1058. Bundesratssitzung vom 17. Oktober 2025
Wichtigste Themen: Initiative zur Planungsbeschleunigung + Ausschussvorsitz Michael Kretschmer + Mehrjähriger Finanzrahmen der EU + LuKIFG + Bau-Turbo + Abschaffung Turbo-Einbürgerung + Lieferkettengesetz + Stromsteuer + Agrardiesel + Steuererleichterungen Gastronomie, Pendler und Ehrenamt + Gemeinsames Europäisches Asylsystem + Schuldnerberatungsdienstegesetz + Modernisierung Wehrdienst + Übertragungsnetzkosten
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1058. Sitzung des Bundesrates.
Die sächsische Infrastrukturministerin Regina Kraushaar hat im Bundesrat eine Initiative des Freistaates Sachsen zur »Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren« vorgestellt.
Ausgehend von der besonderen Bedeutung des Mobilitätssektors sowie dem Bedarf für eine Verfahrensbeschleunigung von Vorhaben soll die Bundesregierung gebeten werden, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehört u. a. bestehende und verallgemeinerungsfähige Vorschriften zur Verfahrensbeschleunigung zu einem beschleunigten und vereinheitlichten Verfahrensrecht für alle fachgesetzlichen Planfeststellungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz zusammenzuführen. Darüber hinaus soll zeitnah das Bund-Länder-Gremium »Nationaler Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung« reaktiviert werden. Ebenso sollen Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) reduziert werden.
Nach der Vorstellung durch die Staatsministerin wurde die Initiative den Ausschüssen des Bundesrates zur Beratung überwiesen.
Der Bundesrat hat den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, erneut zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten gewählt.
Regelmäßig wählt der Bundesrat im Oktoberplenum die Ausschussvorsitzenden für das folgende Geschäftsjahr, das am 1. November beginnt. Dabei übernimmt jedes Bundesland traditionell den Vorsitz für einen der 16 Fachausschüsse. Für den Freistaat Sachsen ist dies der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten. Dieser befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten. In den Auswärtigen Ausschuss entsenden die Länder in der Regel ihre Regierungschefinnen und -chefs. Daher wird das Gremium auch als »Politischer Ausschuss« bezeichnet. Ministerpräsident Kretschmer leitet den Ausschuss bereits seit Februar 2018.
Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen, die regelmäßig tagen, kommt der Auswärtige Ausschuss nur aus besonderem Anlass zusammen. Die Routinearbeit, beispielsweise die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, wird meist im schriftlichen Verfahren erledigt.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Sachsens zu einer EU-Vorlage zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen eine Subsidiaritätsrüge beschlossen.
Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission (KOM) für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen sollen künftig die Strukturfonds (EFRE und ESF) und der Kohäsionsfonds, die JI-Fonds sowie die GAP unter dem Dach sog. Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne (NRPP) geführt werden.
Die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten bleibt als Prinzip bestehen (mind. 15 %). Neu strukturiert werden soll dagegen die Mittelverwaltung. Jeder Mitgliedstaat soll der Kommission bis Januar 2028 einen NRPP vorlegen. Als Quellen der Prioritäten und Handlungsfelder der NRPPs sollen v.a. die länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester berücksichtigt werden. Der Vorschlag sieht eine Quote von 43 % für Klima- und Umweltmaßnahmen sowie 14 % für Maßnahmen im sozialen Bereich (darunter ESF) vor. Eine Mindestquote für den ESF gibt es nicht. Nach Annahme durch den Rat auf Vorschlag der KOM innerhalb von vier Monaten dient der jeweilige NRPP als Grundlage für die geteilte Mittelverwaltung zwischen der KOM und dem Mitgliedstaat (nationale Ebene). Die Auszahlung von Mitteln soll dabei künftig nicht mehr auf Kostenbasis, sondern leistungsbasiert erfolgen. Konkret sollen die Mittel erst nach schrittweiser Umsetzung der im NRPP festgelegten Maßnahmen ausgezahlt werden.
Der Europaausschuss hatte dem Bundesrat empfohlen, zu mehreren Vorlagen des MFR nach Artikel 12 EUV Subsidiaritätsrüge zu erheben. Darin wird u. a. gerügt, dass der darin enthaltene Vorschlag für nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) nicht im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität nach Artikel 5 Absatz 3 EUV stehe. Mit der Einführung nationaler und regionaler Partnerschaftspläne, die originär zwischen der Kommission und dem Bund ohne EU-rechtlich verbriefte Mitspracherechte der Länder verhandelt werden sollen, maße sich die EU an, die Zuständigkeiten für die Programmierung, Umsetzung und Verwaltung regionaler Förderprogramme in Deutschland neu zu ordnen und greife damit ohne Kompetenz und somit rechtswidrig in die föderale Zuständigkeitsverteilung in Deutschland ein.
