1057. Bundesratssitzung vom 26. September 2025

Wichtigste Themen: Entschließung zu 35 Jahre Deutsche Einheit + Bundeshaushalt 2025 + Sondervermögen + Bundeshaushalt 2026 + Schutz Mandatsträger + Planungsbeschleunigung Schiene + Nationale Minderheiten im Grundgesetz + EU Batterierecht + Geoschutzreformgesetz + Vergabebeschleunigungsgesetz + Deutschlandticket + Rentenpaket + Entbürokratisierung Pflege + Automatensprengungen + Katastrophenschutz EU
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1057. Sitzung des Bundesrates.
Sachsen hat gemeinsam mit allen Ländern die Entschließung »35 Jahre Wiedervereinigung – Einheit und Zusammenhalt in Deutschland fördern und einen neuen Aufbruch wagen« in den Bundesrat eingebracht. Die Entschließung wurde in sofortiger Sachentscheidung einstimmig beschlossen.
Bei der Vorstellung der Initiative betonte Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Die deutsche Einheit, war der größte Glücksmoment in der deutschen Geschichte. Heute geht es darum, diese Erfolgsgeschichte weiter zu schreiben. Mit Mut, Weitsicht und vor allen Dingen miteinander. Wir sollten uns an die Kraft und Dynamik der 90er Jahre erinnern. Heute ist Deutschland mit vielen Regelungen und Vorschriften gefesselt. Wir müssen sie durchschneiden. Wir brauchen neue Regeln entlang des Prinzips der Freiheit und der Eigenverantwortung.«
Die Initiative würdigt den Mut und den persönlichen Einsatz der Menschen in der DDR sowie in anderen mittel- und osteuropäischen Staaten, die mit der friedlichen Revolution den Weg zur Einheit geebnet haben. Dank der enormen Aufbau- und Anpassungsleistung in Ostdeutschland und der großen Solidarität in Westdeutschland sei die Wiedervereinigung gelungen. Der historisch einzigartige Prozess des Zusammenwachsens müsse weiter vorangebracht werden.
Zugleich richtet die Entschließung den Blick auf die aktuellen nationalen und internationalen Herausforderungen. Sie betont die Notwendigkeit, die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen 16 Ländern entschlossen weiterzuführen und bestehende Strukturschwächen schnell zu überwinden. Eine umfassende Staatsmodernisierung und Fortschritte in zentralen Transformationsbereichen seien dafür unerlässlich.
Darüber hinaus unterstreicht die Entschließung die Bedeutung einer intensiven Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Wiedervereinigung und Transformation. Sie wirft den Blick nach vorn und stellt die Frage, in welchem Land wir 40 Jahre nach der Wiedervereinigung leben wollen.
Der Bundesrat hat den Bundeshaushalt 2025 mit der Unterstützung des Freistaates Sachsen passieren lassen.
Im Ergebnis der abschließenden Beratungen im Bundestag weist der Bundeshaushalt 2025 folgende Rahmendaten auf:
- Das Haushaltsvolumen sinkt gegenüber dem 2. Regierungsentwurf 2025 leicht um rd. 460 Mio. EUR auf 502,6 Mrd. EUR.
- Die Nettokreditaufnahme bleibt unverändert bei rd. 81,8 Mrd. EUR. Hierzu werden allerdings noch weitere Kreditaufnahmen aus dem 500 Mrd. EUR Sondervermögen für Infrastruktur (wohl ca. 37,2 Mrd. EUR) und für die Bundeswehr (wohl rd. 24,1 Mrd. EUR) kommen, sodass die Neuverschuldung insgesamt bei ca. 140 Mrd. EUR liegen wird.
- Die Investitionen bleiben ebenfalls praktisch unverändert bei ca. 62,7 Mrd. EUR.
Hervorzuheben sind einige Mittelzuweisungen, die für den Freistaat Sachsen von besonderem Interesse sind:
- Für das Denkmalschutzprogramm XIV wird pauschal ein Ansatz von 35 Mio. EUR ausgebracht.
