1055. Bundesratssitzung vom 13. Juni 2025

Wichtigste Themen: Steuerliches Investitionssofortprogramm + Sächsische Initiative zur frühkindlichen Bildung + Programm Ganztagsausbau + Nachtzieltechnik bei Jagdwaffen + Reallabore + EU Omnibus zum Bürokratieabbau + EU Strategie zur Krisenvorsorge + Rentenwertbestimmungsverordnung + Fernreiseverordnung + Benennungen
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie in Kürze das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1055. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt.
Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Bundesregierung kurzfristig Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden, um Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken. Durch das Gesetz würden gezielte Investitionsanreize mit flächendeckenden Entlastungen verbunden.
Der Entwurf sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) in Höhe von höchstens 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vor. Die verbesserten Abschreibungsbedingungen sollen die Rentabilität von Investitionen erhöhen und die Liquidität der Unternehmen bereits kurz nach der Investition stärken. Des Weiteren will die Bundesregierung Unternehmenssteuern deutlich senken. Sie plant, die Körperschaftssteuer beginnend ab dem Jahr 2028 jeweils um einen Prozentpunkt zu senken – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent. Ab dem Jahr 2032 betrage die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent statt aktuell 30 Prozent, so die Bundesregierung. Dies sei international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland.
Auch die E-Mobilität soll weiter gefördert und ausgebaut werden. Hierfür ist eine degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge vorgesehen, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden. Davon sollten auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Der Entwurf sieht vor, dass sich für E-Fahrzeuge die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Für mehr Investitionen in die Forschung soll die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage deutlich erhöht und die förderfähigen Aufwendungen unbürokratisch ausgeweitet werden.
Der Bundesrat unterstützt mit sächsischer Unterstützung nachdrücklich das Ziel der Bundesregierung, kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen und Unternehmen in der Breite zu unterstützen. Der Gesetzentwurf führe jedoch auch zu erheblichen Steuerausfällen, die in den nächsten fünf Jahren zu rund zwei Dritteln von den Ländern und Kommunen zu tragen seien. Die Einnahmeausfälle beliefen sich dort auf mehr als 30 Mrd. EUR. Aufgrund der bereits bestehenden Herausforderungen könnte dies die Finanzierungsgrundlage der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen gefährden. Daher müsse sich der Bund mit ihnen über die Höhe der tragbaren Belastungen verständigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen Ausgleich für die Belastungen der kommunalen Haushalte zu schaffen.
Ministerpräsident Kretschmer bekräftigte in seiner Rede im Bundesrat diese Forderungen in Richtung der Bundesregierung.
Ein Gespräch der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler unter sächsischem Vorsitz, soll hierzu in der nächsten Woche erste Ergebnisse bringen. Das Gesetz wurde durch die Koalitionsfraktionen parallel als Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages eingebracht. Das Gesetzgebungsvorhaben soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Da es sich bei dem Gesetz um ein Zustimmungsgesetz handelt, braucht es die Mehrheit der Stimmen des Bundesrates um in Kraft treten zu können.
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens hat in der Bundesratssitzung am 13. Juni eine Entschließung des Freistaates Sachsen für ein Sofortprogramm »Frühkindliche Bildung« vorgestellt.
Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zur Ablösung des KiTa-Qualitätsgesetzes umgehend auf den Weg zu bringen und dabei das multidimensionale Qualitätsverständnis aus dem Kompendium »Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland« als inhaltliche Grundlage zu berücksichtigen. Für weitere im Koalitionsvertrag benannte Vorhaben wie Sprach-Kitas, Startchancen-Kitas sowie Erhebungsinstrumente der Sprach- und Entwicklungsstände sollen gemeinsam mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge erarbeitet werden. Außerdem sei der begonnene Prozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe-Statistik (KJH-Statistik) mit dem Ziel fortzusetzen, die Datenlage kontinuierlich an die Erfordernisse der Wissenschaft und Praxis anzupassen und den Monitoringprozess weiterhin zu begleiten.
Der Bundesrat hat einstimmig beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau keine Einwendungen zu erheben.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre. Damit sollen Länder und Kommunen mehr Zeit erhalten, um die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vollständig nutzen zu können.