Eine Subsidiaritätsrüge gemäß Artikel 12 EUV ist eine Kontrollbefugnis nationaler Parlamente, um sicherzustellen, dass die Europäische Union in Bereichen, in denen sie keine ausschließliche Zuständigkeit hat, das Subsidiaritätsprinzip beachtet. Sie ist ein »Frühwarnmechanismus« nach dem Vertrag von Lissabon, der es nationalen Parlamenten ermöglicht, Vorschläge der EU-Kommission auf ihre Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 Abs. 3 EUV) und des Verhältnismäßigkeitsprinzips (Art. 5 Abs. 4 EUV) zu prüfen und bei Verstößen eine Rüge einzureichen.
In den Haushalt des Freistaates Sachsen fließen in der Förderperiode 2021–2027 insgesamt Strukturfondsmittel i. H. v. 3,2 Mrd. EUR (EFRE 1,95 Mrd. EUR, ESF+ 590 Mio. EUR, JTF 645 Mio. EUR) und Mittel der GAP i. H. v. 569 Mio. EUR (ELER). Den im Freistaat ansässigen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen kommen darüber hinaus Mittel aus den weiteren europäischen Fonds zu Gute, welche zentral auf EU- oder Bundesebene verwaltet und dort individuell beantragt oder wettbewerblich eingeworben werden müssen. Seit Beginn der vorangegangenen FP 2014–2020 wurden insgesamt über 56.600 Projekte im Freistaat Sachsen mit Mitteln aus den Strukturfonds EFRE und ESF gefördert. Aufgrund der Umstrukturierung der Kohäsionspolitik und insbesondere der Einführung von NRPP ist mit wesentlich weniger EU-Mitteln für die Förderperiode 2028–2034 zu rechnen.
Der Bundesrat hat dem »Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen« mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Der Freistaat Sachsen hat eine Protokollerklärung zum Gesetz abgegeben, in der er darauf hinweist, dass es möglich sein muss, bereits in den Ländern etablierte und bürokratiearme Förderverfahren auch beim Vollzug des LuKIFG anwenden zu können. Verkehrsministerin Kraushaar gab zum Gesetz eine Rede zu Protokoll.
Das LuKIFG regelt die Nutzung des Anteils der Länder am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro durch Länder und Kommunen. Die Mittel sollen schnell, flexibel und zielgerichtet entsprechend den Prioritäten vor Ort eingesetzt werden können. Das Gesetz ermöglicht daher eine breite Verwendung der Mittel in die verschiedensten Infrastrukturbereiche von Ländern und Kommunen.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit der Unterstützung des Freistaates Sachsen passieren lassen. Das Gesetz kann somit nach der Verkündung in Kraft treten.
Mit dem Gesetz sollen den Gemeinden Erleichterungen von Wohnbauvorhaben zur Verfügung gestellt werden und der Mietwohnungsbestand gestärkt werden.
Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans dauert in Deutschland oft mehrere Jahre. Damit Planung und Genehmigung von Wohnungsbau schneller wird, sollen Verfahren vereinfacht, Hürden abgebaut und Projekte künftig schneller umgesetzt werden können. Um schnell neuen Wohnraum zu schaffen, sollen die Gemeinden in Deutschland sich künftig entscheiden können, diesen »Bau-Turbo« anzuwenden und bis längstens 2030 auf die langwierige Aufstellung eines Bebauungsplans zu verzichten. Des Weiteren wird angesichts der sicherheitspolitischen Lage eine neue Außenbereichsprivilegierung für Vorhaben zur Herstellung und Lagerung von Produkten der Landesverteidigung geschaffen.
Aufgrund der weiterhin angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten werden auch die Regelungen zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.
Mit der durch das Gesetz angestrebten Beschleunigung des Wohnungsbaus soll insgesamt ein substanzieller Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot und damit auch zur Dämpfung von Mietpreissteigerungen geleistet werden.
Der Bundesrat hat mit sächsischer Unterstützung das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften passieren lassen. Das Gesetz kann nun wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Mit dem Gesetz wird die in § 10 Absatz 3 StAG vorgesehene Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland wieder aufgehoben. Die war im Jahr 2024 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts geschaffen worden. Damit setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, die »Turboeinbürgerung« abzuschaffen.