- Das Projekt »Ring der Nibelungen« der Dresdner Musikfestspiele erhält bis zu 300.000 EUR.
- Für das Zukunftsprogramm Kino dürfen Mehrausgaben bis zur Höhe von 10 Mio. EUR geleistet werden.
- Im Rahmen des »Zuschusses für die Förderung der jüdischen Gemeinschaft, der christlich-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen Dialogs« wird die Projektförderung für das Pilotprojekt ZADA in Chemnitz um 140.000 EUR auf 1,124 Mio. EUR erhöht.
- Die Projektförderung für das Institut für Angewandte Trainingswissenschaften (IAT) in Leipzig und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) wird um 1 Mio. EUR auf 23,6 Mio. EUR erhöht.
- Es werden zusätzlich 200.000 EUR für den MotoGP auf dem Sachsenring bereitgestellt.
- Aus dem 500 Mrd. EUR Sondervermögen steht in den nächsten vier Jahren eine Mrd. EUR für die Sportförderung bereit. Für die Sanierung kommunaler Sportstätten stehen für 2025 5 Mio. EUR und für die Folgejahre 328 Mio. EUR aus dem Sondervermögen zur Verfügung.
- Das Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) in Leipzig erhält zusätzlich eine Million EUR für Baumaßnahmen.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) mit sächsischer Unterstützung passieren lassen. Zu einer begleitenden Entschließung hat sich Sachsen enthalten.
Mit dem Gesetz wird ein Sondervermögen gemäß Artikel 143h des Grundgesetzes errichtet.
Neben der technischen Errichtung des Sondervermögens enthält der Entwurf insbesondere
- eine Regelung zu den bis zu 100 Milliarden Euro, die den Ländern für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung stehen sollen,
- Vorgaben zu den aus dem Sondervermögen finanzierbaren Investitionen,
- eine Regelung zur Zuführung von insgesamt 100 Milliarden Euro an den Klima- und Transformationsfonds (KTF),
- eine Regelung zur Zusätzlichkeit der Investitionen des Bundes einschließlich des KTF sowie
- die Kreditermächtigung.
Das Gesetz kann nun nach der Verkündung rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat zum Entwurf des Bundeshaushalts 2026 und der Finanzplanung bis 2029 Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt und gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern eine Protokollerklärung abgegeben.
Der Haushalt enthält u. a. die folgenden Schwerpunkte:
- Die Investitionen steigen 2026 im Vergleich zum Jahr 2025 nochmals um mehr als 10 Mrd. EUR, insgesamt auf 126,7 Mrd. EUR. 56,1 Mrd. EUR der Investitionen stammen aus dem Kernhaushalt. Weitere 48,9 Mrd. EUR stammen aus dem 500 Mrd. EUR -Sondervermögen und 21,7 Mrd. EUR aus dem Klima- und Transformationsfonds. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2029 bleiben die Investitionen stabil auf einem hohen Niveau bei etwa 120 Mrd. EUR.
- Die Nettokreditaufnahme liegt 2026 bei 89,9 Mrd. EUR. Die Bundesregierung bezeichnet dies im Angesicht der geopolitischen Herausforderungen als vertretbar.
- Aus dem Sondervermögen sind 2026 Investitionen von 8,5 Mrd. EUR für die Digitalisierung vorgesehen, z. B. für den Breitbandausbau.
- Für Verteidigung werden die vorgesehenen Ausgaben im Jahr 2026 gegenüber dem vorherigen Finanzplan deutlich um rund 29,4 Mrd. EUR auf etwa 82,7 Mrd. EUR ansteigen.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Errichtung des 500 Mrd. EUR -Sondervermögens, welches in 2026 erstmals seine volle Wirkung entfalten werde. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass darüber hinaus noch tiefgreifende Strukturreformen und Konsolidierungsanstrengungen im Bundeshaushalt notwendig seien. Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstoße, deren dauerhafte Finanzierung dann bei den Ländern und Kommunen verbleibe. Hier sei von Anfang an eine nachhaltige Finanzierbarkeit anzustreben. Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten für alle Verbrauchergruppen – sämtliche Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich umzusetzen.