Seit 2020 stellt der Bund über ein Sondervermögen bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Aufgrund verschiedener Hemmnisse (teilweise späte Landesprogramme, Planungs- und Fachkräfteengpässe, Lieferprobleme) konnten viele Maßnahmen bislang nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Fristen für die Mittelverwendung waren zu knapp bemessen. Bereits die Ministerpräsidentenkonferenz hatte unter sächsischem Vorsitz auf eine Verlängerung gedrängt. Das Anliegen wurde in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen und wird mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt. Der sächsische Kultusminister Conrad Clemens begrüßte diese Regelung in seiner Rede im Bundesrat.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens zugestimmt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen
Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative des Landes Hessen zurück und sieht Anpassungen für den Einsatz von Nachtzielgeräten und künstlicher Zielbeleuchtung bei der Jagd vor. Künftig soll der Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd erlaubt sein. Nach bisheriger Rechtslage dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins nur Nachtsichtvorsätze und -aufsätze verwenden. Diese würden an das Zielfernrohr montiert und bereits heute vor allem bei der Schwarzwildjagd zur Prävention der afrikanischen Schweinepest verwendet. Der Einsatz von Nachtzielgeräten mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Ziels sei hingegen nicht erlaubt, obwohl diese technisch fast gleich seien. Diese unterschiedliche Behandlung sei inkonsistent und schwer nachzuvollziehen. Da Nachtzielgeräte »aus einem Guss« gefertigt seien, entfiele zudem eine mögliche Fehlerquelle beim An- und Abmontieren. Der richtige Einsatz dieser Technik soll somit zu einer effizienteren und tierschutzgerechten Jagd beitragen.
Zusätzlich soll das waffenrechtliche Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufgehoben werden. Bereits jetzt fänden in mehreren Ländern künstliche Lichtquellen Anwendung, insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild. Allerdings sei es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Auch diese Unterscheidung sei für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde.
Sachsen war mit einem eigenen Antrag erfolgreich, mit dem Vorrichtungen zur Zielmarkierung wie Laser und Zielpunktprojektoren von der Erlaubnis weiterhin ausgenommen bleiben sollen. Nach der Zulassung der technischen Hilfsmittel durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden sie zur Jagdausübung nicht als erforderlich betrachtet.
Der Bundesrat hat zum Entwurf des Reallabore-Gesetzes keine Einwendungen erhoben.
Das Gesetz setzt ein Zeichen für eine innovationsfreundliche Regulierung und soll die Erprobung neuer Technologien, Produkte und Dienstleistungen unter realen Bedingungen ermöglichen. Reallabore gelten als entscheidendes Instrument, um Erkenntnisse für eine moderne Gesetzgebung zu gewinnen, die sowohl technologische Entwicklung als auch gesellschaftliche Akzeptanz fördert.
Zentrales Element des Gesetzes ist die Einrichtung eines bundesweiten Reallabore-Innovationsportals. Dieses soll die Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft vernetzen, bei der Umsetzung von Reallaboren beraten und so den Wissenstransfer sowie das sogenannte »regulatorische Lernen« stärken. Ziel ist es, rechtliche Hürden für innovative Ansätze frühzeitig zu erkennen und passgenaue gesetzgeberische Lösungen zu entwickeln.
Neben Definitionen für Reallabore und Experimentierklauseln enthält das Gesetz Regelungen zur Genehmigungspraxis, zur Evaluation und zur befristeten Verlängerung von Reallaboren. Länderbehörden spielen eine zentrale Rolle bei der Genehmigung und Begleitung von Reallaboren, da viele Erprobungsvorhaben auf Landesrecht oder landesrechtlich umgesetzte Bundesgesetze (z. B. im Personenbeförderungsrecht oder Verkehrsrecht) angewiesen sind. Das Gesetz sieht vor, dass die zuständigen Behörden der Länder Reallabore melden und sich am Wissenstransfer beteiligen – insbesondere durch die Zusammenarbeit mit dem Reallabore-Innovationsportal des Bundes.
Mit dem Reallabore-Gesetz soll zudem ein Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030, insbesondere in den Bereichen Innovation und Institutionenentwicklung. Der Beschluss des Bundesrates unterstreicht die breite politische Unterstützung für die Stärkung Deutschlands als Innovationsstandort.
