleistungen umfasste, gilt die Neufassung nun auch für alle öffentlichen Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr. Durch verschiedene Ausnahmeregelungen, insbesondere im Vergaberecht, wird die Beschaffung insgesamt erleichtert und beschleunigt. Wesentliche Regelungen sind unter anderem:
- Die Gültigkeit des Gesetzes wird bis 2035 verlängert.
- Das Gesetz gilt künftig für alle Aufträge zur Deckung des Bundeswehrbedarfs, nicht nur für die Beschaffung von Rüstungsgütern. Das schließt auch zivile Aufträge, beispielsweise für Sanitätsmaterial und Bauleistungen ein.
- Die Pflicht zur Losvergabe von Aufträgen (Unterteilung umfangreicher Aufträge in kleinere, eigenständige Teile) wird bis Ende 2030 ausgesetzt.
- Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union werden durch eine Anhebung der Schwellenwerte erleichtert. Damit werden insbesondere mehr Direktvergaben ermöglicht.
- Verkäufe von Regierung zu Regierung (Government-to-Government) werden erleichtert.
- Beschaffungen können ohne Ausschreibung erfolgen, wenn dies im Sinne der Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften notwendig ist.
- Wenn Sicherheitsinteressen es erfordern, können Unternehmen aus Drittstaaten bei Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Die Möglichkeit der Nutzung einer Zentralen Beschaffungsstelle für Rüstungsbeschaffungen wird eingeführt.
- Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht entfällt.
Zudem werden planungsrechtliche Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorgenommen, um den Schutz von stationären Luftverteidigungsradaranlagen sicherzustellen.
Der Bundesrat hat im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Januar 2026 in geänderter Fassung beschlossen. Die Änderungen am Gesetz umfassen unter anderem eine Evaluierung fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und eine jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung zur Nutzung innovativer Beschaffungsinstrumente und zu vergaberechtlicher Ausnahmen, einschließlich der Ausnahmen von der Losvergabe und der funktionalen Leistungsbeschreibungen. Damit wurden in Teilen Forderungen des Bundesrates aufgegriffen.
Der Freistaat Sachsen hat im Bundesrat eine Initiative zur Novellierung der Fahrschulausbildung eingebracht.
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung dazu auf, ihrer grundsätzlichen Bereitschaft zur Senkung der Kosten für den Erwerb des Führerscheins konkrete Taten folgen zu lassen. Ziel des Antrages ist es insbesondere, das Rechtssetzungsverfahren zur Novelle der Fahrschulausbildung auf Bundesebene zu beschleunigen. Ergänzend werden konkrete Ansätze zur Prüfung vorgeschlagen, die sich kostenmindernd auf die Fahrschulausbildung auswirken können. Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Kosten der Fahrschulausbildung.
Die Bundesratsinitiative Sachsens setzt sich damit auch für spürbare Verbesserungen der Mobilität von Auszubildenden im ländlichen Raum ein. Ziel ist es, den Zugang zur Fahrerlaubnis bezahlbarer, praxisnäher und flexibler zu gestalten und damit Chancengleichheit für junge Menschen unabhängig vom Wohnort zu stärken.
Insbesondere im ländlichen Raum ist der Besitz einer Fahrerlaubnis für viele Auszubildende eine zentrale Voraussetzung, um Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Praktikumsstellen zuverlässig erreichen zu können. Gleichzeitig stellen die stark gestiegenen Kosten für den Fahrerlaubniserwerb für viele junge Menschen und ihre Familien eine erhebliche finanzielle Hürde dar. Gerade für Auszubildende ist Mobilität entscheidend für berufliche Perspektiven und Teilhabe.
Die Initiative wurde den Ausschüssen des Bundesrates zur Beratung überwiesen.
Der Bundesrat hat auf Initiative Sachsens und weiterer Länder eine Entschließung zur Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes und der Verwaltungsgerichtordnung beschlossen.
Ziel der Entschließung ist es, sozialgerichtliche Verfahren spürbar zu beschleunigen. Dazu sollen Verfahrensabläufe im Sozialgerichtsgesetz vereinfacht und effizienter ausgestaltet werden. Künftig sollen die Parteien beispielsweise die Möglichkeit haben, ihr Verfahren einem Einzelrichter zu übertragen. Das soll zur beschleunigten Bearbeitung der eingehenden Verfahren an den Sozialgerichten führen.