In einer Protokollerklärung begrüßen die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den im Entwurf des Bundeshaushaltes für das Jahr 2026 veranschlagten weiteren Entlastungsschritt von 10 Prozentpunkten durch Erhöhung des Bundesanteils an den Erstattungen an die Deutsche Rentenversicherung nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG). Sie halten aber an ihrer Bitte fest, diesen Schritt noch im Jahr 2025 mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Die neuen Bundesländer sehen den weiteren Entlastungsschritt nach wie vor als Beitrag hin zu einer vollständigen Übernahme der sich aus dem AAÜG ergebenden Lasten.
Der Bundesrat hat auf Antrag des Freistaates Sachsen beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf geht auf einen Antrag des Freistaates Sachsen und der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zurück, den der Bundesrat bereits am 5. Juli 2024 beschlossen hatte. Aufgrund der Diskontinuität wird der Gesetzentwurf nun erneut eingebracht.
Mit dem Gesetzentwurf soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden: »Politisches Stalking« bzw. die »Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch politisches Stalking« sollen unter Strafe gestellt werden, weil der bisherige strafrechtliche Schutz nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Ziel ist es, auch Sachverhalte zu erfassen, die nicht nur durch einzelne Vorfälle, sondern durch eine Gesamtheit von Übergriffen oder Einschüchterungen entstehen. Personen unter 21 Jahren, die betroffen sind, sollen im Gesetz stärker berücksichtigt werden, z. B. mit härteren Strafen, wenn das Stalking jungen Menschen gilt. Schwerere Strafen sind zudem vorgesehen, wenn zusätzlich ein körperlicher Angriff Teil des politischen Stalkings ist.
Sachsen hat die Initiative maßgeblich mitgestaltet und eingebracht. Es setzt sich aktiv dafür ein, den Schutz vom Amts- und Mandatsträgerinnen zu verbessern. Denn: Viele Mandatsträgerinnen und -träger – vor allem in Kommunen – sind zunehmend Einschüchterungen, Bedrohungen oder politischen Angriffen ausgesetzt. Ohne stärkeren rechtlichen Schutz könnte das demokratische Engagement vor Ort leiden. Ein besserer strafrechtlicher Schutz soll hierbei Vertrauen schaffen, dass das Ehrenamt und politische Verantwortung durch den Staat geschützt werden.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung geht der Gesetzentwurf dann dem Deutschen Bundestag zu. Ob und wann der Deutsche Bundestag die Initiative des Bundesrates aufgreifen wird, entschiedet dieser selbst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Der Bundesrat hat beschlossen, eine Gesetzesinitiative zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur erneut in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Freistaat Sachsen war der Initiative beigetreten.
Der Gesetzentwurf war bereits in der vergangenen Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht worden, dort aber der Diskontinuität unterfallen, was eine erneute Einbringung notwendig machte.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, unnötige Verzögerungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beseitigen. Dazu zählt die Verhinderung von Alternativenprüfungen bei Errichtung eines weiteren Gleises entlang einer bereits vorhandenen Strecke. Die Alternativenprüfung bei Schienenbaumaßnahmen ist derzeit Teil der Planfeststellung im Rahmen der Güterabwägung. Zur Vermeidung von Alternativenprüfungen soll mit der Gesetzesinitiative eine Ausnahme von der Planfeststellungs- und Genehmigungspflicht im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen werden.
