25.09.2026

1068. Bundesratssitzung vom 25. September 2026

Frau spricht am Rednerpult
Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert stellt im Bundesrat die Initiative von Sachsen und Thüringen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität vor 
© Landesvertretung Sachsen

Wichtigste Themen: Sächsische Initiativen zu Ausbildungsberufen und Jugendkriminalität + Sportfördergesetz + Chip-Verordnung 2.0 + Steuererleichterung für Kraftstoffe + Haushaltsgesetz 2027 + AAÜG + Industrieemissionen + Bundespolizeigesetz + Schuldnerberatungsdienstegesetz + Haushaltsbegleitgesetz + GWB-Gesetz + Umsetzung EU-Entwaldungsverordnung + Frühstartrente + Wettbewerbsbeschränkungen + Erneuerbare Energien + Geheimdienstrecht

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

Hier finden Sie in Kürze das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1068. Sitzung des Bundesrates.

Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst, die eine Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung fordert. Der Freistaat Sachsen hat diese Entschließung eingebracht.

Aktuell existieren in Deutschland 324 anerkannte Ausbildungsberufe, zuzüglich 178 Fachrichtungen und 88 Schwerpunkten. Diese starke Differenzierung stellt nach Ansicht des Bundesrates eine Herausforderung für die qualitativ hochwertige Beschulung in den berufsbildenden Schulen dar. Durch die Zersplitterung gehe u. a. der hohe Wiedererkennungswert der zentralen Berufsbilder verloren. Im Hinblick auf die angespannte Lehrkräftesituation könne zudem eine berufsreine Beschulung in sehr kleinen Klassen häufig nicht gewährleistet werden.

Deshalb plädiert die Entschließung dafür, artverwandte Ausbildungsberufe zu Kernberufen zusammenzufassen sowie Fachrichtungen und Schwerpunkte zu reduzieren. Zudem solle geprüft werden, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Spezialisierungen und Schwerpunkte in die betriebliche Berufsausbildung künftig anders strukturiert oder verortet werden können. Dafür wird eine zeitnahe systematische Prüfung der Aus- und Fortbildungsordnungen unter Beteiligung der Bundesregierung, der Länder, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Kuratoriums der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes angeregt.

Der Bundesrat hat auf Grundlage der Ausschussempfehlungen beschlossen, die Bedeutung des Sozialpartnerprinzips bei Neuordnungsverfahren des dualen Berufsausbildungssystems noch stärker hervorzuheben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen demnach in den angestrebten Abstimmungsprozess mit allen im System der dualen Ausbildung Verantwortlichen eingebracht werden.

Der Freistaat Sachsen hat eine Entschließung zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland in den Bundesrat eingebracht, der sich Thüringen angeschlossen hat. Die sächsische Justizministerin Frau Prof. Constanze Geiert stellte die Initiative im Plenum vor.

Hintergrund ist die weiterhin auf einem hohen Niveau liegende Gewaltkriminalität junger Menschen in Deutschland. Insbesondere bei Kindern ist gegenüber dem Vorjahr erneut eine Steigerung der Zahl der Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Der Anschlag eines 21-Jährigen auf den Berliner CSD im Juli 2026, der zuvor wegen Taten als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt des Anschlags legal auf freiem Fuß befand, hat die Debatte über die Anwendung des Jugendstrafrechts bei schweren und ideologisch motivierten Gewaltstraftaten erneut in den Blickpunkt gerückt.

Mit der Entschließung verfolgt Sachsen drei wesentliche Anliegen: Erstens sollen Gewaltstraftaten von jungen Menschen – unter besonderer Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses der Allgemeinheit – angemessene, wirksame und nachvollziehbare staatliche Reaktionen nach sich ziehen. Zweitens soll bei Heranwachsenden, bei denen konkrete Anhaltspunkte für die Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter Gewaltstraftaten bestehen, die Anwendung von Jugendstrafrecht zum Schutz der Allgemeinheit ausgeschlossen werden. Drittens fordert der Freistaat eine vertiefte wissenschaftliche Untersuchung der Ursachen der Jugendkriminalität. Die im Juli 2026 von der Bundesregierung ausgeschriebene wissenschaftliche Studie wird ausdrücklich begrüßt; sie soll jedoch zügig umgesetzt und um zentrale Aspekte erweitert werden – insbesondere um die Altersgruppe der Heranwachsenden sowie um mögliche Reaktionsmöglichkeiten bei strafunmündigen Kindern, die schwerste Gewaltstraftaten begehen.