Der Freistaat Sachsen unterstützt das Anliegen, sozialgerichtliche Verfahren schneller und effektiver zu gestalten, damit Leistungsberechtigte schneller zu ihrem Recht kommen. Sachsen setzt sich zudem für praxisnahe und rechtssichere Regelungen ein, die sowohl den Interessen der Verfahrensbeteiligten als auch den Belangen der Justiz Rechnung tragen. So kann die Sozialgerichtsbarkeit weiter zukunftsfähig aufgestellt werden.
Die Entschließung des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat dann die Möglichkeit einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Bundesrat beschließt sächsische Initiative zur effektiven Verfolgung der Finanzkriminalität (TOP 21)
Der Bundesrat hat auf Initiative des Freistaates Sachsen und weiterer Länder eine Entschließung zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität gefasst.
Die Entschließung fordert von der Bundesregierung gesetzliche Neuregelungen, mit denen Organisierte Kriminalität, Clankriminalität und Finanzkriminalität wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung stärker bekämpft. Darüber hinaus soll die die Einziehung von Vermögen verbessert werden. Die Entschließung hebt hervor, dass die wirksame Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögensgegenstände ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Organisierter Kriminalität und Steuerhinterziehung darstellt.
Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf zur administrativen Vermögensermittlung und zur Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft vorzulegen, der sowohl Finanzbehörden als auch Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergehende Kompetenzen bei der Ermittlung, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten einräumt. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden ob unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweislastumkehr bei der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft geregelt werden kann, soweit Betroffene die legale Herkunft erheblicher Vermögenswerte nicht plausibel nachweisen können. Der sächsische Finanzminister Christian Piwarz hatte die Initiative in der 1060. Bundesratssitzung im Plenum vorgestellt.
Die Entschließung des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat dann die Möglichkeit einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat hat auf Initiative des Freistaates Sachsen eine Entschließung zur »Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren« gefasst.
Mit dem Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurden bereits erste wichtige Maßnahmen aus der »Föderalen Modernisierungsagenda« umgesetzt. Aus Sicht der Länder wurden die vorhandenen Potentiale zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft. Der Bundesrat hat sich daher dafür ausgesprochen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Maßnahmen einzubeziehen.
Des Weiteren wird bekräftigt, dass die Einführung eines einheitlichen, praxisgerechten und beschleunigten Verfahrensrechts sowie die weitere Harmonisierung und Deregulierung in den einzelnen Fachgesetzen einen wichtigen Beitrag für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz für Bürger und Behörden leistet. Auch hat der Bundesrat damit eine Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetz als zentralen Standort für Verfahrensregelungen befürwortet.
Die Entschließung des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat dann die Möglichkeit einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Bundesrat hat auf Initiative des Freistaates Sachsen und des Landes Nordrhein-Westfalen eine Entschließung zur »Flexibilisierung der Vorschriften zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben« gefasst.
Mit der Entschließung wird die Bundesregierung gebeten, zeitnah Vorschläge für Rechtsänderungen vorzulegen, mit denen die Flächenwerte für die bauliche Nutzung der Grundstücke auf Praktikabilität und eine stärkere Anknüpfung der Zulässigkeit an die Verkaufs- statt an die Geschossfläche geprüft werden.
Die Festlegung von Flächenwerten soll sich an den tatsächlichen Marktgegebenheiten orientieren und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche sichern. Damit soll der Realität aktueller Marktgrößen Rechnung getragen und die Nahversorgung insbesondere in ländlichen Regionen gestärkt werden. Dabei darf es jedoch nicht zu unkontrollierter Ausweitung kommen. Deshalb sollte die baunutzungsrechtliche Zulässigkeit größerer Flächen auf städtebaulich integrierte Lagen beschränkt bleiben oder durch einen nachgewiesenen Versorgungsbedarf im Einzugsgebiet gerechtfertigt sein.
Bundesrat hat mit der Unterstützung Sachsens eine Entschließung anlässlich des vierten Jahrestages des Beginns des Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 gefasst.
Der Bundesrat verurteilt in der Entschließung den andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf das Schärfste. Russland wird aufgefordert, sämtliche Angriffe unverzüglich einzustellen und sich aus der gesamten Ukraine zurückzuziehen. Der russische Überfall und der seither brutal geführte Krieg stellen einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht und die Grundprinzipien der Charta der Vereinten Nationen dar.