Der Gesetzentwurf soll einen Beschluss der Sonderkonferenz der Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder mit dem Bundesverkehrsminister und dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland am 7. Juli 2023 in Berlin umsetzen. Danach erfordern Klimawandel und Energiewende verstärkte Anstrengungen zur Senkung der CO2-Emissionen sowie umfassende und langfristige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Insbesondere der schnelle Ausbau der Eisenbahninfrastruktur kann als Schlüssel und Wachstumsbeschleuniger fungieren. Damit kann ein weiterer Beitrag zur Erreichung klimaneutraler Mobilität geleistet werden.
Die Umsetzung der Vorlage würde auch den Ausbau von Eisenbahninfrastruktur in Sachsen betreffen. Insbesondere aus Sicht des Strukturwandels dringend notwendige Vorhaben (z. B. die Strecken Berlin-Cottbus-Görlitz und Chemnitz-Leipzig), aber auch die Strecke Dresden-Görlitz und eventuelle Ausbauvorhaben des Schienenpersonennahverkehrs.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung geht der Gesetzentwurf dann dem Deutschen Bundestag zu. Ob und wann der Deutsche Bundestag die Initiative des Bundesrates aufgreifen wird, entschiedet dieser selbst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst, mit der der Schutz der nationalen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufgenommen werden soll.
Die Entschließung geht auf einen Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen aus dem Jahr 2019 zurück. Wegen absehbar fehlender Mehrheiten, war die Entschließung damals von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Grundgesetzänderung vorzubereiten. Hierbei soll in Artikel 3 GG als neuer Absatz 4 die folgende Achtensklausel eingefügt werden; »Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.«
In den Verfassungen mehrerer Länder, so auch in der sächsischen, sind Bestimmungen zugunsten der hier beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen enthalten. In der sächsischen Verfassung ist dies das sorbische Volk.
Das Grundgesetz enthält eine solche Bestimmung jedoch bislang nicht. Die Aufnahme einer solchen Formulierung würde die gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für den Schutz nationaler Minderheiten verdeutlichen, die in der föderalen Struktur Deutschlands gemeinsam vom Bund und den Ländern wahrgenommen wird.
Der Bundesrat hat mit sächsischer Unterstützung das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz passieren lassen. Zu einer begleitenden Entschließung hat sich der Freistaat Sachsen enthalten.
Das Gesetz geht auf eine Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zurück und hat den Bundesrat nun fristverkürzt in einem sogenannten unechten 2. Durchgang passiert. Es kann somit wie geplant bis auf einzelne Ausnahmen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Im Gesetz werden zahlreiche neue Vorgaben für Batterien und Altbatterien aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Die Anpassung soll die Anwendung der EU-Verordnung in Deutschland sicherstellen. Es wird der Vertrieb von Batterien geregelt. Das heißt Hersteller dürfen Batterien u. a. nur dann in Verkehr bringen, wenn sie ordnungsgemäß für die erweiterte Herstellerverantwortung registriert sind. Händler dürfen Batterien nur bereitstellen, wenn sie sicherstellen, dass Endnutzer Altbatterien bei ihnen zurückgeben können. Endnutzer müssen Altbatterien getrennt vom normalen Hausmüll sammeln und sie über bestimmte Rücknahme- und Sammelstellen zurückgeben. Hersteller sind verpflichtet, sich an Organisationen für Herstellerverantwortung zu beteiligen, die flächendeckend die Rücknahme und Behandlung der Altbatterien sicherstellen und dafür zugelassen sein müssen. Diese Organisationen müssen zudem Sicherheitsleistungen erbringen, ökologische Kriterien bei der Beitragsbemessung berücksichtigen und jährlich Berichtspflichten erfüllen.
Der Bundesrat hat zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Geoschutzreformgesetz Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Das Gesetz dient dazu, deutsches Recht an neue EU-Vorgaben zum Schutz geografischer Angaben anzupassen. So werden Anpassungen an die EU-Verordnung 2024/1143 eingeführt, die Regeln für Agrarerzeugnisse, Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Spezialitäten vereinheitlicht. Ebenfalls wird durch die EU-Verordnung 2023/2411 ein EU-weites Schutzsystem für geografische Angaben bei handwerklichen und industriellen Produkten geschaffen. Beantragungs- und Kontrollverfahren werden vereinfacht bzw. harmonisiert. Zudem werden neue Anforderungen etwa zu Nachhaltigkeit und zur Kennzeichnung (z. B. beim Einsatz geschützter geografischer Angaben als Zutat) eingeführt.