Die Entschließung wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Der Bundesrat hat das Sportfördergesetz mit der Unterstützung Sachsens passieren lassen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Teilen nach der Verkündung in Kraft treten. Die Die Fördervoraussetzung zur Umsetzung des Safe Sport Code tritt erst am 1. Januar 2029 in Kraft.

Die Verabschiedung des Gesetzes am 25. September 2026 ist ein wichtiger symbolischer Schritt. Am 26. September 2026 wird die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) über das Bewerberkonzept für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland entscheiden. Über das Konzept Berlin+ waren auch Austragungsstätten in Sachsen Teil des Bewerbungsprozesses. Berlin hatte sich in dieser Woche kurzfristig aus dem Bewerbungsprozess zurückgezogen. Allerdings ist der Kanupark Markleeberg südlich von Leipzig auch im Konzept Köln-Rhein-Ruhr verankert.

Mit dem Entwurf der Bundesregierung soll die Spitzensportförderung grundlegend neu aufgestellt werden. Kernelemente des Gesetzes sind die Errichtung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur, ein deutliches Bekenntnis zur Leistung im Spitzensport und eine professionellere und effizientere Förderung. Die Förderung des Spitzensports durch den Bund soll damit auch erstmals transparent in einem eigenen Gesetz geregelt werden.

Unter dem Namen »Spitzensport-Agentur« soll eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Leipzig errichtet werden. Sie soll die Förderung und sportfachliche Steuerung in den übertragenen Förderbereichen unabhängig und aus einer Hand wahrnehmen. Die Spitzensport-Agentur soll die Möglichkeit erhalten, überjährig und disziplinübergreifend zu fördern. Besonders erfolg- und potenzialreiche Athletinnen und Athleten soll sie zukünftig auch unmittelbar fördern können. In einem ersten Schritt soll die olympische Verbändeförderung in die neue Agentur überführt werden. Perspektivisch soll auch die para- und nichtolympische Verbändeförderung überführt und die Zuständigkeit der Spitzensport-Agentur schrittweise auch auf weitere Förderverfahren ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag sechs Jahre nach dem Inkrafttreten über die Wirkungen des Gesetzes berichten. Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten soll eine Gesamtevaluation durchgeführt werden.

In seinen Beratungen hatte der Deutsche Bundestag Forderungen des Bundesrates in das Gesetz aufgenommen.

Der Bundesrat hat zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des Halbleiterökosystems und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2023/1781 (Chip-Verordnung 2.0) umfassend Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt und einen eigenen Plenarantrag gestellt. Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, Dr. Andreas Handschuh, hat in einer Rede die Bedeutung der Vorlage betont.