Der anhaltende Widerstand des ukrainischen Volkes verdient aus Sicht des Bundesrates Anerkennung und Respekt. Sein Kampf sei ein Kampf für die gemeinsamen europäischen Werte, für Freiheit, Demokratie und das Recht souveräner Staaten, über den eigenen Weg zu entscheiden.
Die vom Europäischen Rat im Dezember 2025 beschlossenen weiteren Finanzierungshilfen in Höhe von 90 Milliarden Euro seien ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. Der Bundesrat begrüßt das internationale Engagement der Bundesregierung für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Ein Friedenschluss müsse darauf ausgerichtet sein, zukünftige Angriffe zu verhindern und zugleich die Sicherheit Europas zu stärken.
Angesichts der angespannten weltpolitischen Lage sei es notwendig, die militärische, finanzielle und politische Unterstützung der Ukraine durch Deutschland, die EU und internationale Partner fortzusetzen.
Der Bundesrat würdigt die Entschlossenheit der Ukraine, ihren europäischen Reform- und Integrationskurs fortzusetzen. Zugleich sei es notwendig, auch die Sicherheit der Nachbarstaaten der Ukraine – insbesondere der EU- und NATO-Staaten an der Ostflanke sowie der Republik Moldau, weiter zu stärken und zu unterstützen.
Die Unterstützung der Ukraine sei eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und erfordere ein abgestimmtes Zusammenwirken aller staatlicher Ebenen. Zu würdigen sei daher die Bedeutung von kommunalen, regionalen und europäischen Partnerschaften sowie die unternommenen Anstrengungen, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren.
Der Bundesrat hat mit der Unterstützung Sachsens einen Entschließungsantrag zum Kampf gegen den politischen und religiösen Extremismus gefasst.
Anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 gedenkt der Bundesrat der Opfer des Nationalsozialismus. Er mahnt zur ständigen Wachsamkeit gegenüber jedweder Form von Antisemitismus und sonstigem Extremismus. Zugleich zeigt der Bundesrat Verantwortung gegenüber den Opfern des NS-Regimes, insbesondere den ermordeten und entrechteten Jüdinnen und Juden, den Sinti und Roma, den homosexuellen Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie allen weiteren Opfern des menschenverachtenden Systems.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung werde zunehmend durch verfassungsfeindliche Bestrebungen bedroht. Antisemitische Narrative seien trotz aller Unterschiede in rechtsextremistischen, linksextremistischen und islamistischen Milieus weit verbreitet. Es bereite Anlass zu großer Sorge, dass solche Deutungsmuster zunehmend auch außerhalb dieser Milieus Resonanz fänden.
Vor dem Hintergrund der Schoa betont die Entschließung die besondere Verantwortung Deutschlands im Kampf gegen den Antisemitismus. Dieser sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen ebenso wie die Zivilgesellschaft gemeinsam wahrnehmen müssten. Antisemitischen Bestrebungen müssten in allen Lebensbereichen bekämpft werden. Jüdisches Leben müsse in Deutschland überall sicher, sichtbar und angstfrei möglich sein.
Mit der Entschließung bekräftigt der Bundesrat frühere Beschlüsse aus den Jahren 2024 und 2025, wonach das Existenzrecht Israels und die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur Staatsräson gehören. Das Bekenntnis »Nie wieder!« sei ein Grundpfeiler der Bundesrepublik. Es müsse der verbindliche Maßstab politischen Handelns auf allen Ebenen staatlicher Verantwortung bleiben.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes umfangreich Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt und war in den Ausschüssen auch mit eigenen Anträgen erfolgreich.
Der Gesetzentwurf ist Teil der Föderalen Modernisierungsagenda, die Bund und Länder gemeinsam bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 unterzeichnet haben. Diese umfasst über 200 Maßnahmen für mehr Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll eine Vielzahl von beschleunigenden Regelungen vorgenommen werden. In den Fachplanungs- und Ausbaugesetzen für Schienenwege, Bundesfernstraße und Wasserstraßen werden das überragende öffentliche Interesse, die öffentliche Sicherheit und ein Schutzgütervorrang geregelt. Dadurch werden Abwägungsentscheidungen vorgeprägt sowie besonderen Projekten der Verkehrsinfrastruktur, die militärischen Netzen dienen, ein Schutzgütervorrang eingeräumt. Davon umfasst sind auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.