Viele Unternehmen in Sachsen produzieren regionale Spezialitäten – etwa landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein oder handwerkliche Produkte. Das neue Gesetz hilft, ihren Namen und ihre Herkunft besser zu schützen. Transparenz bei Herkunftsangaben stärkt das Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auch in Sachsen. Kunden können leichter erkennen, was echt regional ist. Durch die Vereinheitlichung von Verfahren werden bürokratische Hürden reduziert. Auch Betriebe in Sachsen können davon profitieren, weil Anträge einfacher und Verfahren klarer sein werden. Sachsen kann in Landwirtschaft und Handwerk starke, traditionelle und regional verbundene Marken und Erzeugergemeinschaften vorweisen. Der Schutz geografischer Angaben unterstützt unsere Region auch ökonomisch. So hatte sich Sachsen u. a. über den Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass Uhren aus Glashütte unter den Schutz der Herkunftsbezeichnung fallen.
Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme Potentiale für eine bürokratieärmere Ausgestaltung des Gesetzes. Etwa durch die Einführung eines zentralen Bundeskontrollregister anstatt von 16 Länderregistern. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun wiederum der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Zusammen mit dieser wird sie dann an den Deutschen Bundestag für das weitere Gesetzgebungsverfahren übermittelt.
Der Bundesrat hat sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst und hierzu Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Mit dem sogenannten Vergabebeschleunigungsgesetz soll die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler gestaltet werden, um staatliche Investitionen – insbesondere in Infrastruktur, Klimaschutz und Digitalisierung – wirksamer umzusetzen. Vorgesehen sind unter anderem die Anhebung von Wertgrenzen für Direktvergaben, der Abbau bürokratischer Anforderungen, eine stärkere Digitalisierung der Verfahren sowie eine Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Damit sollen vor allem Kommunen entlastet und jungen wie innovativen Unternehmen bessere Teilnahmemöglichkeiten eröffnet werden.
Ein zentrales Thema in der Beratung war der sogenannte Losgrundsatz. Dieser sieht vor, öffentliche Aufträge in kleinere Einheiten aufzuteilen, um insbesondere mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern. Der Gesetzentwurf erlaubt Ausnahmen bisher nur in engen Grenzen, etwa bei wirtschaftlichen oder technischen Gründen sowie bei großen Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität«, wenn zeitliche Gründe dies erfordern.
Der Freistaat Sachsen hat sich in die Beratungen mit eigenen Vorschlägen eingebracht. Er setzt sich dafür ein, dass zeitliche Gründe grundsätzlich als Rechtfertigung für die Zusammenfassung von Losen anerkannt werden – nicht nur für Projekte des Sondervermögens. Damit sollen Bauvorhaben schneller und mit weniger personellen Ressourcen umgesetzt werden können. Darüber hinaus fordert Sachsen, praktische Hürden für Gesamtvergaben zu senken und den Handlungsspielraum der öffentlichen Auftraggeber zu erweitern, ohne dabei die Interessen des Mittelstandes aus dem Blick zu verlieren.
Zudem haben die Länder in ihrer Stellungnahme betont, dass auch sachliche Gründe eine Zusammenfassung von Losen ermöglichen sollten. Zugleich unterstrichen sie die Bedeutung mittelständischer Interessen: Gesamtvergaben dürften nicht dazu führen, dass kleinere und regionale Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, da der Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilde.
Der Bundesrat hat zum Entwurf der Bundesregierung für das Elfte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt.