Der Vorschlag zielt auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Halbleiterwertschöpfungskette zur Verbesserung der technologischen Souveränität und Resilienz. Überdies beabsichtigt er eine bessere Krisenvorsorge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit der EU. Konkret ist u. a. die Einführung strategischer Projekte zur Stärkung wichtiger Segmente der Halbleiterwertschöpfungskette und die Implementierung des Gütesiegels »Europäische Halbleiterexzellenzregion« vorgesehen. Zudem soll die Markteinführung europäischer Technologien durch innovationsfördernde Auftragsvergaben beschleunigt und leistungsfähige Pilotlinien ausgebaut werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates, die auf einem Antrag Sachsens beruht, begrüßt das Vorhaben der Kommission grundsätzlich. Sie unterstreicht, dass parallele neue Strukturen nur dort geschaffen werden sollen, wo diese einen nachgewiesenen zusätzlichen europäischen Mehrwert erbringen. Der Bundesrat fordert überdies, bestehende sowie im Aufbau befindliche, wirtschaftsnahe Pilotlinien vorrangig zu nutzen, dauerhaft abzusichern und gezielt für weitere Anwendungsfelder, wie Quantentechnologie, zu öffnen. Die Kriterien für die vorgesehenen strategischen Projekte sollten so ausgelegt werden, dass auch großvolumige industrielle Erweiterungs- und Folgeinvestitionen den Status erlangen können. Zudem sollte das Gütesiegels »Europäische Halbleiterexzellenzregion« aus Sicht des Bundesrates mit konkreten Förder- und Verfahrensvorteilen verknüpft werden. Sachsen ist einer der führenden Standorte für Mikroelektronik in Europa. Jeder dritte in Europa produzierte Chip kommt aus dem Freistaat.

Der Bundesrat hat zum »Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)« Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt und gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern eine Protokollerklärung zu den Belastungen aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) abgegeben. 

Der Haushaltsentwurf für 2027 sieht die folgenden Eckwerte vor:

  • Die zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel wird in allen Jahren des neuen Finanzplans vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Einnahmen aus Krediten für die Ausgaben der Bereichsausnahme gemäß Art. 115 Satz 4 Grundgesetz, die 1 % des BIP übersteigen. Diese belaufen sich im Jahr 2027 auf rund 85,4 Mrd. EUR und steigen auf rund 151,8 Mrd. EUR in 2030 an.
  • Aus dem Kernhaushalt (ohne finanzielle Transaktionen), dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF, Stand Eckwerte) stehen in 2027 insgesamt rund 118 Mrd. EUR für investive Ausgaben zur Verfügung.
  • Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 liegt die Gesamtnettokreditaufnahme des Kernhaushalts bei 118,7 Mrd. EUR. Davon entfallen rund 85 Mrd. EUR auf die Bereichsausnahme für die Bundeswehr. Rechnet man zu der Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts (118,7 Mrd. EUR) noch die Kredite der rechtlich eigenständigen Sondervermögen (wie das auslaufende Sondervermögen Bundeswehr sowie die Töpfe für Infrastruktur und Klimaneutralität) hinzu, beläuft sich die tatsächliche Gesamtschuldenaufnahme des Bundes im Jahr 2027 auf gut 200 Milliarden Euro
  • Die für den Verteidigungshaushalt vorgesehenen Ausgaben im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 steigen gegenüber dem Finanzplan um rund 16,4 Mrd. EUR auf rund 109,8 Mrd. EUR. Die Gesamtausgaben für Verteidigung belaufen sich auf rund 140 Mrd. EUR. Zu den Ausgaben in Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung) treten rd. 30 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen Bundeswehr.
  • Der Bund plant Investitionen in Höhe von rund 117,5 bis 118,5 Milliarden EUR. Die Gelder fließen primär in Schienenwege, Straßen, Brücken und die Modernisierung des Landes.

In seiner Stellungnahme erhebt der Bundesrat eine ganze Reihe von Forderungen gegenüber dem Bund. So wird die Kürzung der Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (Kita-Qualität) ab dem Jahr 2027 abgelehnt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich angemessen, dauerhaft und dynamisch an den Kosten der frühkindlichen Bildung zu beteiligen. Der Bundesrat verweist auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, wonach den Ländern zur Sicherung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr, zum Auffangen steigender Kosten sowie zur Schaffung neuer Verkehre eine Anpassung der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel in Aussicht gestellt wurde. Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung erneut, die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten einschließlich der Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchergruppen − sämtliche Unternehmen wie auch die privaten Haushalte − so schnell wie möglich umzusetzen.

