1062. Bundesratssitzung vom 6. März 2026
Wichtigste Themen: KRITIS-Dachgesetz + Terrorismusbekämpfung + Luftsicherheitsgesetz + Extremistische Kennzeichen in der Schule + Liberalisierung Kfz-Kennzeichen + Wissenschaftsfreiheitsgesetz + Industrieemissionen + Europäisches Schutzschild für die Demokratie + Ausbildungsverordnung Pflegefachassistenz + Entlastung Sozialverwaltung
Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:
Hier finden Sie das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen und die Abstimmungsergebnisse aus der 1062. Sitzung des Bundesrates.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz mit den Stimmen Sachsens zugestimmt. Das Gesetz kann somit wie geplant nach der Verkündung in Kraft treten.
Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-RL). Die Umsetzungsfrist ist bereits am 17. Oktober 2024 abgelaufen. Mit dem Gesetz wird erstmals der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend geregelt. Bisher gab es eine solche Regelung nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz legt nun fest, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Für die Betreiber dieser Einrichtungen legt das Gesetz Vorgaben fest, wie zum Beispiel für Mindeststandards, bei denen der sog. All-Gefahren-Ansatz gilt. Die Mindestanforderungen werden durch das Bundeministerium des Innern vorgegeben und können durch branchenspezifische Resilienzstandards konkretisiert werden, die von Betreibern und Verbänden selbst erarbeitet werden. Um die vorgegebenen Ziele zu erfüllen, muss jeder Betreiber in Zukunft auf die spezifischen Risiken für seine Anlage mit passgenauen Maßnahmen reagieren. Diese Maßnahmen müssen in sogenannten Resilienzplänen dargestellt werden. Eine wesentliche Grundlage für die Resilienzpläne sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Für Vorfälle besteht künftig eine Meldepflicht. Die Behörden können die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und Verstöße bei Bedarf mit Bußgeldern ahnden.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich und kritisch Stellung genommen. Er kritisierte unter anderem, dass Rechtsverordnungen zur Regelung von Detailfragen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten, obwohl den Ländern daraus ganz erhebliche Aufwände und Kosten entstehen könnten. Darüber hinaus werde der Gesetzentwurf seiner Zielsetzung nicht gerecht. Die gebotene Steigerung des Schutz- und Resilienz-Niveaus der kritischen Infrastruktur bleibe deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurück und laufe Gefahr, nicht bundesweit einheitlich erreicht zu werden. Im Einzelnen müssten kritische Infrastrukturen umfassend, abschließend und bundesweit einheitlich definiert werden, um in der Praxis einen einheitlichen Vollzug der Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen sowie auf Betreiberseite sicherzustellen. Der festgelegte Regelschwellenwert von 500.000 versorgten Personen sei zu reduzieren, um kritische Infrastruktur flächendeckend im gesamten Bundesgebiet zu erfassen.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 29. Januar 2026 mit Änderungen und Ergänzungen verabschiedet. Die Anliegen des Bundesrates wurden hierbei teilweise aufgegriffen. So wurde bei mehreren Rechtsverordnungen ein Zustimmungserfordernis des Bundesrates aufgenommen sowie eine Länderöffnungsklausel eingefügt, die es den Ländern ermöglichen soll, Anlagen unterhalb der allgemeinen Schwellenwerte als kritisch einzustufen, wenn für diese eine Landesbehörde zuständig ist. Darüber hinaus wurden Konkretisierungen zum Meldewesen vorgenommen, so dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Meldungen über kritische Vorfälle an die zuständigen Landesbehörden weiterleitet und den Ländern regelmäßige anlassbezogene Lagebilder zur Verfügung gestellt werden. In einer begleitenden Protokollerklärung ging die Bundesregierung fortbestehende Kritikpunkte der Länder ein und versicherte eine stärkere Einbindung der Länder bei offengebliebenen Fragen zu.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit mit der Unterstützung Sachsens passieren lassen.
Das Gesetz dient der Umsetzung von Richtlinien der Terrorbekämpfung der EU. Hierfür werden u. s. im Strafgesetzbuch Anpassungen vorgenommen. Eine Kernregelung der Richtlinie Terrorismusbekämpfung ist die Definition von Straftaten, die als terroristisch einzuordnen sind.
Auf die spezifische Gefahr, die von ausländischen terroristischen Kämpfern (»Foreign Terrorist Fighters«) ausgeht, reagiert die Richtlinie mit einer Regelung, die sowohl das Reisen in Risikogebiete in terroristischer Absicht als auch die Rückreise aus diesen Risikogebieten als strafbare Handlung einstuft. Die Finanzierung von strafbaren terroristischen Handlungen wird ebenfalls umfassend unter Strafe. Weiterhin dient das Gesetz dazu, die Strafbarkeit im Vorfeld von Terrorangriffen auf Fälle auszuweiten, in denen der Täter den Anschlag mit Alltagsgegenständen zu begehen plant. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass bei Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer als Tatmittel genutzt wurden. Zudem wird auf die Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage reagiert. Die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen gegen die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschlandwird durch eine Anpassung des § 99 StGB gestärkt, der die geheimdienstliche Agententätigkeit unter Strafe stellt.