Mit dem Gesetzentwurf soll die im Koalitionsvertrag verankerte Fortsetzung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 umgesetzt werden, da dessen Finanzierung bisher nur bis Jahresende gesichert ist. Die Einführung des Deutschlandtickets im Jahre 2023 hat bereits zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs geführt und soll daher fortgesetzt werden.
In ihrer Stellungnahme sprechen sich die Länder dafür aus, dass noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets sicherzustellen ist, mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030. Die lediglich für ein weiteres Jahr beabsichtige Verlängerung erzeuge unnötige Verunsicherung bei den Kundinnen und Kunden sowie bei den Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden. Dies schade der Akzeptanz des Tickets und schmälere das Potenzial beim Ticketverkauf. Die Länder weisen zudem darauf hin, dass der Erfolg des Deutschlandtickets maßgeblich von einem attraktiven Verkehrsangebot abhänge. Deshalb bekräftigen sie die Forderung, parallel zur Klärung der Finanzierung des Deutschlandtickets auch die regulären Regionalisierungsmittel dauerhaft zu erhöhen. Dabei seien auch mögliche Auswirkungen der Reform des Trassenpreissystems zu berücksichtigen. Nur ein quantitativ und qualitativ verbessertes Angebot biete die Möglichkeit, mehr Kundinnen und Kunden für den öffentlichen Personennahverkehr zu gewinnen und die Einnahmen spürbar zu erhöhen.
Den Ländern steht für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Steueraufkommen des Bundes jährlich ein Betrag zu. Damit leistet auch der Bund einen Finanzierungsbeitrag zu dieser Länderaufgabe. Die Länder leisten zudem im Rahmen ihrer jeweiligen Haushaltsautonomie jedes Jahr angemessene eigene Beiträge zur Finanzierung ihres öffentlichen Personennahverkehrs. Laut Regionalisierungsgesetz stehen den Ländern insgesamt 1,5 Mrd. EUR für die Einführung und Umsetzung des Deutschlandtickets zu. Davon sollen dem Freistaat Sachsen für 2026 43 Mio. EUR zustehen. In Sachsen gibt es mittlerweile über eine halbe Million Deutschlandticket-Kunden.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen wird. Gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung geht der Gesetzentwurf dann dem Deutschen Bundestag zu.
Der Bundesrat hat im 1. Durchgang zu einem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Rentenniveau stabil gehalten werden. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent. Diese Haltelinie, die ohne das jetzige Gesetz in 2025 ausgelaufen wäre, soll bis zum Jahr 2031 verlängert werden. Damit soll die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Bundesregierung im Jahr 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und der Bundeszuschüsse vorlegen. Daraus sollen Schlussfolgerungen gezogen werden, wie sowohl ein angemessenes Versorgungsniveau erhalten als auch der Beitragssatz weitgehend stabil gehalten werden kann.
Ein zweiter wichtiger Inhalt des Rentenpakets: die anrechnungsfähige Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder wird in einer dritten Stufe (deshalb die Bezeichnung Mütterrente III) von zweieinhalb auf nunmehr drei Jahre angehoben. Ziel sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren die vollständige Gleichstellung für die Eltern, im Regelfall der Mütter, von vor und nach 1992 geborenen Kindern zu erreichen. Für einen anrechnungsberechtigten Elternteil wäre es nach derzeitigen, aber zukünftig eben auch steigenden Werten eine Rentenerhöhung je Kind um etwas mehr als 20 Euro im Monat.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf um eine zeitnahe Evaluation zum Beitragssatz und zur Entwicklung des Bundeszuschusses. Zudem setzt sich der Bundesrat für eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen ein, die nicht anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Dieses Ansinnen wird in der Politik schon länger diskutiert und sollte nach Auffassung des Bundesrates nunmehr mit dem Rentenpaket verbunden werden.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun wiederum der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Zusammen mit dieser wird sie dann an den Deutschen Bundestag für das weitere Gesetzgebungsverfahren übermittelt.