Schließlich gaben die ostdeutschen Länder eine Protokollerklärung zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ab. Darin begrüßen sie die mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz vom 24. Juli 2026 umgesetzte Anhebung des Bundesanteils an den Erstattungen an die Deutsche Rentenversicherung für die Aufwendungen aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR von 50 auf 60 % als wichtigen nächsten Schritt hin zu einer vollständigen Übernahme der sich aus dem AAÜG ergebenden Lasten durch den Bund. Diese Erhöhung dürfte deshalb weder bis zum Jahr 2029 befristet bleiben noch das Ende der Entlastung sein.

Der Bundesrat hat das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) mit der Unterstützung Sachsens passieren lassen. An das Gesetz ist die von Bund und Ländern vereinbarte Steuersenkung für Benzin und Diesel angehangen worden, damit diese zum 01. Oktober 2026 in Kraft treten kann. Das Gesetz war erst kurz zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Das Gesetz sieht eine Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Ende 2026 um 14 Cent pro Liter vor. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer summiert sich die Steuerentlastung für Kraftstoffe so auf ca. 17 Cent pro Liter. So sollen Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Bund und Länder tragen die geplanten Entlastungen gemeinsam. Die Länder leisten einen Beitrag in einer Höhe von 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag.

Der Bundesrat hat dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt. Kurz zuvor hatte der Deutsche Bundestag dem Einigungsvorschlag zugestimmt.

Das im November letzten Jahres vom Bundestag verabschiedete Gesetz fand in der Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 nicht die für eine Zustimmung notwendige Mehrheit. Daraufhin rief die Bundesregierung am 13. Mai 2026 den Vermittlungsausschuss an, um einen Kompromiss zu finden. Hauptkritikpunkt der Länder waren unklare Kostenfolgen des Gesetzes für die Haushalte von Ländern und Kommunen.

In den Beratungen des Vermittlungsausschusses konnte ein Kompromiss dergestalt gefunden werden, dass übermäßige Belastungen für Länder und Kommunen vermieden werden, ohne den Zugang zur Schuldnerberatung einzuschränken.

In der nun erzielten Einigung geht es neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere um Entgelte für die Beratung. Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass – anders als im ursprünglichen Gesetzesbeschluss – Schuldnerberatungsstellen für ihre jeweilige Beratung Entgelte erheben können. Diese dürfen jedoch »keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen«. Außerdem müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher vorab darüber informiert werden, mit welchen Kosten sie für die Beratung rechnen müssen.

Darüber hinaus regelt der Vorschlag aus dem Vermittlungsausschuss Berichtspflichten gegenüber der EU. Danach informiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz künftig jährlich die EU-Kommission über die im Sinne des Gesetzes verfügbaren Schuldnerberatungsstellen. Eine vorgelagerte Berichtspflicht der Länder an den Bund ist nicht mehr vorgesehen. Weiterhin wird das Bundesministerium verpflichtet, die tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes zu evaluieren.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Einer begleitenden Entschließung des Bundesrates hat der Freistaat Sachsen ebenfalls zugestimmt.

Ziel des Gesetzes ist eine pünktliche und möglichst bürokratiearme Umsetzung der europäischen Vorgaben. Dazu werden neben dem Gesetz die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) angepasst. Für bestimmte Anlagen werden verbindliche Anforderungen an Umweltmanagementsysteme eingeführt. Die Umsetzung setzt eine Ermächtigungsgrundlage im Bundes-Immissionsschutzgesetz voraus; das Inkrafttreten der Verordnung wird daran gebunden. Für bestimmte Anlagen gelten künftig verbindliche Anforderungen an Umweltmanagementsysteme. Die Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. EU-weit betrifft die Richtlinie rund 40.000 Anlagen; davon etwa 10.000 in Deutschland. Diese Anlagen verursachen rund 20 Prozent der Luft- und Wasserschadstoffe sowie 40 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU.

Die Novelle soll das Potenzial emissionsarmer Technologien stärker nutzen, Innovationen fördern und Anreize zur Dekarbonisierung setzen. Betriebe, die eine nachweisliche Transformation vorlegen, können einen Aufschub von bis zu acht Jahren zur Umsetzung aktualisierter BVT-Anforderungen (beste verfügbare Technik) erhalten, um fossile Lock-in-Effekte zu vermeiden. Die Europäische Kommission erwartet dadurch europaweit Gesundheitsvorteile in Milliardenhöhe pro Jahr.