Für die Anspruchseinbürgerung soll nach Streichung der entsprechenden Regelung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren gelten. Die Bedeutung der im Inland rechtmäßig zurückgelegten Voraufenthaltszeit soll gestärkt werden, denn diese sei eine wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die eine nachhaltige Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse sichergestellt werde.
Integration sei ein individueller Prozess und beinhalte, dass eine Identifikation mit dem Gemeinwesen erfolge und die hiesige Werteordnung verinnerlicht werde. Für diesen wichtigen Prozess sei ein Zeitraum von nur drei Jahren zu kurz, um sich so nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren, dass auf dieser Grundlage ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt werden sollte. Zudem erhöhe das Streichen der »Turboeinbürgerung« die Kohärenz zu den Vorschriften im Aufenthaltsrecht, da sonst teilweise höhere Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis gelten würden, als für die die Einbürgerung nach § 10 Abs. 3 StAG.
Der Bundesrat hat sich erstmalig mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes befasst und hat eine Stellungnahme beschlossen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt. Zudem ist auf europäischer Ebene am 25. Juli 2024 die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in Kraft getreten, welche bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen ist.
Bis zur Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angepasst werden, um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen. Gestrichen werden soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Die Sorgfaltspflichten selbst gelten jedoch fort. Auch die Verhängung von Bußgeldern soll restriktiver geregelt werden, um in der Übergangszeit übermäßige Belastungen für deutsche Unternehmen zu vermeiden. Sanktionen sind nur noch bei schweren Verstößen vorgesehen, etwa wenn Unternehmen keine Präventionsmaßnahmen ergreifen oder kein Beschwerdeverfahren einrichten.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Aussetzung der jährlichen Berichtspflicht, sieht aber zugleich weitere Entlastungsmöglichkeiten, die vollständig ausgeschöpft werden müssten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken. Der Bundesrat fordert zudem, sicherzustellen, dass EU-Regelungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eins zu eins umgesetzt werden.
Sachsen hat die Stellungnahme in allen Punkten unterstützt.
Der Bundesrat hat zum »Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes« Stellung genommen. Sachsen hat die Stellungnahme in großen Teilen unterstützt.
Das Gesetz zielt auf die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft bis zum EU-Mindestsatz ab. Zusätzlich werden im Bereich der Elektromobilität und der dezentralen Stromerzeugung Vereinfachungen geschaffen und das Strom- sowie Energiesteuerrecht an EU-Vorgaben angepasst.
Hauptforderung des Bundesrates in seiner umfangreichen Stellungahme ist die Ausweitung der Stromsteuersenkung auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Außerdem wird u. a. gefordert, dass Strom aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse weiterhin als erneuerbarer Energieträger gelten und Zugang zur Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG erhalten soll.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung übermittelt, die ihrerseits dazu Stellung nimmt. Gemeinsam werden die Stellungnahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Der Bundesrat hat zum »Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften« Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme nicht unterstützt und sieht stattdessen keine Einwendungen zum Gesetzentwurf.
Mit dem Gesetz wird die Freizone Cuxhaven aufgehoben, da das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung mehr steht.
Außerdem wird die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. »Agrardiesel«) nach § 57 Energiesteuergesetz wieder eingeführt, um die Energiesteuerlast für landwirtschaftliche Unternehmen bei den Energiepreisen nicht zu erhöhen.
Der Bundesrat hat zum »Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025« Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt.
Das vorliegende Gesetz enthält mehrere wichtige Einzelmaßnahmen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden sollen:
- Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.
- Durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent wird die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler verstetigt. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird nunmehr ab dem ersten Entfernungskilometer 38 Cent für alle Steuerpflichtigen gewährt.
- Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht sollen Anreize schaffen, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren. So wird z. B. die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro angehoben.
In seiner umfangreichen Stellungnahme fordert der Bundesrat eine nachhaltige Kompensation der Steuermindereinnahmen von Ländern und Kommunen, z. B. durch Erhöhung des Bundesanteils beim Deutschlandticket bzw. bei den Flüchtlingskosten.
Forderungen nach einer Streichung der Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie und der Erhöhung der Entfernungspauschale hat sich Sachsen ebenso wenig angeschlossen, wie der Forderung nach einer Ausweitung der Registrierkassenpflicht.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung übermittelt, die ihrerseits dazu Stellung nimmt. Gemeinsam werden die Stellungnahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) und zum Gesetzentwurf zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) Stellung genommen. Sachsen hat die Stellungnahmen in Teilen unterstützt.