Das Gesetz kann nun wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes mit Unterstützung Sachsens passieren lassen.
Das Gesetz stellt die Drohnenabwehr auf neue rechtliche Füße. Seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine seien deutlich mehr Drohnen über kritischer Infrastruktur in Deutschland gesehen worden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese Flüge im Auftrag fremder Staaten durchgeführt würden. Nach bisheriger Rechtslage konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen.
Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Länder bei der Drohnenabwehr künftig die Bundeswehr in einem einfachen und zügigen Verfahren um Unterstützung bitten können. Zuständig für die Entscheidung ist dann allein das Verteidigungsministerium, während bislang eine Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich war. In Ausnahmefällen soll die Bundeswehr die Drohnen abschießen dürfen, allerdings nur, wenn sich dadurch ein besonders schwerer Unglücksfall abwenden lässt. Grundsätzlich bleiben aber die Polizeibehörden für die Gefahrenabwehr zuständig.
Darüber hinaus sieht das Gesetz einen neuen Straftatbestand vor: Wer vorsätzlich unbefugt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Seit dem Sommer 2023 sei es wiederholt zu Protestaktionen von Klimaaktivisten an deutschen Flughäfen gekommen, so die Bundesregierung. Da das unberechtigte Eindringen auf das Sicherheitsgelände zu einer Gefährdung von Menschen führen könne, sei die bisherige Ahndung im Bußgeldverfahren nicht mehr ausreichend.
Das Gesetz kann nun wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Der Bundesrat hat auf Antrag Thüringens eine Entschließung zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich ohne die Stimmen Sachsens gefasst.
Der Freistaat Sachsen hat sich zur Entschließung enthalten und eine Erklärung zu Protokoll abgegeben. Er teilt das Anliegen der Entschließung, die Verbreitung extremistischer Kennzeichen in Schulen zu unterbinden, ausdrücklich. Da wo pädagogische und schulrechtliche Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen, sieht der Freistaat die verstärkte Nutzung von präventiven Angeboten von Polizei und Justiz geboten.
Ziel der Entschließung ist es, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stärken und sicherzustellen, dass verfassungsfeindliche Symbole und Kennzeichen auch im schulischen Kontext konsequent geahndet werden können. Daher setzt sich die Entschließung dafür ein, die Strafbarkeit des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen auf den schulischen Bereich auszuweiten.
Nach Auffassung der Mehrheit im Bundesrat regelt der geltende Straftatbestand das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bislang nur unzureichend. Bisher ist nur strafbar, dass die Kennzeichen in der Öffentlichkeit oder in Versammlungen gezeigt werden. Das Verwenden innerhalb von Schulen fällt nicht darunter.
Vor dem Hintergrund zunehmender extremistischer Vorfälle betont die Entschließung die Bedeutung eines wirksamen rechtlichen Rahmens. Schulen müssten sichere Orte für demokratische Bildung, gegenseitigen Respekt und ein friedliches Miteinander bleiben. Extremistische und verfassungswidrige Kennzeichen dürften im schulischen Alltag keinen Platz haben.
Der Freistaat Sachsen hat einer Initiative mehrerer Länder für ein Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung zugestimmt. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in sofortiger Sachentscheidung beschlossen.
In ihrem Antrag weisen die Länder darauf hin, dass in den Sozialleistungsverwaltungen nicht mehr überall freie Stellen neu besetzt werden können. Nach den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit werde sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen nochmals um ein Drittel verringern.
Um den Sozialstaat nicht zu gefährden, sei es daher notwendig, die Sozialgesetze und Verwaltungsverfahren schnell zu vereinfachen, damit auch mit weniger Personal die notwendigen Sozialleistungen erbracht werden können. Dies könne durch den Abbau von Bürokratie erfolgen, beispielsweise durch Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen, sowie durch mehr Digitalisierung im Verwaltungsverfahren. Auch müssten Datenschutzvorschriften überarbeitet werden, die nicht immer mit den praktischen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang stünden.
Um diese Ziele zu erreichen, enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Einzelmaßnahmen zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns, zur Förderung der Digitalisierung und zur Normierung von Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten.
Der Gesetzentwurf wird nun beim Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung eingebracht. Ob und wann dieser diesen aufgegriffen wird entscheidet der Bundestag. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Der Bundesrat hat eine Entschließung zur Liberalisierung von Fahrzeugkennzeichen zur Stärkung der lokalen Identifikation und Verbundenheit mit der Unterstützung Sachsens gefasst.