Der Bundesrat begrüßt in seiner begleitenden Entschließung die zahlreichen Verbesserungen des Bundestages am Gesetz. Er stellt jedoch fest, dass einige im Gesetz enthaltene Regelungen einem einheitlichen Vollzug sowie der notwendigen Planungssicherheit der Unternehmen entgegenstehen dürften. Die Möglichkeiten, die durch die IED im Rahmen des Ausnahmenregimes vorgesehen sind, sieht der Bundesrat nicht 1:1 umgesetzt und im erforderlichen Umfang genutzt. Auf dieser Grundlage fordert er eine Reihe von Nachbesserungen im untergesetzlichen Regelwerk.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Das Gesetz war kurz zuvor im Deutschen Bundestag beschlossen. Hier musste die 3. Lesung wiederholt werden, weil für das Gesetz die sogenannte »Kanzlermehrheit« erforderlich war.

Mit der Gesetzesnovelle der Bundesregierung ist das zuvor geltende Bundespolizeigesetz umfassend überarbeitet und an die aktuellen Herausforderungen für die innere Sicherheit angepasst worden. Es stammte zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und wurde seitdem nur in einzelnen Vorschriften geändert. Insbesondere erhält die Bundespolizei zahlreiche neue Befugnisse, u. a. zur präventiven Telekommunikationsüberwachung einschließlich der Quellen-TKÜ, zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten, zum Einsatz von Drohnen als Sensorträger, zur Detektion und Abwehr gefährlicher Drohnen sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich feststellt, kann sie zukünftig selbst Abschiebungshaft bei Gericht beantragen. Des Weiteren wird ihr die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffen und Messerverbotszonen im Bahnbereich ermöglicht. Zum Schutz vor der Unterwanderung der Bundespolizei durch Extremisten wird außerdem eine verpflichtende Überprüfung bei Einstellungen eingeführt, bei der die Erkenntnisse der Nachrichtendienste berücksichtigt werden. Das Gesetz setzt darüber hinaus verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben zum Datenschutz um.

Der Deutsche Bundestag hat im parlamentarischen Verfahren noch einige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So schafft unter anderem ein neuer Paragraf zur »automatisierten Erkennung von Gefahren« im öffentlichen Raum und insbesondere an Bahnhöfen für die Bundespolizei eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern, wie herrenlosen Gepäckstücken oder gefährlichen Gegenständen, die auf Gefahren hindeuten. Zu den weiteren Änderungen zählt etwa die Schaffung einer Befugnis zur biometrischen Detektion in Echtzeit bei der Auswertung von Videoaufnahmen, beschränkt auf schwere terroristische Straftaten nach § 129a StGB, Entführungs- und Menschenhandelsopfer sowie vermisste Personen in akuter Lebensgefahr. Außerdem darf die Bundespolizei künftig auf Ersuchen der zuständigen Landesbehörde auch außerhalb ihrer eigentlichen Zuständigkeiten zur Strafverfolgung tätig werden. Anliegen der Länder, u. a. mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung, sind im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt worden.

Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nun zugestimmt hat, kann es ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt Stellung genommen. Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt.

Das Gesetz verfolgt zwei Regelungsziele. Zum einen dient es der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (VO (EU) 2023/1115). Danach dürfen sieben Agrarrohstoffe – Rinder, Kaffee, Kakao, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz – sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden. Den Bundesbehörden – insbesondere der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – sowie den nach Landesrecht zuständigen Behörden werden die erforderlichen Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse übertragen. Bei vorsätzlichen Verstößen drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit katastrophalen Umweltschäden von bis zu zehn Jahren. Für Unternehmen können umsatzabhängige Geldbußen von bis zu vier Prozent des Gesamtumsatzes verhängt werden.