Nachdem das Europäische Parlament und der Rat mit der Verabschiedung von elf Gesetzgebungsakten das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) mit Wirkung vom 11. Juni 2024 in Kraft gesetzt haben, ist das nationale Recht innerhalb von zwei Jahren anzupassen. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden GEAS-Anpassungsgesetz, und dem GEAS-Anpassungsfolgegesetz insbesondere für das Ausländerzentralregister und das Asylbewerberleistungsgesetz, verfolgt.
Das GEAS ist die Grundlage, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und irreguläre Migration zu begrenzen. Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung des Asylgrenzverfahrens. In vielen Fällen sollen die Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz verpflichtend bereits an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden. Dies ist dann der Fall, wenn von den Personen eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung ausgeht, sie die Behörden bezüglich ihrer Identität getäuscht haben oder aus Herkunftsländern stammen, deren Staatsangehörige ohnehin nur geringe Chancen auf einen internationalen Schutzstatus haben. Hieran schließt sich das neue Rückkehrgrenzverfahren an, wenn kein Schutz gewährt wird. Es ist grundsätzlich innerhalb von zwölf Wochen durchzuführen und soll gewährleisten, dass Personen ohne weitere Verzögerung in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz etwa, dass die Wahrnehmung der umfangreichen neuen Aufgaben weitgehend den Ländern und Kommunen übertragen wird und der Bund nur ein Minimum an Aufgaben übernimmt. Ferner werde das schon jetzt komplexe Migrationsrecht durch die Aufspaltung auf zahlreiche EU-Verordnungen und nationale Vorschriften weiter verkompliziert. Der Gesetzentwurf solle daher insgesamt handhabbarer und praxisnäher ausgestaltet werden.
In seiner Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsfolgegesetz fordert der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem auf, sich für die Weiterentwicklung der europaweit verfügbaren Datenbanken einzusetzen, sodass die zuständigen Behörden immer erkennen können, ob und mit welchen Ergebnissen eine Überprüfung im Sinne der Verordnung zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen (EU) 2024/1356 (EU) 2024/1356 stattgefunden hat.
Beim GEAS-Anpassungsfolgegesetz handelt es sich um ein durch den Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz, während das GEAS-Anpassungsgesetz ein Einspruchsgesetz ist. Die Stellungnahmen des Bundesrates werden nun wiederum der Bundesregierung zur Gegenäußerung zugeleitet. Zusammen mit den Stellungnahmen werden die Gesetzentwürfe dann an den Deutschen Bundestag für das weitere Gesetzgebungsverfahren übermittelt.
- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt und war mit einem eigenen Antrag erfolgreich.
Das Gesetz verpflichtet die Bundesländer, sicherzustellen, dass Verbraucher Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten haben. Diese Beratungsstellen sollen Menschen helfen, die finanzielle Schwierigkeiten haben oder davon bedroht sind. Die Beratungen sollen kostenlos oder nur mit geringen Gebühren angeboten werden. Die Bundesregierung muss regelmäßig an die EU berichten, wie viele Beratungsangebote es gibt und wie sie ausgestattet sind. Daran anknüpfend setzt Deutschland nun eine neue EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz um.
Aus Sicht des Bundesrates ist wichtig, dass der Mehraufwand für Länder und Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes begrenzt bleibt. Deshalb fordert er in seiner Stellungnahme, dass die Finanzierung der Schuldnerberatung realistisch geplant wird, da derzeit keine verlässlichen Daten über die Verteilung und Auslastung der bestehenden Beratungsstellen vorliegen. Weiterhin unterstützt er die Idee, Schuldnerberatung flächendeckend und niedrigschwellig anzubieten – sieht aber die Gefahr, dass dies ohne die Kostenübernahme durch den Bund für Kommunen schwer umsetzbar sei. Dabei setzt er sich auch dafür ein, dass die geplante finanzielle Kostenbeteiligung privater Gläubiger nicht dazu führt, dass Finanzprodukte für den Verbraucher teurer werden.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung übermittelt, die ihrerseits dazu Stellung nehmen kann. Gemeinsam werden die Stellungnahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme in weiten Teilen unterstützt.
Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Strukturen der Bundeswehr grundlegend zu modernisieren und auf die verschärfte Sicherheitslage in Europa auszurichten. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines »Neuen Wehrdienstes«. Dieser basiert zunächst auf Freiwilligkeit, enthält aber auch verpflichtende Elemente, wie die allgemeine Wehrerfassung und die Wiedereinführung der Musterung ab dem Jahr 2027. Es ist vorgesehen, dass junge Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 eine Bereitschaftserklärung abgeben und sich mustern lassen müssen. Auf diese Weise soll die Bundeswehr ein genaues Lagebild über potenzielle Wehrpflichtige und ihre Qualifikationen gewinnen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung den Grundwehrdienst per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch ohne Vorliegen eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls wieder einführen kann, wenn die sicherheitspolitische Lage dies erfordert.
Mit dem Gesetzentwurf soll darüber hinaus die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte gestärkt werden. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine mache es erforderlich, die Landes- und Bündnisverteidigung neu zu bewerten. Russland sei auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für die Sicherheit in Europa und könne in wenigen Jahren in der Lage sein, NATO-Territorium anzugreifen. Deutschland müsse deshalb seine gesamtstaatliche Verteidigungsfähigkeit deutlich verbessern. Die Bundeswehr soll wieder stärker auf ihren Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet und personell robuster aufgestellt werden.
In ihrer Stellungnahme sprechen sich die Länder dafür aus, dass der Bund sich bei der begrüßenswerten Neuausrichtung des Wehrdienstes noch konsequenter am bedarfsorientierten schwedischen Modell ausrichten soll. Sie fordern zudem eine klare Zeitvorgabe zur Überprüfung, ob das derzeit vorgesehene Prinzip der Freiwilligkeit des Wehrdienstes trägt, um die NATO-Zusage von 260.000 Soldatinnen und Soldaten bis 2035 einzuhalten. Darüber hinaus halten sie für notwendig, dass die Stärkung der Zivilen Verteidigung einschließlich des Zivilschutzes im Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Nur durch eine parallele Stärkung der Strukturen für die äußere und innere Sicherheit könne die gesamtstaatliche Resilienz wirksam erhöht werden.
Der Gesetzentwurf wird mit der Stellungnahme des Bundesrates nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu abgeben kann. Gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und der möglichen Gegenäußerung wird der Gesetzentwurf dann dem Deutschen Bundestag übermittelt.
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 beraten und hierzu Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt und war mit eigenen Anträgen in den Ausschüssen des Bundesrates erfolgreich.
Mit dem Vorhaben will die Bundesregierung die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen dämpfen. Der Freistaat Sachsen hat dabei die Entlastungsziele grundsätzlich unterstützt.
Mit dem Gesetzentwurf wird ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) an die vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung gewährt. Der Betrag soll die aus den Netzentgelten resultierenden Kostenbelastungen der Stromkunden verringern. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen den Zuschuss bei der Ermittlung der bundeseinheitlichen Netzentgelte berücksichtigen, sodass die Entlastung an die Stromkunden weitergegeben wird. Die Maßnahme gilt zunächst nur für das Jahr 2026.
Der Bundesrat begrüßte den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Strompreise und zur Unterstützung der energieintensiven Industrie im internationalen Wettbewerb. Zugleich wurde betont, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte umfassendere Entlastung von mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde noch nicht erreicht sei. Die Länder drängten daher auf eine Verstetigung des Zuschusses über 2026 hinaus, um Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Auch eine Ausweitung der Entlastung auf weitere netzbezogene Umlagen wie die Offshore-Netzumlage wurde gefordert.
Der Bundesrat empfahl auf Initiative Sachsens außerdem, die Bundesregierung solle den neu geschaffenen Rahmen zur Einführung eines Industriestrompreises zügig nutzen und sich auf europäischer Ebene für eine Verlängerung der Strompreiskompensation einsetzen. Damit solle insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen langfristig gesichert werden.
Mit dem Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten soll ein spürbarer Beitrag zur Senkung der Strombezugskosten und zur Stabilisierung der Energiepreise geleistet werden. Zugleich stärkt das Vorhaben die öffentliche Akzeptanz der Energiewende, da es die durch den Netzausbau bedingten Preissteigerungen abmildert.
Nach dem Stipendienprogramm-Gesetz ist beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein Beirat eingerichtet, der das Ministerium bei der Anwendung und Weiterentwicklung des Deutschlandstipendiums unterstützt. Die Vertretungen der Länder und der Studierenden werden vom Bundesrat vorgeschlagen. Der Bundesrat hat als Vertreter der obersten Landesbehörden einen Fachmann des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus benannt.