Mit der Entschließung betont der Bundesrat, dass für viele Bürgerinnen und Bürger das Kennzeichen ihres Kfz einen Beitrag zur Identifikation mit ihrem Heimatort oder der Herkunftsregion leisten. Bisher haben zahlreiche Gemeinden und Landkreise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mehrere Kfz-Unterscheidungskennzeichen zu vergeben, um regionale Identität zu stärken und kleinere Orte mit besonderer Bedeutung wieder klar erkennbar zu machen.
Nach dem Willen des Bundesrates soll die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) so angepasst werden, dass die Vergabe zusätzlicher Unterscheidungskennzeichen in einem Zulassungsbezirk über die bisherigen Beschränkungen hinaus ermöglicht werden.
Dies schließt insbesondere auch die Vergabe von durch Kreisgebietsreformen ausgelaufenen Altkennzeichen ein. Auch bittet er die Bundesregierung im Rahmen des Überarbeitungsprozesses um die frühzeitige Einbindung der Länder und Kommunen.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme unterstützt, die auf einem sächsischen Antrag basiert.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Ausweitung der Ausnahmen vom sogenannten »Besserstellungsverbot« auf gemeinnützige, projektgeförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vor. Damit sollen diese Einrichtungen in die Lage versetzt werden, die bei ihnen beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Zahlung höherer Gehälter oder Gehaltsbestandteile besserzustellen als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, sofern die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel nicht durch die öffentliche Hand getragen werden.
Mit dieser Flexibilisierung wird das Ziel verfolgt, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte zu stärken. Zugleich soll ein substantieller Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden, da Einzelfallprüfungen zukünftig entfallen können.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, die Ausnahmen vom Besserstellungsverbot auch auf maßgeblich vom Bund institutionell geförderte Forschungseinrichtungen zu erweitern.
Der Freistaat Sachsen hat gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bereits 2023 einen Gesetzesantrag (BR.-Drs. 264/23) vorgelegt, der eine Ausweitung der Ausnahmen des Besserstellungsverbotes für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen forderte.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung übermittelt, die ihrerseits dazu Stellung nimmt. Gemeinsam werden die Stellungnahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat Teile der Stellungnahme unterstützt und war mit eigenen Anträgen erfolgreich.
Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie zu Industrieemissionen umgesetzt werden. Die Umsetzung ist für die Mitgliedsstaaten bis zum 1. Juli 2026 verpflichtend. EU-weit unterliegen rund 40.000 Anlagen der Richtlinie, davon etwa 10.000 in Deutschland. Diese Anlagen verursachen etwa 20% der Luft- und Wasserschadstoffe sowie 40% der Treibhausgasemissionen in der EU.
Kernpunkte der Novelle sind die verpflichtende Einführung und der Betrieb eines Umweltmanagementsystems für Anlagen nach Anhang I der Industrieemissions-Richtlinie sowie strengere Anforderungen bei der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen (Beste Verfügbare Techniken). Emissionsgrenzwerte sollen sich künftig noch stärker an den umweltfreundlichsten verfügbaren Technologien orientieren. Gleichzeitig werden neue, eng begrenzte Ausnahmeregelungen eingeführt, etwa für weniger strenge Grenzwerte oder befristete Fristverlängerungen. Zusätzlich werden verbindliche Anforderungen an Umweltleistung und Ressourceneffizienz (Materialien, Wasser, Energie) festgelegt und der Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen erleichtert. Es werden Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundesberggesetz (BBergG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Umweltauditgesetz (UAG) und Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vorgenommen.
Sachsen hatte gemeinsam mit den Ländern Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Wirtschaftsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine deutliche Entschärfung des Gesetzentwurfs zielt. Kernforderung ist, das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag auszusetzen, bis die EU-Kommission den angekündigten Umwelt Omnibus vorgelegt hat. Mit diesem Paket verfolgt die Kommission das Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren, Verfahren zu vereinfachen und Doppelarbeit zu vermeiden, um die europäische Industrie zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Ausschuss folgte dem Antrag einstimmig. Im Plenum fand ein Antrag mit sächsischer Beteiligung eine Mehrheit, der forderte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine bürokratischen Belastungen einzuführen, die über das EU-Recht hinausgehen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung übermittelt, die ihrerseits dazu Stellung nimmt. Gemeinsam werden die Stellungnahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Deutschen Bundestag übermittelt.
Der Bundesrat hat zur »Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission zum Europäischen Schutzschild für die Demokratie: Förderung starker und widerstandsfähiger Demokratien« Stellung genommen. Der Freistaat Sachsen hat die Stellungnahme in weiten Teilen unterstützt. Der Bundesrat wird seine Stellungnahme direkt an die Europäische Kommission sowie an das Europäische Parlament in übermitteln.