Zum anderen setzt das Gesetz Teile der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (RL (EU) 2024/1203) in nationales Recht um. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Aufnahme des Begriffs »Ökosystem« als neues Schutzgut in verschiedene Strafvorschriften des Strafgesetzbuches, die Einführung neuer Qualifikationstatbestände für katastrophale Umweltschäden, die Verschärfung der Strafrahmen bei schweren Umweltstraftaten, die Erweiterung der Strafbarkeit auf leichtfertiges Handeln sowie die Erhöhung der Höchstbeträge für Verbandsgeldbußen auf bis zu 40 Millionen EUR. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung bei besonders schweren Umweltstraftaten erweitert und neue Tatbestände für banden- und gewerbsmäßige Umweltkriminalität geschaffen.

In seiner Stellungnahme hat der Bundesrat eine Reihe von Nachbesserungen gefordert. Sachsen hat sich dabei insbesondere für eine stärkere Bündelung der Überwachungszuständigkeiten beim Bund eingesetzt: Die Überwachung der Primärerzeuger in den Bereichen Rinderhaltung und Sojaanbau soll zentral der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen werden, da ein dezentraler Aufbau in allen 16 Bundesländern zu unnötigen Doppelstrukturen, uneinheitlichem Vollzug und hohem bürokratischen Zusatzaufwand führen würde. Darüber hinaus wandte sich Sachsen entschieden gegen die Übertragung der Ausfuhrüberwachung auf die Landesbehörden, da dies den bisherigen Absprachen zwischen dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und den Ländern widersprochen hätte. Schließlich forderte Sachsen eine gesetzliche Klarstellung, zu welchem Zeitpunkt die Zuständigkeit der Landesbehörden endet – nämlich sobald das relevante Erzeugnis oder der relevante Rohstoff an einen nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler weitergegeben wurde.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu die Möglichkeit zur Gegenäußerung erhält. Gemeinsam mit dieser Gegenäußerung wird die Stellungnahme dann dem Deutschen Bundestag für das weitere parlamentarische Verfahren zugeleitet.

Der Bundesrat hat zum »Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente« keine Einwendungen erhoben. Der Freistaat Sachsen hat dieses Votum unterstützt.

Das Ziel des Gesetzes ist es, Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern frühzeitig den Zugang zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen und langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt zu fördern.

Für jedes berechtigte Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland zahlt der Bund vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen staatlichen Zuschuss von monatlich 10 EUR in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ein. Somit fließen über 12 Jahre hinweg insgesamt 1.440 EUR pro Kind an staatlichen Zuschüssen. Eltern oder andere Angehörige können den Vertrag durch eigene Einzahlungen aufstocken. Diese privaten Zuzahlungen sind auf maximal 6.840 EUR pro Jahr begrenzt. Die Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen (Geburtsjahrgang 2020). Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme in Teilen unterstützt.

Mit dem Vorhaben der Bundesregierung soll das Nachrichtendienstrecht umfassend modernisiert und fortentwickelt werden. Vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheits- und Bedrohungslage im In- und Ausland sollen die Aufklärungs- und Abwehrfähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestärkt werden. Gleichzeitig sollen die die seit 2022 ergangenen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Neuverkündung und Neustrukturierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie des BND-Gesetzes vor. Die bisherigen Verweisungen auf das Artikel-10-Gesetz zur Überwachung von Post und Telekommunikation werden abgelöst, indem das Gesetz durch Regelungen in den Fachgesetzen ersetzt wird. Die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat wird erstmals in einem eigenständigen Gesetz geregelt.

Um modernen Bedrohungen wirksam zu begegnen, sollen die Befugnisse der Dienste an das digitale Zeitalter angepasst werden. Hierzu zählen unter strengen Voraussetzungen unter anderem die Online-Durchsuchung und die akustische Wohnraumüberwachung. Erstmals geregelt werden zudem aktive Schutzmaßnahmen im Cyberraum. Ergänzt werden diese Instrumente durch Befugnisse zur besseren Absicherung im Liegenschafts- und Einsatzbereich z. B. gegen Drohnen, Möglichkeiten zur automatisierten Datenauswertung sowie verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen, beispielsweise Anbieter von Post-, Finanz- und digitalen Diensten. Gleichzeitig wird die unabhängige Vorab- und Rechtskontrolle beim Unabhängigen Kontrollrat zusammengeführt und ausgebaut.