Der Bundesrat hat zum Richtlinienvorschlag der EU im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den Entwurf eines ersten Omnibus-Pakets mit Vorschlägen zur Bürokratieentlastung von Unternehmen vorgestellt. Das Omnibusverfahren bezeichnet dabei die Umsetzung von Änderungen in verschiedenen Gesetzen durch einen Gesetzgebungsakt. Die vorliegende Richtlinie ist Bestandteil des »Omnibus 1«, mit dem die Berichtspflichten aus der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD), der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung konsolidiert und vereinfacht werden sollen. Die vorliegende Richtlinie zielt darauf ab, bei gleichzeitiger Wahrung der Ziele des Green Deals, den Aufwand zur Erfüllung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen zu verringern.
Die Richtlinie sieht folgende Änderungen vor:
- Anwendungsbereich: Zukünftig sollen die Berichtspflichten nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (d. h. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR) gelten. Dies betreffe etwa 80% der aktuell verpflichteten Unternehmen.
- Erweiterung Wertschöpfungsketten-Obergrenze (Value-chain-cap): Direkt berichtspflichtige Unternehmen sollen von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen der Wertschöpfungskette nur Informationen einholen dürfen, welche im Standard für die freiwillige Berichterstattung (VSME) vorgesehen sind.
- Sektorspezifische Standards sollen vollständig entfallen.
- Prüfung: Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll auch zukünftig mit »begrenzter Sicherheit« erfolgen. Eine spätere Anhebung des Prüfungsniveaus auf »hinreichende Sicherheit« ist nicht mehr vorgesehen. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Verabschiedung verbindlicher Standards für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung will die Kommission bis 2026 Leitlinien/Empfehlungen zur Bestätigung herausgeben.
- Opt-in-Regelung: Der Kommissionsvorschlag sieht durch die Einführung einer Opt-in-Regelung Erleichterungen der Taxonomieangaben für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, deren Nettoumsatz 450 Mio. EUR nicht übersteigt, vor.
- Freiwilliger Berichtsstandard: Unternehmen, die keiner verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, sollen einen freiwilligen, verhältnismäßigen Standard nutzen können, der auf dem von der EFRAG entwickelten VSME-Standard beruhen soll.
Der Bundesrat begrüßt mit sächsischer Unterstützung ausdrücklich, dass die Kommission das dringende Bedürfnis nach Bürokratieabbau erkennt und in Angriff nimmt. Er ermuntert die Kommission auf diesem Weg mutig voranzuschreiten und kündigt an, weitere Bemühungen zu unterstützen.
Ebenfalls erkennt der Bundesrat das Bemühen um eine stärkere Kohärenz europäischer Vorschriften an. Diese komme ebenso wie der Bürokratieabbau insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Wettbewerbsfähigkeit zu Gute.
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht der Bundesrat die Notwendigkeit Krankenhäuser von der Pflicht zur Berichterstattung auszunehmen. Darüber hinaus begrüßt der Bundesrat u. a. die Ankündigung der Kommission, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Zuge eines Überarbeitungsprozesses zu straffen und anwendungsfreundlicher auszugestalten. Auch in anderen Bereichen fordert der Bundesrat mit sächsischer Unterstützung die bürokratiearme und verhältnismäßige Ausgestaltung von Berichtserstattungspflichten.
Der Bundesrat hat zur gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission an die Institutionen der Europäischen Union zur Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge Stellung genommen. Sachsen hat die Stellungnahme in weiten Teilen unterstützt.
Europa steht vor zahlreichen Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine, geopolitischen Spannungen, Cyberangriffen und dem Klimawandel. Diese Krisen erfordern eine verstärkte und gut koordinierte Krisenvorsorge. Die nun vorliegende Strategie zielt darauf ab, die Resilienz der EU zu stärken, indem sie auf eine proaktive Krisenvorsorge setzt. Dies umfasst sieben Schwerpunkte, darunter die Verbesserung der Risikobewertung, Frühwarnsysteme und die Koordination zwischen zivilen und militärischen Akteuren. Die Strategie betont die Bedeutung der Sensibilisierung der Bevölkerung für Krisen und die Förderung von Eigenvorsorge. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren soll gestärkt werden, um Ressourcen und Fachwissen effizient zu nutzen. Die EU soll ihre zivile und militärische Zusammenarbeit verbessern, um besser auf Krisen reagieren zu können. Europäische Koordinierungsmechanismen und Reaktionsfähigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um effektiv auf Krisen reagieren zu können.
Die Strategie umfasst einen Aktionsplan mit spezifischen Maßnahmen und Zeitplänen zur Umsetzung dieser Ziele. So soll die Kommission und die Hohe Vertreterin mit Unterstützung der zuständigen Agenturen der Union die erste umfassende Risiko- und Bedrohungsanalyse der EU bis Ende 2026 abschließen. Diese Analyse soll sich auf einen neu entwickelten Rahmen für koordinierte Risiko- und Bedrohungsbewertungen stützen, der verschiedene Politikbereiche abdeckt.
Der Bundesrat weißt in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die EU gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Bereich des Katastrophenschutzes lediglich über eine Unterstützungskompetenz verfügt. Deshalb sollten von der Strategie insbesondere Maßnahmen bei grenzüberschreitenden Ereignissen und Unterstützungsbedarfe bei EU-Maßnahmen in den Fokus genommen werden.
Der Bundesrat weist darüber hinaus darauf hin, dass die COVID-19-Pandemie jüngst gezeigt habe, wie vulnerabel eine Gesellschaft sein könne und wie wichtig schnelle und durchdachte Lösungsansätze im Ernstfall seien. Mit Unterstützung Sachsens begrüßt er daher insbesondere die angedachten Maßnahmen zu Resilienz und Versorgungssicherheit in Bereichen wie Energie, Wasser, Gesundheit und kritischen Rohstoffen. Die Maßnahmen sind sowohl für EU-Bürger als auch Unternehmen vorgesehen. Angedacht sind beispielsweise Leitlinien zur Sicherstellung der Eigenvorsorge der Bevölkerung für mindestens 72 Stunden, die Einbeziehung der Thematik in schulische Lehrpläne sowie bei der Ausbildung der Lehrkräfte selbst sowie die Anwerbung von Spitzenforschern auf dem Gebiet der Krisenvorsorge.
Der Bundesrat hat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 mit den Stimmen Sachsens zugestimmt.
Die Renten werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Hierfür wird der neue Rentenwert nach gesetzlichen Vorgaben mittels einer Rechtsverordnung der Bundesregierung in der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt. Der aktuelle Rentenwert ist genau der Betrag in Euro und Cent, der einer Rente entspricht, wenn aus nur einem Jahr mit Arbeitsverdiensten insgesamt in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten ein Rentenanspruch entstünde.
Basis für die Anpassung der Renten ist die Lohnentwicklung. Maßgeblich hierfür sind insbesondere die Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Zum 1. Juli 2025 ist zudem die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Anpassung nach dem Mindestsicherungsniveau erfolgt, also, um das Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent zu erhalten.
Insofern werden die Bruttorenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli um 3,74 Prozent erhöht, ebenso die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und auch der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte. Der aktuelle Rentenwert wird dann 40,79 Euro betragen (bislang 39,32 Euro) und der allgemeine Rentenwert 18,83 Euro.
Der Bundesrat hat Änderungen der Ferienreiseverordnung mit den Stimmen Sachsens zugestimmt.
In der Ferienreiseverordnung wird geregelt, auf welchen Straßen Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen oder mit einem Anhänger in der Ferienzeit nur eingeschränkt fahren dürfen. Vom 1. Juli bis 31. August dürfen an allen Samstagen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr die ausgewiesenen Strecken nicht befahren werden. Damit stellt sie für den Verkehr mit Personenkraftwagen einen Beitrag zum zügigen Erreichen der Urlaubsorte in den Hauptreisemonaten dar. Der Freistaat Sachsen ist mit einem Teilstück der A9 bei Leipzig betroffen.
Der Bundesrat hat Staatssekretärin Barbara Meyer aus Sachsen als stellvertretendes Mitglied in den Eisenbahninfrastrukturbeirat berufen.
Der Eisenbahninfrastrukturbeirat ist bei der Bundesnetzagentur für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebildet worden und besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.