Der Bundesrat hat im 1. Durchgang zu einem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt und war mit eigenen Anträgen erfolgreich.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die professionelle Pflege zu stärken und die Versorgung zu verbessern. Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen in den Versorgungsbereichen sollen besser genutzt werden. Darüber hinaus soll ihnen in einem bestimmten Rahmen ausdrücklich die berufsrechtliche und leistungsrechtliche Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung zugesprochen werden. Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und je nach Qualifikation bestimmte, bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen dürfen.
Darüber hinaus steht auch die Finanzierung der Pflegeversicherung unter Druck. Dem soll in ersten Schritten begegnet werden, indem pflegerische Versorgungsstrukturen optimiert werden. Dazu sollen unter anderem mehr Anreize für innovative Wohnformen gesetzt werden. Einen Beitrag zur Liquiditätssicherung von Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege kann auch die Vorgabe zu zügigeren und pragmatischeren Verhandlungen von Leistungserbringern und Kostenträgern leisten. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung.
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf umfassend Stellung genommen. So wird die Bundesregierung auf sächsische Initiative hin gebeten zu prüfen, ob geplante Regelungen, konkret die Aufnahme des § 95 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Ärztinnen und Ärzten ausreichend sind und ob sie die gesamte im vertragsärztlichen Notdienst tätige Ärzteschaft berücksichtigen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass durch die Auftragserteilung an die Kassenärztlichen Vereinigungen diese in die Bedrängnis gebracht würden, die am Notdienst beteiligten Ärztinnen und Ärzte zu abhängig Beschäftigten machen zu müssen – die Folge könnte sein, dass noch weniger Ärzte diesen Dienst würden ausüben wollen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun wiederum der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Zusammen mit dieser wird sie dann an den Deutschen Bundestag für das weitere Gesetzgebungsverfahren übermittelt.
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt.
Im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dargestellt, dass sich in den letzten zehn Jahren die Fallzahlen im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe mehr als verdoppelt haben. Insbesondere bei der Sprengung von Geldautomaten werde auch die erhöhte Gefährdung deutlich, denn die Täter könnten die Sprengung häufig selbst nicht kontrollieren und auch für die Einsatzkräfte stelle eine mögliche andauernde Explosionsgefahr bei versuchten Sprengungen ein erhebliches Risiko dar.
Um dem gerecht zu werden, sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Sprengstoffgesetz (SprengG), im Strafgesetzbuch StGB, in der Strafprozessordnung (StPO) und im Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) vor, darunter eine Erweiterung der strafprozessualen Befugnisse, wie eine Telekommunikationsüberwachung. Darüber hinaus sollen Strafbarkeitslücken im Zusammenhang mit der Einziehung von explosionsgefährlichen Stoffen und hinsichtlich des unerlaubten Betreibens eines nicht gewerblichen Lagers sowie des unerlaubten nicht gewerblichen Verbringens entsprechender Stoffe geschlossen werden.
Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen. Über die moderate Erweiterung des Straftatenkatalogs für die Telekommunikationsüberwachung in der StPO hinaus, sieht der Entwurf zugleich die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Straftaten nach dem SprengG vor. Der Tatbestand des § 308 StGB wird um einen Qualifikationstatbestand ergänzt, der das spezifische Unrecht von Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstahlstaten erfasst. Zudem sollen die Strafvorschriften für das unerlaubte Lagern, Verbringen und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe auf den nicht gewerblichen Bereich ausgeweitet werden. Das AusgStG wird um eine Regelung zur Einziehung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ergänzt.