Der Bundesrat sieht an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. So bittet er um Prüfung des tatsächlichen Mehraufwands der Landesverfassungsschutzbehörden und um eine angemessene finanzielle Berücksichtigung dieses Mehraufwands. Zudem warnt er vor der Verwendung eines reduzierten Begriffs der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, um den umfassenden Schutzauftrag bei der Extremismusbekämpfung nicht zu gefährden. Zudem soll der Straftatenkatalog für »besonders erheblich beobachtungsbedürftige Bedrohungen« vollständig an den geltenden Straftatenkatalog des Artikel-10-Gesetzes angepasst werden. So sollen Sicherheitslücken bei der Überwachung von Brief-, Post- und Telekommunikationsverkehr vermieden werden. Der Bundesrat fordert außerdem, die Straftat der Volksverhetzung in die Straftatenkataloge aufzunehmen, bei denen Informationen der Verfassungsschutzbehörden und des BND an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden können. Auch soll der Fortbestand der Befugnis bzw. Pflicht zu Spontanübermittlungen an die Landesverfassungsschutzbehörden klargestellt werden. Zudem dringt der Bundesrat darauf, die Mitwirkungspflichten von Unternehmen zu begrenzen. Weder die Entschlüsselung von Kommunikationsinhalten, zu der sie technisch nicht in der Lage sind, noch die Schaffung, Offenhaltung oder Nutzung von Schwachstellen oder Backdoors soll dazugehören. Bestehende Verschlüsselungs- und Sicherheitsarchitekturen sollen nicht geschwächt werden. Die Meldung von Schwachstellen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an den BND soll auf Angriffssituationen beschränkt werden. Die Schwachstellen sollen dabei schnellstmöglich behoben werden. Schließlich dringt der Bundesrat mit Blick auf das verfassungsrechtlich geschützte Steuergeheimnis auf höhere Schwellenwerte bei Auskunftsersuchen und Übermittlungspflichten für Finanzbehörden.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die hierzu die Möglichkeit zur Gegenäußerung erhält. Gemeinsam mit dieser Gegenäußerung wird die Stellungnahme dann dem Deutschen Bundestag für das weitere parlamentarische Verfahren zugeleitet.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG) Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme in Teilen unterstützt.

Die 30. BAföG-Novelle zielt auf eine Anpassung der Leistungsparameter und eine Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Konkret ist u. a. vorgesehen, die Freibeträge und damit die Einkommensgrenzen für die Förderungsberechtigung zum Schuljahresbeginn/Wintersemester 2028/2029 jährlich anzuheben. Auch ist eine Erhöhung des Wohnzuschlags für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende von 380 EUR auf 440 EUR zum Sommersemester 2027 sowie eine Anhebung der Bedarfssätze für Studierende in zwei Schritten auf 563 EUR zum Wintersemester 2027/2028 und zum Sommersemester 2029 vorgesehen. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler steigen proportional.

Die Antragstellung (mit Ausnahme für Härtefälle) soll zukünftig ausschließlich über das einheitliche digitale Antragsportal »BAföG Digital« erfolgen, was zu einer Modernisierung und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beitragen soll. Gleiches gilt für den Wegfall besonders aufwändiger und einzelfallbezogener Regelungen, wie z. B. den Leistungsnachweis für den Erhalt von Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an.

Der Bundesrat kritisiert u. a., dass die Anhebung der Wohnkostenpauschale sowie der Bedarfssätze später erfolgen soll, als dies im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Auch im Bereich der Entbürokratisierung des BAföG sieht der Bundesrat weiteren Handlungsbedarf. Mit Verweis auf seine Entschließung vom 6. März 2026 (BR-Drucksache 25/26) kritisiert der Bundesrat überdies, dass die Forderung zur Aufnahme von Orientierungsstudiengängen ins BAföG sowie einem finanziellen Ausgleich für den mit der Administration des BAföG verbundenen Erfüllungsaufwand der Länder im vorliegenden Gesetzentwurf unberücksichtigt geblieben ist. Deutschlandweit ist der Anteil der BAföG-Geförderten an der Gesamtstudierendenzahl seit einigen Jahren stark rückläufig, dies gilt auch für den Freistaat Sachsen. Im Vergleich der Bundesländer weist Sachsen jedoch einen der höchsten Anteile an BAföG-Geförderten (2024: 18,8%) auf.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Kartellrecht an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen angepasst und sein Vollzug beschleunigt werden. Die Umsatzschwellen der Fusionskontrolle werden angehoben, um Unternehmen von unnötigen Anmeldepflichten zu entlasten. Zugleich wird die Transaktionswertschwelle erweitert, damit insbesondere wettbewerblich problematische Übernahmen junger und digitaler Unternehmen besser geprüft werden können. Für bestimmte Zusammenschlüsse ist ein vereinfachtes Anzeigeverfahren vorgesehen.

Ein Schwerpunkt ist das neue Vergabescreening. Das Bundeskartellamt soll Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch auf Hinweise für Preis-, Gebiets- oder sonstige Absprachen zwischen Bietern auswerten können. Die Auftraggeber sollen hierfür Daten sämtlicher Bewerber und Bieter an den Datenservice Öffentlicher Einkauf übermitteln.

Weitere Änderungen betreffen die energiewirtschaftliche Missbrauchsaufsicht, die um fünf Jahre verlängert werden soll. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, diese Regelung insbesondere mit Blick auf die Fernwärmeversorgung dauerhaft fortzuführen.

Auch die Marktbeobachtung im Kraftstoffsektor soll ausgeweitet werden. Die Meldepflicht bei Preisänderungen soll künftig auch Super Plus erfassen. Hierzu haben die Länder einen einheitlichen Vollzug auf Bundesebene angeregt.

Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates war der Freistaat Sachsen mit einem Antrag zur Entlastung bei den hohen Kraftstoffpreisen erfolgreich. Hierin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein temporäres Aussetzen der CO2-Abgabe auf Kraftstoffe sowie eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer zu prüfen.

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor umfangreich Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat nur einzelne Ziffern der Stellungnahme unterstützt.

Mit dem sogenannten EEG 2027 soll der Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an den Zielen der Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Netzverträglichkeit ausgerichtet werden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 weiterhin 80 Prozent erreichen. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land, eine stärkere Förderung flexibler Biogasanlagen sowie neue Resilienzausschreibungen für Wind- und Solarenergie.

Zugleich soll die Förderung stärker auf Markt- und Systemintegration ausgerichtet werden. Für neue Anlagen wird die feste Einspeisevergütung abgeschafft und schrittweise durch eine verpflichtende Direktvermarktung ersetzt. Speicher sollen insbesondere bei Solaranlagen stärker genutzt werden. Für kleine Photovoltaikanlagen wird die Förderung eingeschränkt und die Einspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt. Zudem ist die Einführung zweiseitiger Differenzverträge vorgesehen, durch die hohe Zusatzerlöse geförderter Anlagen künftig teilweise abgeschöpft werden sollen.

Sachsen unterstützt u. a. die Forderung des Bundesrates den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Tagebauflächen so zu fördern, dass auch mehrere Anlagen ohne Nachteile für die Förderfähigkeit errichtet werden können. Die Nutzung ehemaliger Tagebauflächen für erneuerbare Energien ist dabei ein zentraler Baustein für den Strukturwandel und die Transformation ehemaliger Braunkohlereviere.

Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Forderungen im Bereich der Förderung von Biogasanlagen und zur Vermeidung von Berichtspflichten.

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