Zur Erleichterung der Rechtsanwendung werden gleichartige Verfahrensvorschriften aus den Fachgesetzen im Verwaltungsverfahrensgesetz zusammengeführt. Zudem regelt der Gesetzentwurf eine Vielzahl an Beschleunigungen und Vereinfachungen. Des Weiteren wird auch die Umsetzung des Umwelt- und Naturschutzes in der Praxis vereinfacht. Für bestimmte Vorhaben wird für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung eingeführt.
Der Freistaat Sachsen hat sich in seinem Stimmverhalten zu den umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates daran orientiert, die Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung zu unterstützen und ggf. weiter Potentiale für Vereinfachungen zu heben.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu die Möglichkeit zur Gegenäußerung hat. Gemeinsam mit dieser Gegenäußerung wird dann die Stellungnahme dem Deutschen Bundestag für das weitere parlamentarische Verfahren zugeleitet.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Kernanliegen des Gesetzentwurfes ist eine stärkere Arbeitsmarktorientierung der Leistungen sowie eine höhere Verbindlichkeit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte – der Vorrang der Vermittlung in Arbeit wird gesetzlich hervorgehoben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Arbeitskraft im zumutbaren Umfang einsetzen sollen. So werden u. a. die Zumutbarkeitsregelungen für Erziehende dahingehend geändert, dass eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich bereits ab dem ersten Geburtstag eines Kindes als zumutbar gilt. Ebenso ist vorgesehen, Anreize zu setzen, um schneller in eine bedarfsdeckende Beschäftigung einzutreten. Erleichtert wird etwa der Zugang zu einer Beschäftigungsförderung. Der Kooperationsplan soll als zentrales Instrument der Eingliederung weiterentwickelt werden und kann bei fehlender Mitwirkung durch Verwaltungsakt ersetzt werden.
Pflichtverletzungen sollen zur prozentualen Minderung des Regelbedarfs führen. Bei Arbeitsverweigerung entfällt der Regelbedarf sogar. Daneben werden die Vorschriften zu Vermögen und Unterkunftskosten angepasst, insbesondere durch die Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen und eine stärkere Begrenzung unangemessener Unterkunftskosten.
Im Mittelpunkt der Beratungen im Bundesrat standen u. a. die komplexen Regelungen zu den Kostenübernahmen für Unterkunft und Heizung (KdU). Ansinnen des Bundesrates ist es, diese einfacher zu administrieren und besser verständlich zu gestalten.
Der Bundesrat hat zum Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, dass Schutzsuchende aus der Ukraine, die erstmals ab dem 1. April 2025 einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt oder erhalten haben, künftig anstelle von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Rückwirkend werden bereits bewilligte Leistungen nicht korrigiert. Zudem soll der Übergang gestaffelt erfolgen. Das Gesetz soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten. Die zu diesem Zeitpunkt bereits erlassenen Leistungsbescheide nach dem SGB II bzw. SGB XII behalten dabei vorerst ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums, jedoch längstens bis zum Ablauf des dritten Monats ab In-Kraft-Treten.
Die betroffenen Leistungsberechtigten werden zukünftig geringere Regelleistungen erhalten. Der Regelbedarf umfasst damit zukünftig 455 EUR im Monat statt 563 EUR in der Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehende erwachsene Person) im Jahr 2026. Die Leistung erfolgt, wo bereits eingeführt, per Bezahlkarte mit Bargeldbeschränkung. Auch die Gesundheitsversorgung ist eingeschränkt, denn es werden grundsätzlich nur die Kosten bei einer Behandlung akuter Erkrankungen übernommen. Bereits begonnene medizinische Behandlungen werden aber regelmäßig – unabhängig vom Rechtskreiswechsel – zu Ende geführt. Die Betroffenen werden durch eine neue Regelung verpflichtet, sich unverzüglich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, anderenfalls könnten sie zur Wahrnehmung von »Arbeitsgelegenheiten« verpflichtet werden.
Strittig ist zwischen dem Bund und den Ländern die Verlagerung der Kostentragung für die betroffenen Personen vom Bund für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII auf die Länder und Kommunen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die im Koalitionsvertrag zugesicherte Kostenerstattung für die Länder soll in Form einer Pro-Kopf-Pauschale erfolgen, deren Höhe parallel zum Gesetzgebungsverfahren verhandelt werden soll. Diese deckt die wahren Kosten nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht ab. Dies macht er in seiner Stellungnahme deutlich. Ebenso ist er der Überzeugung, dass die Jobcenter und Arbeitsagenturen besser bei der Betreuung der arbeitslosen Leistungsberechtigten aufgestellt seien und deshalb auch für die Aufgabe der Arbeitsvermittlung zuständig bleiben sollten.
Der Bundesart hat dem Standortfördergesetz mit den Stimmen Sachsens zugestimmt.
Ziel des Standortfördergesetzes ist es, die Finanzierungsbedingungen vor allem für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern und den Finanzstandort wettbewerbsfähiger zu machen. Zudem soll es mehr Möglichkeiten schaffen, damit vor allem Investmentfonds vermehrt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren können. Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
- Die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital und
- die Möglichkeit englischsprachiger Prospekte nebst Zusammenfassung, wodurch der EU-weite Vertrieb von Wertpapieren erleichtert werden soll.
Im parlamentarischen Verfahren wurde auch eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen, Sparkassen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft steuerlich jenen anzugleichen, die als juristische Person firmieren.
Der Bundesrat hat zum »Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)« eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz soll die sog. »Riester-Rente« durch ein flexibleres, renditestärkeres Altersvorsorgedepot abgelöst werden. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase soll auch ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden. Künftig soll ein Standardprodukt angeboten werden können, wobei es sich um ein besonders vereinfachtes Altersvorsorgedepot mit reduzierten Wahlmöglichkeiten und einer Kostenbegrenzung handelt. An den bisherigen Grundsätzen der steuerlichen Fördersystematik, also einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase, wird festgehalten. Die Zulagenförderung wird beitragsproportional ausgestaltet, die individuelle Mindesteigenbeitragsberechnung wird entfallen.
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für eine deutliche Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrags über die geplanten 1 800 Euro hinaus aus. Auch bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, wie der Kreis der (unmittelbar) Förderberechtigten im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge sachgerecht auf Selbständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet werden kann. Weitere Forderungen des Bundesrates betreffen z. B. die bürgerfreundliche Ausgestaltung des Standarddepots oder die konkrete Ausgestaltung der Kinderzulage.
Der Freistaat Bayern fordert mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat eine stärkere Beteiligung der Länder an den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung. Die Initiative zielt darauf ab, Ländern und Kommunen einen festen Anteil an den Erlösen aus dem Emissionshandel zuzuweisen, um ihre zentrale Rolle bei Klimaschutz und Klimawandelanpassung dauerhaft finanziell abzusichern. Vorgesehen ist, dass künftig 25 Prozent der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten den Ländern zur Verfügung stehen, während 75 Prozent beim Bund verbleiben.
Der Freistaat Sachsen ist dieser Entschließung beigetreten. Mit dem Beitritt kommt Sachsen einem Auftrag des Sächsischen Landtages nach, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein Teil der Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds den Ländern zur eigenständigen Bewilligung zur Verfügung gestellt wird. Zugleich trägt der Beitritt den Vereinbarungen des sächsischen Koalitionsvertrages Rechnung, der vorsieht, sich für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen einzusetzen und Städte und Gemeinden gezielt bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen.
Ländern und Kommunen kommt im Bereich des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung eine Schlüsselrolle zu. Viele notwendige, sinnvolle und zukunftsorientierte Investitionen liegen in ihren Zuständigkeitsbereichen. Bislang stehen hierfür jedoch überwiegend zeitlich befristete Förderprogramme zur Verfügung. Gerade finanziell angespannte Kommunen geraten dadurch unter Druck, da sie sowohl die personellen Ressourcen für aufwendige Förderanträge als auch die regelmäßig geforderten Eigenanteile kaum aufbringen können.
Die vorgeschlagene Beteiligung der Länder an den Einnahmen aus dem Emissionshandel bietet daher die Möglichkeit, Transformationsaufgaben auf Landes- und kommunaler Ebene nachhaltig, zielgerichtet und mit deutlich weniger Bürokratie zu finanzieren. Aus Sicht Sachsens ist dies ein wichtiger Schritt, um Kommunen langfristig handlungsfähig zu halten und die notwendigen Investitionen in Klimaschutz und Anpassung wirksam voranzubringen.
Die Vorlage wurde im Plenum der 1061. Sitzung des Bundesrates nicht behandelt, weil sie im Finanzausschuss des Bundesrates bis auf Wiederaufruf vertagt wurde.