In der Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, dass in das SprengG eine Regelung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen aufgenommen wird, die nach dem Tod des Erlaubnisinhabers in dessen Nachlass gefunden werden. Ähnlich einer Bestimmung im Waffenrecht sollen Erben ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis verpflichtet werden, binnen angemessener Frist die Abholung explosionsgefährlicher Stoffe im Nachlass des Erblassers durch einen Berechtigten zu veranlassen. Dadurch würden Erben künftig besser davor geschützt, sich durch das Aufbewahren und die Verbringung der explosionsgefährlichen Stoffe zu Behörden oder der Polizei strafbar zu machen. Polizei und Behörden würden hierdurch ebenfalls entlastet. Außerdem soll unter anderem eine weitere Qualifikation für die Einfuhr explosionsgefährlicher Stoffe im neuen § 40 Abs. 3c SprengG geschaffen und der im Gesetzentwurf vorgesehene Strafrahmen für den neuen Qualifikationstatbestand der banden- und gewerbsmäßigen Tatbegehung in § 40 Abs. 3a SprengG auf ein Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe erhöht werden. Darüber hinaus soll die Mindeststrafe für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlsdelikten einheitlich auf fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Bislang ist dies nur vorgesehen, wenn durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wird.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun wiederum der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet. Zusammen mit dieser wird sie dann an den Deutschen Bundestag für das weitere Gesetzgebungsverfahren übermittelt.
Der Bundesrat hat zur Mittelteilung der EU-Kommission über die EU-Bevorratungsstrategie für die Stärkung der materiellen Krisenvorsorge Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat weite Teile der Stellungnahme unterstützt. Zur Frage, ob auch Arzneimittel und Medizinprodukte Teil der staatlichen Bevorratung sein sollen, enthielt sich Sachsen.
Europa steht angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen und Naturkatastrophen, des Klimawandels und Cyberangriffen vor zahlreichen Herausforderungen. Insbesondere die Corona-Pandemie und der Russland-Ukraine-Krieg haben Schwachstellen der europäischen Lieferketten offenbart. Um auf künftige Krisen vorbereitet zu sein, ist eine verstärkte, koordinierte Krisenvorsorge essenziell.
Die EU-Bevorratungsstrategie ist Teil der Agenda für eine krisenfeste Union. Ihr Ziel ist die Absicherung des dauerhaften Zugangs zu wichtigen Gütern wie Lebensmitteln, Arzneimitteln und kritischen Rohstoffen, um gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Kernfunktionen in Krisen aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig stärkt sie die Autonomie der EU. Schlüsselmaßnahme der Strategie ist die Einrichtung eines EU-Bevorratungsnetzwerkes, wodurch sich Mitgliedsstaaten über bewährte Präventionsmethoden austauschen und Empfehlungen erarbeiten können. Bestände sollen evaluiert und Lücken bei wichtigen Gütern ermittelt werden. Zur Schließung dieser Lücken ist geplant, zentrale Beschaffungsmechanismen zu fördern, Lagerbestände auf EU-Ebene zu erweitern, europäische Katastrophenschutzprojekte wie »rescEU« besser auszustatten und die europäische Verkehrs- und Logistikinfrastruktur auszubauen. Zudem werden zivil-militärische und öffentlich-private Partnerschaften erweitert, um die Ressourcennutzung maximal effizient zu gestalten. Bürgerinnen und Bürger sollen in der Lage sein, sich mindestens 72 Stunden selbst versorgen zu können.
Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme die Problemwahrnehmung der EU und unterstützt das Ziel, die europäische Autonomie zu stärken. Er begrüßt insbesondere ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene, um die Belastung des Binnenmarktes durch erhöhte Konkurrenz um Ressourcen in Krisenzeiten zu verhindern. Gleichwohl weist der Bundesrat darauf hin, dass die EU nach Artikel 196 AEUV im Bereich des Katastrophenschutzes lediglich eine Unterstützungs- und Ergänzungskompetenz innehat. RescEU sei als letztes außerordentliches Mittel für nationale Notlagen vorgesehen. Ein Ausbau des Programms dürfe kein falsches Signal senden und Mitgliedsstaaten dazu verleiten, die eigene nationale Krisenvorsorge zu vernachlässigen.
Zur Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, Arzneimittel für den nationalen Bedarf zentral zu beschaffen und die Koordinierung für ganz Deutschland zu übernehmen, hat sich Sachsen enthalten.