Ziel der gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission ist die Etablierung einer europäischen Rahmenstrategie zum Schutz der Demokratie sowie zur Stärkung der demokratischen Resilienz von Bürgerinnen und Bürgern, Gesellschaften und Institutionen gegenüber Desinformation, hybriden Bedrohungen und ausländischer Einflussnahme. Sie enthält keine neuen Gesetzgebungsvorschläge. Vielmehr konzentriert sie sich auf die Stärkung bestehender Strukturen und die Nutzung von Synergien.
Der von der Europäischen Kommission vorgestellte Europäische Schutzschild für Demokratie (European Democracy Shield, »EUDS«) fokussiert sich vor allem auf drei Bereiche:
- Stärkung des Situationsbewusstseins und der Reaktionsfähigkeit sowie Schutz der Integrität des Informationsraums,
- Stärkung der demokratischen Institutionen, freier und fairer Wahlen sowie freier Medien,
- Förderung der gesellschaftlichen Resilienz und der Bürgerbeteiligung.
Kernstück des EUDS ist die Einrichtung eines europäischen Zentrums für demokratische Resilienz. Dieses Zentrum bündelt Lagebewusstsein, Frühwarnsysteme und die koordinierte Krisenreaktion der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Es werden nicht nur die Mitgliedsstaaten bei der Erreichung der Ziele des EUDS adressiert, sondern auch die Länder im Beitrittsprozess. Die Maßnahmen sollen schrittweise bis 2027 umgesetzt werden und finanziell über mehrere EU-Programme abgesichert und eng mit Sicherheits-, Außen- und Digitalpolitik der EU verzahnt werden.
Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission für einen »Europäischen Schutzschild für die Demokratie«, insbesondere deren Ziel, die demokratische Widerstandsfähigkeit in Europa zu stärken. Angesichts wachsender Bedrohungen durch Desinformation, hybride Angriffe und Einflussnahme autoritärer Staaten sieht er darin einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
Gleichzeitig betonen die Länder in ihrer Stellungnahme, dass neue Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und praktikabel ausgestaltet werden müssen. Bereits bestehende Regelungen auf EU-Ebene dürften nicht durch zusätzliche bürokratische Strukturen überfrachtet werden. Insbesondere der geplante Aufbau neuer Netzwerke und Einrichtungen müsse sorgfältig geprüft werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Der Bundesrat fordert eine konsequente Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in allen Mitgliedstaaten und eine ausreichende Ausstattung der zuständigen Behörden. Online-Plattformen müssten stärker in die Verantwortung genommen werden, um Desinformation einzudämmen. Zugleich stellt der Bundesrat klar: Der Kampf gegen Desinformation darf nicht zu Einschränkungen der Pressefreiheit oder zu staatlicher Zensur führen. Freier und unabhängiger Journalismus sowie die Meinungsfreiheit sind zentrale Pfeiler der Demokratie und müssen geschützt werden.
Dabei weist der Bundesrat auf die Länder als wichtige Akteure in diesem Bereich hin. Sie leisten bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Abwehr von Desinformation, zur Stärkung der Sicherheitsbehörden und zur Förderung von Medienkompetenz und politischer Bildung. Er weist dementsprechend auch darauf hin, dass die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben müssen. Maßnahmen auf EU-Ebene haben sich strikt am Subsidiaritätsprinzip zu orientieren und nationale Besonderheiten zu respektieren.
Der Bundesrat hat der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung mit Maßgaben zugestimmt. Der Freistaat Sachsen hat einzelne Maßgaben unterstützt und einen Plenarantrag zur Verkürzung der Prüfungsdauer von 120 Minuten auf 90 Minuten gestellt.
In der Verordnung werden die Einzelheiten der Ausbildung von Pflegefachassistentinnen und -assistenten geregelt. Dies betrifft u. a. die Stundenverteilung für den theoretischen und praktischen Unterricht und die praktische Ausbildung. Weiterhin geregelt wird, wer für die Festlegung von Rahmenlehr- und Ausbildungsplänen zuständig ist und wie die staatliche Prüfung abläuft. Nicht zuletzt bedarf es Bestimmungen zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus EU-, EWR- oder aus Drittstaaten.
Darüber hinaus werden Einzelheiten zur staatlichen Prüfung geregelt, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Die Ausstellung der Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent, Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistenzperson ist ebenfalls Teil der Verordnung. Schließlich werden die Regelungen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen präzisiert.
Der Bundesrat hat Herrn Sören Trillenberg, Staatssekretär im Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung des Freistaates Sachsen als neues stellvertretendes Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn benannt.
Der Eisenbahninfrastrukturbeirat besteht aus neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen sowie Vertretern des Bundesrates. Die Vertreter des Bundesrates müssen Mitglied einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Eisenbahninfrastrukturbeirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen.